Steuerklasse 6 – Steuertipps bei Nebenjob & Zweitjob
Die Steuerklasse 6 für Nebenjob und Zweitjob hat durch ihre hohen Abgaben kein gutes Image. Erfahre hier, ab wann sie dich wie betrifft und wie du sparen kannst.
01.
Einordnung in die Steuerklassen 1 bis 5 und 6
Wenn du in Deutschland ein Einkommen erwirtschaftest, zahlst du darauf Einkommensteuer. Im Fall der nicht-selbstständigen Arbeit ist das die Lohnsteuer.
Wie hoch diese für dich ausfällt, richtet sich nach der jeweiligen Steuerklasse , die das Finanzamt in erster Linie nach dem Familienstand zuordnet.
So gibt es sechs Steuerklassen:
- Bist du ledig und ohne Kind, gehörst du automatisch der Steuerklasse 1 an, in der man etwas weniger von Vergünstigungen profitieren kann.
- Steuerklasse 2 gilt in der Regel für Alleinerziehende mit Kinderfreibeträgen .
- Im Gegensatz dazu haben Ehepaare die Wahl und können sich für unterschiedliche Kombinationen der Steuerklassen 3 bis 5 entscheiden, wie beispielsweise 3 und 5 – so oder andersherum – oder Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor . Gegebenenfalls können sie durch geschickte Aufteilung zwischen beiden Gehältern Steuern sparen.
Die Steuerklasse 6 dagegen hat nichts mit dem Familienstand zu tun und wird erst relevant, wenn du zwei Jobs, also beispielsweise einen Nebenjob hast.
Sobald die Einkünfte deines Nebenjobs oder Zweitjobs die Grenze von 556 Euro übersteigen, benötigst du eine zweite Steuerklasse – die Steuerklasse 6. Für diese weitere Zuordnung ist nicht wichtig, in welche Steuerklasse du mit deiner hauptberuflichen Tätigkeit fällst. Im folgenden Abschnitt findest du ein Beispiel dazu.
Hinweis
Verdienst du weniger als 520 Euro, handelt es sich um einen Minjob , der von deinem Arbeitgeber pauschal versteuert wird. Die Steuerklasse ist dann nicht relevant.
02.
Steuerklasse-Rechner: Wie sich Klasse 6 auswirkt
Finde mit dem Brutto-Netto-Rechner heraus, wie sich ein Zweitjob auf deine Steuerlast auswirkt. So kannst du erkennen, ob die Mehreinnahmen aus deinem Nebenjob von der höheren Steuer aufgezehrt werden.
03.
Mit Nebenjob: Ein Beispiel zur Verdeutlichung
Du bist unverheiratet, hast keine Kinder und arbeitest 25 oder 30 Stunden pro Woche bei deiner hauptberuflichen Tätigkeit. In diesem Fall wirst du über Steuerklasse 1 besteuert. Um deine restliche Kapazität zu füllen, suchst du dir einen Nebenjob. Der zweite Job – und auch jeder weitere – gehört dann in die Steuerklasse 6.
Ergänzend zu dem obigen Beispiel:
Für deine Einkünfte aus deiner hauptberuflichen Tätigkeit – die mit der Klasse 1 verbunden sind – gilt zunächst der Grundfreibetrag , der für 2024 bei 11.784 Euro liegt. Hinzu gewährt das Finanzamt dir noch den Arbeitnehmerpauschbetrag, eine Pauschale für deine Werbungskosten . Erst dann wird dein Einkommen versteuert.
Dein zusätzliches Gehalt aber, das du per Zweitjob oder Nebenjob generierst und über das die Steuerklasse 6 läuft, wird von dem ersten Euro an versteuert.
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04.
Hohe Abzüge in Steuerklasse 6
Leider siehst du dich bei deinem Zweitjob mit zunächst hohen Abgaben konfrontiert, von denen du unter Umständen nach der Steuererklärung etwas erstattet bekommst. Da die Steuerklasse 6 immer nur für eine zusätzliche Tätigkeit genutzt wird, entfallen hier die Freibeträge, die die Steuerlast bei allen anderen Klassen mindern.
Hinweis:
Eine Ausnahmen gibt es bei einer Nebentätigkeit in einer gemeinnützigen Organisation oder über den Altersentlastungsbetrag .
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Nebenjob: Worauf sollte ich bei der Steuerklasse 6 achten?
Schon bevor du einen Nebenjob annimmst, lohnt es sich, abzuschätzen, wie viel Abgaben darauf anfallen werden. Hierbei kann dir der Lohnsteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen helfen. Einen Vorteil hast du nämlich: Du darfst selbst entscheiden, welchen Job du in welche Steuerklasse einordnen möchtest.
Hinweis:
In der Regel ist es sinnvoll, die niedrigeren Einkünfte, also üblicherweise die des Nebenjobs, in die Steuerklasse 6 zu schieben. In manchen Fällen kann es auch günstiger oder genauso lukrativ sein, stattdessen einen Minjob anzunehmen.
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