Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.03.2025
Aktualisiert am: 27.03.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Lohnsteuerpauschalierung: Was bedeutet das eigentlich?
Manchmal ist der klassische Weg über Steuerklasse , Kinderfreibetrag oder Kirchensteuer einfach zu aufwendig – vor allem für Arbeitgeber. Genau hier kommt die Lohnsteuerpauschalierung ins Spiel. Sie ermöglicht es, bestimmte Löhne oder Leistungen pauschal zu versteuern – ganz ohne individuellen Steuerabzug. Das spart Zeit, Nerven und Bürokratie. Klingt gut? Ist es auch. Und das Beste: Für Arbeitnehmer bleibt der Verdienst oft sogar steuerfrei.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.03.2025
Aktualisiert am: 27.03.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was genau ist Lohnsteuerpauschalierung?
Bei der Lohnsteuerpauschalierung wird ein fester Steuersatz auf bestimmte Einkünfte angewendet – unabhängig von Steuerklasse oder persönlichen Merkmalen. Die Steuer zahlt der Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer bedeutet das:
- Kein Eintrag in der Steuererklärung notwendig
- Keine Nachversteuerung
- Keine Auswirkungen auf das persönliche Einkommen
Typische Anwendungsfälle sind:
- Minijobs
- Sachzuwendungen wie Geschenke
- Zuschüsse zu Fahrtkosten oder Internet
- Betriebsveranstaltungen
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Wann darf pauschal versteuert werden?
Die Lohnsteuer darf nur in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen pauschal berechnet werden. Beispiele:
- Minijob bis 520 Euro: Pauschale von 2 Prozent
- Aushilfen in der Landwirtschaft oder im Gartenbau: 5 Prozent
- Zuschüsse zu Fahrtkosten oder Internetnutzung: 15 Prozent
- Sachzuwendungen (z. B. Geschenke): bis zu bestimmten Wertgrenzen
- Betriebsveranstaltungen: Pauschalversteuerung über dem Freibetrag von 110 Euro
- Kurzfristige Beschäftigungen: 25 Prozent, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
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Welche Pauschalsteuersätze gibt es?
Die wichtigsten Sätze laut § 40 EStG im Überblick:
Lohnart | Pauschalsteuersatz |
Minijob | 2 Prozent |
Aushilfen in der Landwirtschaft | 5 Prozent |
Zuschüsse zu Fahrtkosten, Mahlzeiten | 15 Prozent |
Kurzfristige Beschäftigungen | 25 Prozent |
Geschenke | 30 Prozent |
Betriebsveranstaltungen | Nach Freibetrag von 110 €: Pauschalversteuerung von 25 % |
Der Arbeitgeber entscheidet sich für die Pauschalierung und übernimmt die Steuerlast vollständig.
Welche Vorteile bringt die Lohnsteuerpauschalierung?
Für Arbeitgeber:
- Vereinfachte Lohnabrechnung
- Keine Ermittlung individueller Lohnsteuer
- Kein Eintrag ins ELStAM-System
- Planbare Steuerkosten
- Keine Nachversteuerung beim Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer:
- Keine Angabe in der Steuererklärung erforderlich
- Keine zusätzliche Steuerbelastung
- Kein Einfluss auf Sozialleistungen oder andere Einkünfte
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Was sind die Voraussetzungen?
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Pauschalierung sind:
- Die Leistung ist in den §§ 40 bis 40b EStG geregelt
- Der Arbeitgeber übernimmt die komplette Steuer
- Wertgrenzen (z. B. 50 Euro für Geschenke, 110 Euro bei Betriebsveranstaltungen) werden eingehalten oder korrekt versteuert
- Kein regelmäßiger Arbeitslohn (außer bei Mini- oder kurzfristigen Jobs)
Die Pauschalierung muss im Lohnkonto dokumentiert sein
Häufige Fragen
Was gilt bei Zuschüssen des Arbeitgebers?
Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, zur Internetnutzung oder zu Mahlzeiten können unter bestimmten Voraussetzungen mit 15 Prozent pauschal versteuert werden.
Welches Gesetz regelt die Lohnsteuerpauschalierung?
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 40 bis 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Ergänzend gelten Verwaltungsvorschriften und BMF-Schreiben.
Wie funktioniert das bei Minijobs?
Minijobs bis 520 Euro monatlich können pauschal mit 2 Prozent versteuert werden. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Umlagen. Für den Arbeitnehmer bleibt der Verdienst steuerfrei – sofern keine weiteren Beschäftigungen vorliegen.
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