Abfindungen versteuern – Das musst du beachten

Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber wird häufig eine Abfindung als Entschädigung gezahlt. Jedoch muss diese voll versteuert werden. Wie das funktioniert, erklären wir im folgenden Artikel.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die einem*r Arbeitnehmer*in zur Beendigung der Tätigkeit mit dem Auflösungsvertrag gezahlt wird. Damit wird die arbeitende Person für den Arbeitsplatzverlust und vor allem für den zukünftigen Verdienstausfall entschädigt. Sie darf also kein Entgelt für in der Vergangenheit bereits verdiente Ansprüche wie noch nicht ausgezahltes Gehalt, Dienstwagen, Wohnung vom Arbeitgeber, Bonus-Zahlungen oder Tantiemen sein.

Ein gesetzlicher Anspruch auf die Abfindung besteht nicht. Somit ist auch die Höhe einer möglichen Zahlung nicht konkret geregelt. Im Allgemeinen gilt ein halbes Monatsgehalt pro Arbeitsjahr im Unternehmen als angemessen.

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Ist eine Abfindung zu versteuern?

Die Abfindung ist steuerpflichtig und unterliegt somit genauso wie das Gehalt dem Lohnsteuerabzug. Seit 2006 muss die Zahlung komplett versteuert werden. Abfindungen gelten als außerordentliche Einkünfte (§34 EStG). In der Steuererklärung ist der gesamte Arbeitslohn inkl. Abfindung anzugeben. Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) musst du darauf aber nicht zahlen.

Durch die Progression erhöht sich der Steuersatz mit steigendem Einkommen. Das kann sich besonders bei einer hohen Abfindung negativ auswirken. Dein Steuersatz stiege dann stark an und du musst mehr Steuer zahlen.

Wie viel wird von der Abfindung abgezogen?

Durch die Progression erhöht sich der Steuersatz mit steigendem Einkommen. Das kann sich besonders bei einer hohen Abfindung negativ auswirken. Dein Steuersatz steigt dann stark an und du musst mehr Steuer zahlen. Wenn du wissen willst, wie genau sich das auf die Versteuerung deiner Abfindung auswirkt, kann dir ein Rechner Aufschluss geben

Mit der sogenannten Fünftelregelung gibt es aber eine Möglichkeit, die Höhe der Steuer etwas abzufedern (geregelt in §34 EStG). Dabei wird die volle Summe versteuert, aber nur ein Fünftel wirkt sich auf den Steuersatz aus.

Wichtig:

Das Finanzamt prüft für dich automatisch, ob die Fünftelregelung sich für dich lohnt oder nicht.

Die Fünftelregelung – Eine Beispielrechnung:

Max Taxmann (Steuerklasse I) hat seinen Arbeitsplatz verloren und erhält von seinem Ex-Arbeitgeber eine Abfindung von 10.000 Euro. Nach Abzug aller Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro.

Wie du in dem Beispiel siehst, fällt die Steuer-Ersparnis eher gering aus. Doch selbst für diese müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Abfindung muss in einem Kalenderjahr gezahlt werden.

    Damit du die Fünftelregelung für die Steuer nutzen kannst, musst du die Abfindung im Laufe eines Kalenderjahres erhalten. Während dieser Zeitspanne sind auch mehrere Ratenzahlungen beispielsweise im März, Juni und September möglich. Falls es doch zu einer Nachzahlung im Folgejahr kommt, darf diese höchstens 10 % der Hauptleistung ausmachen. Bei über 10 % wird geprüft, ob es sich bei der Teilzahlung noch um eine geringfügige Teilzahlung handelt. Das Finanzamt kann hier die Anwendung der Fünftelregelung nachträglich versagen.
  2. Es muss zu einer sogenannten Zusammenballung von Einkünften kommen.

    Die gesamten Einkünfte müssen nicht höher sein, die Entschädigung/Abfindung muss höher sein als die weggefallenen Einnahmen. Reale Einkünfte des Kalenderjahres + Abfindung > Reale Einkünfte + wegfallende Einkünfte durch Kündigung
 

 

Wo muss ich die Abfindung eintragen?

Die Steuern der Abfindung führt dein Ex-Arbeitgeber ab. Er prüft in der Regel auch, ob bei dir die Voraussetzungen für die Fünftelregelung gegeben sind.

Deine Abfindung ist bereits in der Lohnsteuerbescheinigung erhalten und du musst sie einfach nur in die Anlage N übertragen:

Deine Unterlagen zur Abfindungsregelung (Aufhebungsvertrag und Abfindungsvereinbarung) musst du nur einreichen, wenn das Finanzamt dich deshalb kontaktiert. Durch sie wird im Zweifel auch geprüft, ob dein Arbeitgeber die Fünftelregelung angewandt hatte. Falls nicht, kann sie nun nachträglich genutzt werden. Möchtest du das Maximum aus deiner Abfindung herausholen und komplizierte Formulare vermeiden? Taxfix hilft dir bei deiner Steuererklärung – ganz ohne Steuerdeutsch.

Wie sieht es mit Dienstwagen und Firmenwohnungen aus?

Es ist wichtig zu wissen, was einem bei einer Abfindung zusteht, besonders wenn es um Dienstwagen und Firmenwohnungen geht. Oft sind diese Benefits Teil des Arbeitsvertrags und es ist wichtig zu wissen, ob man diese nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses behalten darf oder nicht. Hier gibt es jedoch keine pauschale Antwort, denn es hängt von den individuellen Bedingungen des Arbeitsvertrags ab. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld über die Regelungen in seinem Vertrag zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Also lasst euch nicht überraschen und checkt eure Arbeitsbedingungen, damit ihr genau wisst, was euch zusteht.

Warum ist die Abfindung wichtiger für zukünftige Einkommen als für vergangene?

Wenn du eine Abfindung bekommst, ist es wichtig zu verstehen, dass sie eigentlich für entgehende Einkommen gedacht ist, die du in der Zukunft vermissen wirst. Viele Menschen denken, dass eine Abfindung eine Art Belohnung für die Arbeit ist, die sie in der Vergangenheit geleistet haben. Tatsächlich ist sie aber eine Entschädigung dafür, dass du in Zukunft kein Einkommen mehr aus deinem alten Job erhältst. Das bedeutet, dass du die Abfindung nutzen solltest, um deine finanzielle Lage für die Zukunft abzusichern.

Es ist wichtig, die Abfindung für deine Zukunft und nicht für deine Vergangenheit zu verwenden. Nutze sie zum Beispiel, um deine Altersvorsorge aufzustocken oder um eine Unterstützung für schlechte Zeiten zu haben. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass du auch in Zukunft eine gute finanzielle Absicherung hast.

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DISCLAIMER Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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