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Abgeltungsteuer: Was du über die Steuer auf Kapitalerträge wissen solltest

Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen – all das sind Kapitalerträge, und auf sie fällt in Deutschland in der Regel die Abgeltungsteuer an. Doch was genau bedeutet das? Wer ist betroffen? Und wie kannst du mit dem Sparer-Pauschbetrag Steuern sparen?

Was ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Sie wurde 2009 eingeführt und beträgt:

  • 25 % Abgeltungsteuer

  • 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer

  • ggf. Kirchensteuer (je nach Religionszugehörigkeit)

Insgesamt kann die Belastung also auf etwa 26,375 % bzw. mit Kirchensteuer bis zu 28,625 % steigen.

Sie heißt „Abgeltungsteuer“, weil damit die steuerliche Pflicht für diese Einkünfte abgegolten ist – also in der Regel keine weitere Nachversteuerung nötig ist.

Unser Tipp: Mit der Taxfix Steuer-App kannst du deine Kapitalerträge ganz einfach angeben – auch wenn bereits Abgeltungsteuer gezahlt wurde.

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Welche Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer?

Zur Abgeltungsteuer zählen insbesondere:

  • Zinsen (z. B. aus Tages- oder Festgeldkonten)

  • Dividenden (z. B. aus Aktien oder Fonds)

  • Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren (nach 2009 erworben)

  • Erträge aus Zertifikaten und Termingeschäften

Wichtig: Auch ausländische Kapitalerträge sind grundsätzlich steuerpflichtig – mehr dazu im FAQ.


Wie wird die Abgeltungsteuer erhoben?

Die Abgeltungsteuer wird direkt von der Bank oder dem Finanzdienstleister einbehalten. Du bekommst deine Zinsen, Dividenden oder Gewinne also schon nach Abzug der Steuer ausgezahlt. Die Bank führt die Steuer automatisch ans Finanzamt ab – du musst nichts weiter tun.

Ausnahme: Du hast keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt. Dann wird die Steuer auch auf Beträge unterhalb des Freibetrags einbehalten (mehr dazu gleich).

Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen

Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.

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Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Kapitalerträge. Er beträgt seit 2023:

  • 1.000 € für Alleinstehende

  • 2.000 € für Ehepaare (bei gemeinsamer Veranlagung)

Innerhalb dieses Betrags kannst du Kapitalerträge steuerfrei einnehmen – wenn du einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei deiner Bank hinterlegt hast.

Unser Tipp: Hast du mehrere Banken? Dann kannst du den Pauschbetrag aufteilen – du musst nur darauf achten, dass du insgesamt den Maximalbetrag nicht überschreitest.

Was passiert, wenn du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast?

Dann wird die Abgeltungsteuer auch auf Beträge unterhalb des Freibetrags einbehalten. Das ist zwar rechtens – aber du kannst dir die zu viel gezahlte Steuer über deine Steuererklärung zurückholen.

Starte direkt hier, um dir deine zu viel gezahlten Steuern auf Kapitalerträge zurückzuholen – mit der Taxfix Steuer-App!

Kannst du die Abgeltungsteuer in der Steuererklärung angeben?

Ja, das solltest du sogar – wenn du Steuern zurückholen willst. In der Anlage KAP deiner Steuererklärung kannst du:

  • zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückfordern

  • nicht ausgeschöpfte Sparer-Pauschbeträge geltend machen

  • ausländische Kapitalerträge angeben

Besonders sinnvoll ist das für Personen mit einem niedrigen Steuersatz unter 25 %. In diesem Fall kannst du über die sogenannte Günstigerprüfung eine Teilerstattung erhalten.

FAQ: Häufige Fragen zur Abgeltungsteuer

Wie werden Verluste aus Kapitalanlagen behandelt?

Verluste aus Kapitalerträgen (z. B. Aktienverkäufe mit Verlust) können mit Gewinnen desselben Jahres verrechnet werden. Wenn du in einem Jahr nur Verluste hattest, kannst du sie in die Folgejahre vortragen.

Wichtig: Die Verluste müssen in einer Verlustbescheinigung von der Bank bestätigt werden – oder du gibst sie in der Steuererklärung an.

Gilt die Abgeltungsteuer auch für ausländische Kapitalerträge?

Ja. Kapitalerträge aus dem Ausland sind in Deutschland steuerpflichtig. Allerdings wird bei ausländischen Kapitalerträgen nicht automatisch die Abgeltungsteuer einbehalten, wie es bei inländischen Banken der Fall ist.

Stattdessen musst du die Erträge in der Steuererklärung angeben ( Anlage KAP ). Das Finanzamt setzt dann die Kapitalertragsteuer im Rahmen der Veranlagung fest – sie entspricht in ihrer Wirkung der Abgeltungsteuer, wird aber nicht automatisch abgeführt.

In vielen Fällen wird im Ausland bereits Quellensteuer einbehalten. Diese kannst du in Deutschland teilweise auf die festgesetzte Kapitalertragsteuer anrechnen lassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden – abhängig vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Gibt es Ausnahmen von der Abgeltungssteuer?

Günstigerprüfung: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du in der Steuererklärung beantragen, dass deine Kapitalerträge mit dem niedrigeren Satz versteuert werden.

Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung):
Wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen – die Bank behält dann keine Abgeltungsteuer ein.

Kapitalerträge im Betriebsvermögen:
Erträge aus Kapitalanlagen im Betriebsvermögen werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, nicht pauschal.

Personengesellschaften:
Kapitalerträge von Personengesellschaften unterliegen nicht der Abgeltungsteuer, sondern der regulären Einkommensteuer.


Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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