Auch bei Personen der Bundeswehr schaut das Finanzamt hin. Welche Steuern Soldat*innen zahlen und wie sie Steuer sparen können. So setzt du Uniform, Verpflegung, Fahrten und Versicherungen ab.
Inhaltsverzeichnis - Steuererklärung für Soldat*innen
01.
Müssen Soldat*innen Steuern zahlen?
Ja, das müssen sie. Auch Personen bei der Truppe führen Steuern an den Staat ab. Als Staatsbedienstete müssen Soldat*innen aber genau wie verbeamtete Personen keine Sozialversicherungsbeiträge von ihrem Gehalt abführen. Damit fallen die Kosten für Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung weg und es bleibt mehr übrig vom Bruttogehalt. Steuern zahlen Soldat*innen trotzdem und das bedeutet auch, dass sie Steuern sparen können.
02.
Als Soldat*in Steuern sparen: Arbeitsweg absetzen
Mit der Pendlerpauschale kannst du die Kosten für die Fahrten zwischen deinem Wohnort und deinem Arbeitsplatz mit 0,30 Euro je Kilometer bzw. 0,38 Euro (ab dem 21. Kilometer) von der Steuer absetzen.
Gemessen wird dabei nicht die Luftlinie der beiden Standorte, sondern die Autofahrtstrecke, selbst wenn du gar nicht mit dem Auto kommst. Es zählen nur der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, also deinem Hauptarbeitsplatz wie beispielsweise deiner Kaserne und die Tage, an denen du gearbeitet hast.
Wenn du außerdem noch an einem anderen Standort wie einem Fliegerhorst gearbeitet hast, zum Beispiel, um an einer Übung teilzunehmen, dann kannst du die Fahrtkosten ebenfalls absetzen – dann aber für die gesamte Strecke, also Hin- und Rückweg.
Bist du auf diesen Fahrten, beispielsweise zu einer anderen Kaserne als der Stammkaserne, nicht mit Auto unterwegs, kannst du deine tatsächlich entstandenen Fahrtkosten in die Steuererklärung eintragen. Bewahre also am besten alle Bahn-, Bus- oder Flugtickets gut auf. Das Finanzamt kommt nach deiner erledigten Steuererklärung womöglich auf dich zu und verlangt die Belege nach. Eine Abgabe bspw. von Quittungen mit der Steuererklärung ist seit dem Wechsel von Belegvorlage- auf Belegvorhaltepflicht nicht mehr notwendig.
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03.
Kosten für Uniform und Arbeitsmittel steuerlich geltend machen
Wie andere Berufsgruppen auch, können Personen, die als Soldat*in arbeiten, ihre Arbeitsmittel und deren Instandsetzung von der Steuer absetzen. Das gilt auch für deine Uniform. Egal ob Anschaffung oder Reinigung, hier lohnt es sich wirklich jeden Beleg aufzuheben und die Kosten anzugeben. Zur Reinigung zählt übrigens auch der eigene Waschaufwand. Wie das geht, verraten wir in Artikel über die absetzbare Berufskleidung.
Du kannst natürlich auch einen Großteil aller anderen Arbeitsmittel steuerlich geltend machen. Dazu zählen zum Beispiel Schreibwaren, Computer, Fachliteratur, Software, Werkzeug und sogar das Telefon. All diese Arbeitsmittel sind Teil der Werbungskosten. In diesem Beitrag sagen wir dir Schritt für Schritt, wie du sie absetzt.
04.
Wichtig für die Steuererklärung: Umzüge in/aus der Kaserne
Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, weil du zum Beispiel in die Kaserne ziehst, aus der Kaserne ausziehst oder den Standort wechselst, dann können auch diese Kosten deine Steuerlast mindern. Selbst, wenn du einfach nur umziehst, um näher an deinem Einsatzort zu sein, kannst du die Kosten in deiner Steuererklärung angeben.
Zu den vom Finanzamt anerkannten Umzugskosten gehören beispielsweise folgende Ausgaben:
Noch mehr zu absetzbaren Umzugskosten und wie du die Ausgaben in der Taxfix-App angibst (inkl. Video-Erklärung), findest du in unserem Beitrag.
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05.
Lehrgänge und Ausbildung
Die Kosten für Lehrgänge und Ausbildung kannst du ebenfalls in deiner Steuererklärung angeben. Das funktioniert genauso wie bei den Reisekosten (siehe Arbeitsweg) und bei der Angabe der Arbeitsmittel. Sollte dich der Lehrgang selbst ebenfalls Geld gekostet haben, dann kannst du auch diese von der Steuer absetzen. Welche Fortbildungen das betrifft und in welchem Umfang, das erfährst du hier.
Kosten, die dein Arbeitgeber trägt, kannst du nicht steuerlich geltend machen.
06.
Auslandseinsatz
Soldat*innen, die auf Beschluss der Bundesregierung in einen Auslandseinsatz geschickt werden, erhalten je nach Ort und Umstand einen Auslandsverwendungszuschlag, der über das Bundesbesoldungsgesetz geregelt ist. Dieser Gehaltsbonus ist komplett steuerfrei.
Eine weitere Besonderheit bei Auslandseinsätzen ist die Angabe des Verpflegungsmehraufwands. Für die ersten 3 Monate kannst du einen bestimmten Betrag absetzen, wenn es dort keine Gemeinschaftsverpflegung gibt. Wie hoch der Betrag in welchem Land ist, findest du in der Tabelle zur Verpflegungspauschale des Bundesfinanzministeriums.
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Versicherungen
Einige Versicherungen kannst du als Soldat*in von der Steuer absetzen. Dabei sind manche als Werbungskosten, andere als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen.
Zu den absetzbaren Versicherungen gehören die Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder die Krankenversicherung. Auch die Arbeitsrechtschutz-Versicherung oder die Berufshaftpflichtversicherung kannst du steuerlich geltend machen. Mehr zum Absetzen von Versicherungskosten findest du in unserem Beitrag.
08.
Ausnahme Marinesoldat*in
Als Marinesoldat*in kannst du die Verpflegungsmehraufwendungen für die gesamte Zeit, die du auf dem Schiff verbringst, geltend machen, auch wenn dieser Einsatz auf See länger als 3 Monate dauert. Zudem kannst du die Telefonkosten in der Steuererklärung angeben, wenn deine dienstliche Schiffsreise länger als 1 Woche dauert.
09.
Ausnahme Diensthundeführer*in
Diensthundeführer erhalten ebenfalls Steuererleichterungen. Sie können Materialien wie Leine, Transportbox oder Futter absetzen und müssen keine Hundesteuer bezahlen. Ein weiterer Posten, der in deiner Steuererklärung nicht fehlen sollte, ist die Angabe deiner Versicherungsaufwendungen sowie die Angabe der Beiträge für Berufsverbände.
Unsere Expert*innen
Unser Team von Steuerexpert*innen hat jahrelange Erfahrung darin, Menschen wie dir bei deinen Steuern zu helfen.