Steuererklärung für Studierende und Azubis

Sowohl im Studium als auch in der Ausbildung können hohe Kosten für Lernmaterialien, Fortbildungen, Fahrwege, etc. entstehen.

Studierende und Azubis sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, in den meisten Fällen lohnt es sich aber.

Im Studium oder in der Ausbildung können mehr Kosten anfallen, als du vielleicht annimmst.

Die gute Nachricht: Viele Ausgaben kannst du dir mit deiner Steuererklärung zurückholen, selbst wenn du kaum Steuern im Jahr gezahlt hast.

Bist du im Studium oder in der Ausbildung?

Studierende

Erfahre hier alles rund ums Thema Steuernfür Studierende.

Azubis

Erfahre hier alles rund ums Thema Steuernfür Azubis.

Im Überblick

Alles Inhalte des Taxfix-Ratgebers für dich auf einen Blick

01.

Wie machen Studierende oder Azubis ihre Steuererklärung?

Taxfix ist für Studierende und Azubis der einfachste Weg zur Steuererklärung. Bei deiner Steuererklärung mit Taxfix benötigst du kein Diplom oder einen Master-Abschluss in Steuerrecht. Wir machen die Steuererklärung verständlich für dich:

  1. Im Frage-Antwort-Verfahren gehst du Schritt für Schritt durch deine Steuererklärung. Du beantwortest lediglich einfache Fragen. Umfangreiche und komplexe Formulare haben bei uns keinen Platz.
  2. Bei der Beantwortung werden alle nötigen Daten gesammelt und automatisch in die offiziellen Steuer-Formulare eingetragen.
  3. Es fließen alle deine Studienkosten in die Steuererklärung.
  4. Dir wird sofort die Höhe der voraussichtlichen Steuererstattung berechnet. Kostenlos und ohne Risiko.
  5. Wenn du zufrieden bist, kannst du deine Steuerunterlagen papierlos an dein Finanzamt übermitteln.

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02.

Erstausbildung vs. Zweitausbildung

Wie man ein Studium, bzw. eine Ausbildung, von der Steuer absetzen kann, hängt entscheidend davon ab, ob es sich um die Erstausbildung oder Zweitausbildung handelt.

Für die, die nach der Schule direkt an die Uni oder in die Ausbildung gegangen sind, treffen die hier aufgeführten Inhalte zu.

Wurde vor der aktuellen/betreffenden Ausbildung oder dem Studium bereits ein Ausbildungs- oder akademischer Abschluss erworben, spricht man von einer Zweitausbildung.

Im Gegensatz zum Erststudium gilt ein Zweitstudium/eine Zweitausbildung als Fortbildung. Ausgaben, beispielsweise für dein Masterstudium, oder ein Studium nach einer abgeschlossenen Ausbildung bzw. einem anderen Studium, kannst du in einer Steuererklärung als Fortbildungskosten absetzen.

Sie gelten als Werbungskosten und können daher in voller Höhe abgesetzt werden. Damit sparst du während des Studiums Einkommensteuer.

Hinweis:

Mehr zu Erststudium/Erstausbildung: Wie du dein Erststudium absetzt und die geltenden Voraussetzungen erfährst du in unserem Ratgeberbeitrag.Taxfix deckt auch diese Steuersituation von dir korrekt und leicht verständlich ab. Starte also gleich.

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03.

Fristen für die Azubi-/ Studierenden-Steuererklärung

Bist du im Studium oder in der Ausbildung und zur Abgabe verpflichtet, hast du dafür genauso lange Zeit wie andere Personen mit Abgabepflicht. Leider gibt es hier keine Erleichterungen bei der Steuererklärung für Studierende und Azubis. Da beispielsweise bei mehreren Jobs eine Abgabepflicht vorliegt, solltest du diese Frist kennen.


Fristen für die verpflichtende Abgabe:

  • Steuerjahr 2022: 02. Oktober 2023
  • Steuerjahr 2022 mit Steuerberatung: 31. Juli 2024

Generell besteht bei Studierenden und Azubis allerdings keine Abgabepflicht. Da sich die Steuererklärung dennoch lohnen kann, empfehlen wir, die mögliche Steuererstattung mit Taxfix schnell und unkompliziert auszurechnen. Für die freiwillige Steuererklärung von Studierenden und Azubis ist, wie bei anderen Gruppen auch, vier Jahre Zeit.

Fristen für die freiwillige Abgabe:

  • Steuerjahr 2023: 31. Dezember 2027
  • Steuerjahr 2022: 31. Dezember 2026
  • Steuerjahr 2021: 31. Dezember 2025
  • Steuerjahr 2020: 31. Dezember 2024
  • Steuerjahr 2019: 31. Dezember 2023
Hinweis:

Welche Abgabefristen für weitere Steuerjahre gelten, erfährst du hier.

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04.

Steuererklärung rückwirkend einreichen

Auch wenn du in den letzten Jahren noch keine Steuererklärung eingesendet hast, ist es noch lange nicht zu spät. Studierende und Azubis können ihre Steuererklärung freiwillig rückwirkend bis zu 4 Jahre später einreichen und damit ihr Taschengeld auffüllen.

Bis zum Ende des Jahres 2023 kannst du beispielsweise noch deine Steuererklärung für 2019 und die darauffolgenden Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen.

05.

Steuererklärung für Studierende und Azubis: ELSTER vs Taxfix

Wie du bereits gelesen hast, unterscheidet sich Taxfix sehr vom klassischen ELSTER Onlinedienst vom Finanzamt. Azubis und Studierende, die ihre Steuererklärung mit ELSTER machen, müssen komplexe Formulare ausfüllen, die oft nicht einfach zu verstehen sind.

Die Fragen der Taxfix-App sind intuitiv, einfach formuliert und bieten jeweils eine Erklärungsbox, solltest du einmal nicht weiterwissen. Hinzu kommt, dass du bei ELSTER meistens mehrere Formulare ausfüllen musst, wohingegen du das Frage-Antwort-Verfahren bei Taxfix in einem Lauf erledigen kannst. Währenddessen kannst du übrigens von Computer auf App und zurück wechseln – deine Daten werden dauernd synchronisiert.

Außerdem schlagen wir dir absetzbare Kosten vor, an die du womöglich nicht gedacht hättest. Kombiniert mit der Plausibilitätsprüfung für deine Eingaben, steht deiner Steuererstattung quasi nichts mehr im Wege. Und das Beste: Der Fragen-Flow schaffst du im Durchschnitt in unter einer halben Stunde!

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