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Lohnersatzleistungen bzw. Einkommensersatzleistungen in der Steuererklärung

Was passiert, wenn du krank wirst oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen einige Zeit nicht mehr arbeiten kannst? Wie finanzieren sich dann deine laufenden Kosten? In der Regel kommen Lohnersatzleistungen zum Tragen und gewähren dir zumindest einen Teil deines ursprünglichen Einkommens. Doch welche Leistungen gibt es und wie wirken die sich auf die Steuer aus?

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Was sind Lohnersatzleistungen?

Unter Lohnersatzleistungen oder Entgeltersatzleistungen versteht der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung, die du erhältst, wenn du aus bestimmten Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Sie dienen dazu, dein entfallendes Gehalt auszugleichen und deinen Lebensunterhalt zu sichern.

Einkommensersatzleistungen sind (wie Lohnersatzleistungen) steuerfreie Leistungen, die sich auf deinen Steuersatz und damit auf die zu zahlende Steuer auswirken. Dies ist der so genannte Progressionsvorbehalt. Die Zahlungen musst du in deiner Steuererklärung eintragen. Die entsprechenden Daten findest du in der Mitteilung der zuständigen Behörde.

Als Arbeitnehmer*in zahlst du monatlich verschiedene Sozialabgaben. Diese werden von deinem Bruttogehalt abgezogen. Dazu gehören Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Diese Zahlungen landen bei den Sozialversicherungsträgern, die die Einzahlungen nach dem Solidarprinzip verwalten:

Solange du gesund bist und Geld verdienen kannst, zahlst du ein. Dabei finanzierst du indirekt Berufstätige, die die genannten Unterstützungen in Anspruch nehmen. Wirst du jedoch krank oder verlierst deinen Job, profitierst du davon, dass du einen Teil deines Gehaltes weiterhin gezahlt bekommst, obwohl du selbst nicht arbeiten kannst.

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Welche Lohnersatzleistungen gibt es?

Für den Fall, dass du richtig krank oder in einem Unfall verletzt wirst, gibt es...

  • Krankengeld
  • Verletztengeld
  • Pflegeunterstützungsgeld (diese Leistung kannst du als Lohnausgleich erhalten, wenn du kurzfristig eine*n Angehörige*n pflegen musst)

Bekommst du ein Kind, hast du Anspruch auf...

  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld (inkl. Zuschuss)

Hast du deinen Job verloren oder Unterbrechungen in deinem Verdienst, kannst du folgende Unterstützung bekommen:

Außerdem gibt es noch einige andere, unbekanntere Einkommensersatzleistungen, wie z.B. Insolvenzgeld, Übergangsgeld (auch als Zuschuss), Eingliederungshilfe, Verletztengeld oder Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Nicht dazu zählen: Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wohngeld, Kindergeld, Sozialhilfe, Streikgelder, Krankentagegelder einer privaten Versicherung

Wie hoch fallen Lohnersatzleistungen aus?

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II (ALG II) sind alle Lohnersatzleistungen abhängig von deinem vorherigen Einkommen. In den meisten Fällen betragen sie ca. 60 % des vorherigen Netto-Einkommens für kinderlose Arbeitnehmer*innen, mit Kind 67 %.

Zusätzlich werden deine Rentenbeiträge von dem jeweiligen Träger, z. B. der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter, für diese Zeit weitergezahlt. Auch darin liegt ein Unterschied zum ALG II.

Beispiel Krankengeld

Du hast einen Bandscheibenvorfall und kannst deswegen nicht mehr deiner handwerklichen Tätigkeit nachgehen. Ein*e Ärzt*in schreibt dich entsprechend krank und bestätigt damit deine Arbeitsunfähigkeit.

Tipp:

Bei einer längeren Krankheitsphase solltest du unbedingt darauf achten, dass deine ärztlichen Krankschreibungen lückenlos ineinander übergehen.

Was deinen Verdienstausfall anbelangt, steht zunächst dein Arbeitgeber in der Pflicht: In der Regel muss er, vorausgesetzt du warst bereits länger als vier Wochen bei ihm angestellt, dein Gehalt sechs Wochen lang weiterzahlen. Wenn dein gesundheitlicher Zustand es nach diesem Zeitraum immer noch nicht zulässt, die Arbeit wieder aufzunehmen, erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.

Die Bescheinigung deiner Arbeitsunfähigkeit solltest du innerhalb von einer Woche an die Krankenkasse schicken. Diese wird sich dann an deinen Arbeitgeber wenden, um eine Verdienstbescheinigung zu fordern, und an dich, um das weitere Vorgehen zu klären.

Für die Höhe des Krankengelds gibt es gesetzliche Vorgaben: 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Von dem niedrigeren Betrag werden anschließend direkt die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das Ergebnis ist das Krankengeld, das dir zusteht.

Manche Krankenkassen bieten auf ihren Webseiten einen Krankengeldrechner an. Die Höchstdauer des Krankengeldes beträgt innerhalb von drei Jahren insgesamt 78 Wochen, aber nur, wenn es sich um ein und dieselbe Krankheit handelt. Wurde dein Lohn für die ersten sechs Wochen fortgezahlt, ruht in dieser Zeit der Krankengeldanspruch und verkürzt sich auf 72 Wochen.

Haben das Krankengeld oder andere Einkommensersatzleistungen Auswirkungen auf deine Steuer?

Lohnersatzleistungen sind für sich genommen steuerfrei. Da sie aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen, müssen sie dennoch in der Steuererklärung angegeben werden. Das bedeutet, die erhaltenen Leistungen werden an sich nicht versteuert, aber sie werden zu deinem Gesamteinkommen des jeweiligen Jahres addiert. Zu versteuerndes Gehalt und steuerfreie Lohnersatzleistung bilden somit eine Summe.

Der Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens. Dein persönlicher Steuersatz liegt also einige Prozentpunkte höher als ohne das steuerfreie Ersatzgeld. Dieser erhöhte Steuersatz wird aber dann nur auf den zu versteuernden Teil deiner Einkünfte angerechnet. Das Krankengeld selbst bleibt steuerfrei.

In der Regel sendet dir deine Krankenkasse ohne Aufforderung eine Bescheinigung über den Bezug des Krankengeldes zu. Diese ist explizit für die Steuererklärung gedacht und enthält den Gesamtbetrag der Einkommensersatzleistungen bzw. des Krankengeldes. Einfach auf dem Mantelbogen in die Zeile „Einkommensersatzleistungen“ eintragen.

Zwei wichtige Dinge, die du auf jeden Fall beachten solltest:

  1. Der Bezug von Lohnersatzleistungen verpflichtet dich zur Abgabe einer Steuererklärung.
  2. Es gibt keine Chance, zu entkommen: Der betroffene Träger meldet die Höhe des Gesamtbetrags und den Bezugszeitraum direkt an das Finanzamt. Nur für die Ausnahme, dass deine gesamten Bezüge unter 410 Euro lagen, darfst du auf die Angaben verzichten.

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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