Erika Küspert
Veröffentlicht am: 03.04.2025
Aktualisiert am: 03.04.2025
Lesezeit: 5 Minuten
Finanzierungskosten: Was steckt dahinter und wann sind sie absetzbar?
Wer ein Darlehen aufnimmt oder eine größere Anschaffung finanziert, kommt um sie kaum herum: Finanzierungskosten. Doch was genau zählt dazu – und noch wichtiger: Welche dieser Kosten lassen sich steuerlich geltend machen? Wir erklären, welche Arten von Finanzierungskosten es gibt, wie sie sich unterscheiden und wann du dir einen Teil davon über die Steuer zurückholen kannst.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 03.04.2025
Aktualisiert am: 03.04.2025
Lesezeit: 5 Minuten
Was sind Finanzierungskosten?
Finanzierungskosten bezeichnen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Nutzung von Fremdkapital stehen. Typisch entstehen sie bei Krediten, Darlehen oder Leasingverträgen – sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich.
Anders als die Tilgung, die lediglich der Rückzahlung des aufgenommenen Kapitals dient, spiegeln Finanzierungskosten den Preis für das geliehene Geld wieder. Sie stellen laufende oder einmalige Belastungen dar, die bei der Finanzierung anfallen.
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Welche Arten von Finanzierungskosten gibt es?
Je nach Finanzierungsmodell fallen unterschiedliche Kostenarten an. Die wichtigsten im Überblick:
1. Zinsen
Zinsen sind die bekannteste Form der Finanzierungskosten. Sie dienen dem Kreditgeber als Entgelt für die Kapitalüberlassung. Höhe und Struktur der Zinsen hängen unter anderem von der Bonität des Kreditnehmers, der Laufzeit und dem vereinbarten Zinssatz ab.
2. Bereitstellungszinsen
Diese fallen an, wenn ein zugesagter Kredit – etwa bei einer Baufinanzierung – noch nicht oder nur teilweise abgerufen wurde.
3. Bearbeitungsgebühren
Einmalige Kosten für die Prüfung und Abwicklung des Kreditantrags. Obwohl sie bei vielen Kreditformen nicht mehr zulässig sind, gibt es Ausnahmen.
4. Kontoführungsgebühren
Diese entstehen, wenn für die Kreditabwicklung ein eigenes Konto geführt werden muss – meist bei größeren oder zweckgebundenen Krediten.
5. Vermittlungsprovisionen
Wird ein Kredit über einen Finanzvermittler abgeschlossen, ist häufig eine Provision fällig. Auch diese zählt zu den Finanzierungskosten.
6. Notar- und Grundbuchkosten
Besonders bei Immobilienfinanzierungen relevant: Für die Eintragung einer Grundschuld entstehen Notarkosten und Gebühren beim Grundbuchamt.
7. Gutachterkosten
Zur Wertermittlung einer Immobilie wird oft ein Gutachten benötigt – z. B. zur Feststellung des Beleihungswerts.
8. Bürgschaftskosten / Avalprovisionen
Wenn zur Absicherung des Kredits eine Bürgschaft vereinbart wird, fallen dafür gesonderte Gebühren an.
9. Restschuldversicherung
Optional – oder manchmal verpflichtend – kann eine Versicherung abgeschlossen werden, die im Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod für die Restschuld aufkommt.
Wie kannst du Finanzierungskosten absetzen?
Nicht alle Finanzierungskosten sind automatisch steuerlich absetzbar. Entscheidend ist, wofür der Kredit verwendet wurde:
Bei vermieteten Immobilien
Finanzierungskosten wie Zinsen, Notar- oder Vermittlungsgebühren gelten hier als Werbungskosten . Da sie im Zusammenhang mit der Einkunftserzielung stehen, kannst du sie in deiner Steuererklärung angeben.
Bei betrieblichen Investitionen
Bist du selbstständig oder betreibst ein Unternehmen, kannst du Finanzierungskosten als Betriebsausgaben ansetzen. Das gilt für Zinsen, Leasingkosten, aber auch für Bürgschafts- oder Gutachtergebühren.
Bei selbstgenutzten Immobilien
Hier ist Vorsicht geboten: Finanzierungskosten für das Eigenheim zählen in der Regel zu den privaten Lebenshaltungskosten – und sind nicht steuerlich absetzbar.
Eine Ausnahme gilt, wenn du z. B. ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen darfst oder Teile der Immobilie vermietest. Dann können die entsprechenden Kosten anteilig berücksichtigt werden.
Wichtig: Eine klare Trennung und Zuordnung der Kosten ist notwendig. Nur so erkennt das Finanzamt die Abzugsfähigkeit an.
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es einen Unterschied zwischen Finanzierungskosten und Geldbeschaffungskosten?
Ja, den gibt es: Finanzierungskosten umfassen sämtliche laufenden und einmaligen Kosten, die mit der Kreditaufnahme verbunden sind. Geldbeschaffungskosten dagegen beziehen sich in der Regel nur auf einmalige Aufwendungen, etwa für Notar, Vermittlung oder Bankgebühren.
Kann ich Finanzierungskosten für mein Eigenheim absetzen?
Nur in Ausnahmefällen. Wird die Immobilie ausschließlich privat genutzt, sind Finanzierungskosten nicht steuerlich abziehbar. Vermietest du einen Teil oder nutzt ihn betrieblich, ist ein anteiliger Abzug möglich – mit entsprechendem Nachweis.
Welche Finanzierungskosten entstehen typischerweise bei einer Baufinanzierung?
Bei einer Baufinanzierung können folgende Kosten anfallen:
- Sollzinsen
- Bereitstellungszinsen
- Notar- und Grundbuchkosten
- Bearbeitungsgebühren
- Gutachterkosten
- Restschuldversicherung (optional)
Die konkrete Höhe hängt von der Darlehensform und den individuellen Vereinbarungen ab.
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