• Inhalt

  • Schritt 1: Definition

  • Schritt 2: Absetzbare Kosten

  • Schritt 3: Arbeitgeberzuschuss?

  • Schritt 4: ELSTER-Anlage

  • Schritt 5: Kosten eintragen

  • Schritt 6: Kosten belegen

  • Schritt 7:

Fortbildungskosten von der Steuer absetzen

Wenn du aus beruflichen Gründen eine Fortbildung machst, kannst du in deiner Steuererklärung die entstandenen Fortbildungskosten absetzen. Wie du das machst und was du beachten musst, erklären wir dir in sieben Schritten.

  • Inhalt

  • Schritt 1: Definition

  • Schritt 2: Absetzbare Kosten

  • Schritt 3: Arbeitgeberzuschuss?

  • Schritt 4: ELSTER-Anlage

  • Schritt 5: Kosten eintragen

  • Schritt 6: Kosten belegen

  • Schritt 7:

1. Was ist eine Fortbildung?

Fort- und Weiterbildungskosten muss man von den Kosten für eine Erstausbildung abgrenzen. Ein erstes Studium oder eine Ausbildung zählen nicht zu den Fortbildungen. Die Kosten dafür sind keine Werbungskosten. Du kannst sie jedoch als Sonderausgaben absetzen.

Eine Fortbildung liegt vor bei:

  • einer Fortbildung (Lehrgänge, Kurse) im bereits erlernten Beruf
  • einer Umschulungsmaßnahme für den Wechsel eines Berufes
  • einem Zweitstudium (auch Masterstudium)

Deine Erstausbildung kannst du nur absetzen, bei:

  • einer Ausbildung oder einem Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (klassische Lehre, Duales Studium)

Beispiele für Fortbildungen:

  • Handwerkergesell*in macht die Meisterausbildung
  • Bachelorabsolvent macht seinen Master
  • Ingenieurin wird Wirtschaftsingenieurin
  • Ärztin wird Zahnärztin
  • Krankenschwester macht einen Lehrgang zur Auffrischung neuer medizinischer Methoden

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2. Welche Fortbildungskosten kann ich absetzen?

Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Fortbildung stehen, kannst du über die Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Diese sind unter anderem:

  • Teilnahmegebühr für Kurse, Seminare
  • Prüfungsgebühr
  • Arbeitsmaterialien (z. B. Fachliteratur oder Schreibwaren)
  • Reisekosten
  • Verpflegungskosten
  • Übernachtungskosten

3. Hat dein Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss gezahlt?

Manche Arbeitgeber schicken ihre Angestellten zu Lehrgängen. Dafür zahlen sie oft einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss. Diesen ziehst du von den Gesamtkosten einer Fortbildung ab, wie im folgenden Beispiel:

Teilnahmegebühr: 100 Euro

Verpflegung 2 Tage je 8 Std.: + 2 x 14 Euro

Fahrtkosten: + 4 Fahrten x 10 km x 0,30 Euro

Fachliteratur: + 50 Euro

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss: — 80 Euro

Den Arbeitgeberanteil musst du in jedem Fall von den Kosten abziehen!

4. Bei ELSTER die richtige Anlage hinzufügen

Du findest das Formular entweder im Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums oder fügst es in Mein Elster hinzu.

Sobald du es gedownloadet/ausgedruckt oder zu deiner Steuererklärung hinzugefügt hast, kannst du beginnen, es auszufüllen. Der folgende Screenshot zeigt, wie das Formular als PDF aussieht.

5. Werbungskosten eintragen & Fortbildungskosten absetzen

In der Anlage N gibt es den Abschnitt für Werbungskosten. Dort kannst du die errechnete Summe (inkl. Fahrtkosten, Verpflegung und Literatur) im Feld "Fortbildungskosten" eintragen.

Falls ein steuerfreier Arbeitgeberzuschuss geleistet wurde, muss dieser abgezogen werden. Die Summe, die du einträgst, verringert sich dementsprechend.

6. Belege aufheben und ggf. nachweisen

Die Quittungen und Belege für die angefallenen Kosten müssen nicht mit der Steuererklärung mitgeschickt werden. Nur wenn das Finanzamt Rückfragen hat und die Belege anfordert, reichst du sie nach.

Doch aufgepasst: Im Zweifelsfall lässt du dir von deinem Arbeitgeber einen Dreizeiler ausstellen, der besagt, dass deine Weiterbildung für deinen Beruf notwendig war. Somit gehst du auf Nummer sicher, falls das Finanzamt bzgl. deiner Fortbildungskosten Nachfragen hat.

7. Steuern sparen

Fertig! Bei Abgabe der Steuererklärung zieht das Finanzamt den Betrag der Fortbildungskosten als Werbungskosten von dem zu versteuernden Einkommen ab und berechnet anschließend die zu zahlende Steuer.

Je mehr Werbungskosten du hast, desto geringer ist die zu zahlende Steuer. Es kann sogar sein, dass du einen Teil deiner gezahlten Steuern zurückbekommst. Diese werden bei Abgabe der Steuererklärung nach einigen Wochen Bearbeitungszeit vom Finanzamt auf dein angegebenes Konto ausgezahlt.

 

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