Betriebsrente versteuern: Das solltest du wissen

Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Eine Betriebsrente kann hier helfen – doch wie sieht es mit der Steuer aus? Wir erklären dir Schritt für Schritt, wie deine Betriebsrente versteuert wird, welche Freibeträge es gibt und worauf du achten solltest.

Was ist eine Betriebsrente?

Die Betriebsrente ist eine Zusatzrente, die dein Arbeitgeber dir im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) anbieten kann. Ziel ist es, deine spätere Altersrente aufzubessern. Finanziert wird sie entweder durch:

  • Beiträge des Arbeitgebers

  • Beiträge des Arbeitnehmers

  • oder durch beide gemeinsam.

Es gibt dabei mehrere Durchführungswege, etwa:

  • Direktversicherung

  • Pensionskasse

  • Pensionsfonds

  • Unterstützungskasse

  • Pensionszusage

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Wer hat Anspruch auf eine Betriebsrente?

Seit 2002 hast du als Arbeitnehmer:in einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung – also darauf, dass ein Teil deines Bruttogehalts in eine Betriebsrente fließt. Voraussetzung: eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Der Anspruch auf Auszahlung entsteht in der Regel mit Renteneintritt oder bei Erwerbsunfähigkeit. Die Details hängen vom Vertrag und dem Versorgungsträger ab.

Unser Tipp: Mit der Taxfix Steuer-App kannst du alle geltenden Steuerjahre für deine Steuererklärung einreichen – ganz ohne komplizierte Formulare oder Steuerwissen.

Wie wird die Betriebsrente versteuert?

Die Betriebsrente wird nachgelagert besteuert. Das heißt: Während der Einzahlungsphase profitierst du von Steuerfreiheit oder Steuervergünstigungen. Bei der Auszahlung im Ruhestand jedoch wird die Rente als sonstige Einkünfte voll versteuert ( § 22 EStG ).

Gut zu wissen: Für gesetzlich Krankenversicherte fallen zusätzlich häufig Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Welche Freibeträge gelten bei der Betriebsrente?

Für Betriebsrenten gibt es – anders als bei der gesetzlichen Rente – keinen besonderen Steuerfreibetrag bei der Auszahlung. Sie werden in der Regel als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG voll versteuert.

Wichtig: Es gilt lediglich der allgemeine Grundfreibetrag (2025: 12.096 €) für Einzelpersonen bzw. 22.192  € für Ehepaare). Bleiben deine gesamten steuerpflichtigen Einkünfte im Ruhestand unterhalb dieses Betrags, musst du keine Einkommensteuer zahlen.

Zusätzlich wird für jede Person ein lebenslang festgeschriebener Freibetrag auf die Leibrente aus einer betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt – je nach dem Jahr des Rentenbeginns. Dieser Freibetrag verringert den steuerpflichtigen Teil deiner Betriebsrente dauerhaft.

Hier ist die vollständige Übersicht:

Rentenbeginn

Freibetrag (%)

Höchstbetrag (EUR)

Zuschlag für Ehepaare (EUR)

bis 2005

40,0 %

3.000

900

2006

38,4 %

2.880

864

2007

36,8 %

2.760

828

2008

35,2 %

2.640

792

2009

33,6 %

2.520

756

2010

32,0 %

2.400

720

2011

30,4 %

2.280

684

2012

28,8 %

2.160

648

2013

27,2 %

2.040

612

2014

25,6 %

1.920

576

2015

24,0 %

1.800

540

2016

22,4 %

1.680

504

2017

20,8 %

1.560

468

2018

19,2 %

1.440

432

2019

17,6 %

1.320

396

2020

16,0 %

1.200

360

2021

15,2 %

1.140

342

2022

14,4 %

1.080

324

2023

13,6 %

1.020

306

2024

12,8 %

960

288

2025

12,0 %

900

270

2026

11,2 %

840

252

2027

10,4 %

780

234

2028

9,6 %

720

216

2029

8,8 %

660

198

2030

8,0 %

600

180

2031

7,2 %

540

162

2032

6,4 %

480

144

2033

5,6 %

420

126

2034

4,8 %

360

108

2035

4,0 %

300

90

2036

3,2 %

240

72

2037

2,4 %

180

54

2038

1,6 %

120

36

2039

0,8 %

60

18

ab 2040

0,0 %

0

0

Hinweis: Der Freibetrag gilt lebenslang ab Rentenbeginn und reduziert den steuerpflichtigen Teil deiner Rente dauerhaft. Bei Ehepaaren, die gemeinsam veranlagt werden, kommt der Zuschlag zum Tragen.

Zusatz Tipp

Als gesetzlich Krankenversicherte*r kannst du zusätzlich profitieren: Auf Betriebsrenten fällt nur oberhalb eines monatlichen Freibetrags ein Krankenversicherungsbeitrag an.

 2025 liegt dieser Freibetrag bei 176,75 Euro pro Monat.

Das bedeutet: Nur der Teil deiner Betriebsrente, der über diesen Betrag hinausgeht, wird für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen.

Welche Werbungskosten kannst du geltend machen?

Als Rentner:in kannst du einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro pro Jahr nutzen – ohne Belege. Wenn deine tatsächlichen Ausgaben, z. B. für eine Steuerberatung, höher sind, kannst du diese ebenfalls absetzen.

Unser Tipp: Hol dir bares Geld zurück – mit der Taxfix App erledigst du deine Steuererklärung auch im Ruhestand ganz einfach selbst.

Betriebsrente als Einmalzahlung – geht das?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir deine Betriebsrente auch als Einmalzahlung auszahlen lassen – zum Beispiel beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder wenn der Betrag unterhalb einer bestimmten Grenze liegt.

Steuerlich interessant: Eine solche Kapitalauszahlung kann durch die sogenannte Fünftelregelung begünstigt werden. Dabei wird der Betrag so behandelt, als würde er auf fünf Jahre verteilt zufließen – das kann deine Steuerlast deutlich senken.

Aber Achtung:
Die Fünftelregelung gilt nicht automatisch. Ob sie zur Anwendung kommt, hängt von mehreren Bedingungen ab:

  • Es darf kein Wahlrecht zwischen Rente und Kapitalauszahlung bestehen

  • Es muss sich um eine echte Einmalzahlung handeln – ohne weitere laufende Leistungen

  • Die Auszahlung muss außerordentlich sein, also nicht regelmäßig wiederkehren

Außerdem wichtig

Außerdem wichtig: Bei der Kapitalauszahlung entfällt der monatliche Freibetrag für gesetzlich Krankenversicherte. Das bedeutet: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen auf die gesamte Auszahlungssumme an.

FAQ zur Betriebsrente

Was ist der Unterschied zwischen Anspar- und Auszahlungsphase?

In der Ansparphase zahlst du meist steuerfrei oder steuerbegünstigt in die bAV ein. In der Auszahlungsphase wird die Betriebsrente voll versteuert – das nennt man nachgelagerte Besteuerung.


Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung?

Beiträge bleiben im Berufsleben steuerfrei. Bei Auszahlung im Ruhestand wird die Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.


Welche Zuschüsse muss der Arbeitgeber leisten?

Seit 2019 müssen Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung leisten – wenn dadurch Sozialabgaben gespart werden. Für Altverträge (vor 2019) gilt diese Regelung seit 2022.


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Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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