Steuererklärung für Lehrer*innen

Klassenfahrten, Arbeitszimmer und Arbeitsmittel. Lehrkräften entstehen aufgrund ihrer Lehrtätigkeit viele Kosten, die von der Steuer absetzbar sind. Hier erfährst du die Besonderheiten der Lehrkraft-Steuererklärung und wie du Steuern sparen kannst.

    01.

    Die Lehrer-Steuererklärung

    Wenn es ein Ranking gäbe, für welche Berufsgruppen sich eine Steuererklärung besonders lohnt, dann wären Lehrkräfte auf den oberen Plätzen. Schließlich gibt es in diesem Beruf einige Besonderheiten, die zu umfangreichen Werbungskosten führen können.

    Die Arbeitszeit wird nicht nur in der Schule in Form des Unterrichts geleistet, sondern in großem Umfang auch im häuslichen Arbeitszimmer, beispielsweise beim Korrigieren von Klassenarbeiten und Klausuren. Zudem fallen verschiedenste Arbeitsmaterialien, Auslagen für Fachliteratur, Kosten für Klassenfahrten und Fortbildungen an.

    Da diese Aufwendungen unabdingbar sind, um die Tätigkeit ausführen zu können, lassen sie sich in den meisten Fällen als Werbungskosten absetzen.

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    02.

    Als Lehrer*in absetzen: Arbeitszimmer

    In der Regel ist in den Arbeitsverträgen von Lehrer*innen immer festgelegt, welchen Anteil ihrer Arbeitszeit sie in der Schule als Unterrichtsstunden leisten müssen und welcher Zeitraum für das Vor- und Nachbereiten bzw. das Korrigieren von Klassenarbeiten zu Hause vorgesehen ist. Damit haben Lehrer*Lehrerinnen bereits einen ersten Nachweis über die Notwendigkeit, in den eigenen vier Wänden arbeiten zu müssen.

    Andere Dinge wie die Einrichtung – also z. B. einen Schreibtisch und einen Schreibtischstuhl – oder die Ausstattung wie Tapeten, Vorhänge und Lampen darfst du komplett absetzen. Fallen höhere Beträge an, erfolgt die Abschreibung über mehrere Jahre. Für ein Arbeitszimmer können insgesamt bis zu 1.260 Euro jährlich als Werbungskosten angegeben werden.

    Zusätzlich darfst du Telefon- und Internetkosten absetzen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: entweder nutzt du die Pauschale oder einen Einzelkostennachweis, wenn du höhere Beträge geltend machen willst. Dieser Aufwand lohnt sich aber nur, wenn du wirklich viel beruflich telefonierst.

    Tipp:

    Als Voraussetzung für das Vorliegen eines Arbeitszimmers gilt, dass dir am Arbeitsort selbst kein angemessener Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Außerdem muss das Arbeitszimmer in dein Haus oder deine Wohnung eingegliedert sein und darf nur weniger als 10 % privat genutzt werden. Dann kannst du anteilig nach Größe Miet-, Renovierungs- und Nebenkosten geltend machen.

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    03.

    Arbeitsmaterial in der Steuererklärung von Lehrer*innen

    Eine weitere Möglichkeit, deine steuerliche Belastung zu mindern, liegt im Arbeitsmaterial. Also Gegenstände, die du für die berufliche Ausübung einkaufst, aber nicht vom Arbeitgeber finanziert bekommst. Handelt es sich dabei um Dinge, die du auch privat nutzen könntest, muss der berufliche Anschaffungsgrund glaubhaft nachgewiesen werden.

    Tipp: Es ist ratsam, ein Tagebuch zu führen, wann die Gegenstände zu welchem Zweck angeschafft und verwendet wurden.

    Unter Arbeitsmaterialien für Lehrer*innen fallen Bücher und Fachzeitschriften, die erkennbar beruflichen Zwecken dienen, Büromaterialien, Schreib- und Druckerpapier, Druckerpatronen und Aktenordner.

    Aber auch PC oder Laptop kannst du in deine Steuererklärung eintragen. Hast du eines dieser Geräte ab dem 1.1.2018 gekauft, kannst du die volle Summe absetzen, wenn der Kaufpreis den Betrag von 952 Euro nicht überschreitet. Ab dem Steuerjahr 2021 können Computer, Peripheriegeräte und Software sogar auf einmal im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Mehr dazu erfährst du im Beitrag, der beschreibst, wie du Computer in der Steuererklärung abschreiben kannst.

    Hinweis:

    Viele Finanzämter akzeptieren bei Lehrkräften eine Pauschale von 110 Euro für Arbeitsmittel. Häufig darf diese ohne Nachweise abgesetzt werden, rechtlich besteht jedoch kein Anspruch darauf.

    04.

    Fortbildungen absetzen als Lehrkraft

    Als Lehrer*in hast du viele Möglichkeiten, im Laufe deiner Karriere deine Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern – sei es in pädagogischer oder fachlicher Hinsicht. In den meisten Fällen zahlen Lehrer*Lehrerinnen ihre Fortbildungen selbst, können die Kosten aber unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen.

    Wichtig ist, dass es sich um Bildungsmaßnahmen handelt, die dich in deinem Beruf weiterbringen und dir bestenfalls neue Optionen eröffnen. So gibt es das Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 1 vor. Außerdem sollte die Weiterbildung innerhalb einer anerkannten Veranstaltung stattfinden und eine professionelle Ausrichtung eindeutig erkennbar sein.

    Somit kannst du Gebühren für Kurse und Prüfungen, Fahrtkosten, Unterkünfte und Verpflegung einreichen, aber auch deine Ausgaben für Arbeitsmaterialien, die du für den Unterricht anschaffen musstest.

    05.

    Klassenfahrten in der Lehrkraft-Steuererklärung

    Ein letzter, aber sehr wichtiger Punkt betrifft das Thema Klassenfahrten. Für die betreuenden Lehrkräfte handelt es sich dabei um Dienstreisen. Auch wenn manche Bundesländer inzwischen ihren Etat für Schulausflüge aufgestockt haben, klappt es nicht immer mit der Rückerstattung.

    Für den Fall, dass du auf deinen Kosten sitzenbleibst, darfst du sie ohne Begrenzung steuerlich geltend machen. Hierbei kannst du alle anfallenden Posten eintragen, wie:

    • Fahrtkosten
    • Verpflegungsmehraufwand (in der Regel über einen Pauschbetrag von 28 Euro für einen vollen Tag)
    • Übernachtungskosten
    • Reisenebenkosten, beispielsweise für öffentliche Verkehrsmittel oder Eintrittsgelder.

    Achtung:

    Vorsicht ist geboten bei einer Vorerkundung des Ausflugsziels. Viele Lehrer*innen unternehmen vorab eine Fahrt zum Ausflugsort, um Planungspannen zu vermeiden. Hier ist das Finanzamt etwas strenger. Wenn diese Tour wirklich ausschließlich der Vorbereitung dient, ist die ebenfalls absetzbar.

    Hinweis:

    Du solltest aber eindeutig nachweisen können, dass sich der Ausflug von einer touristischen Reise unterscheidet. Sobald du beispielsweise in Begleitung reist, wird das schwierig.

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