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Einspruchsentscheidung: Was tun, wenn das Finanzamt ablehnt?

Wenn du einen Steuerbescheid bekommst, der dir zu hoch erscheint oder inhaltliche Fehler enthält, kannst du dagegen Einspruch einlegen. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist die sogenannte Einspruchsentscheidung. Hier erfährst du, wie das Ganze abläuft, welche Möglichkeiten du hast und was du tun kannst, wenn dein Einspruch abgelehnt wird.

Was ist eine Einspruchsentscheidung?

Die Einspruchsentscheidung ist der formelle Verwaltungsakt, mit dem das Finanzamt auf deinen Einspruch reagiert. Sie ist schriftlich und beendet das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Je nach Prüfung wird der Steuerbescheid geändert, bestätigt oder sogar zu deinem Nachteil angepasst – Stichwort: Verböserung.

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Wie läuft das Einspruchsverfahren ab?

  1. Einspruch einlegen – Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe deines Steuerbescheids kannst du formlos, aber schriftlich Einspruch beim Finanzamt einlegen.

  2. Prüfung durch das Finanzamt – Dein kompletter Bescheid wird erneut unter die Lupe genommen. Das Finanzamt ist nicht an deinen Einspruchsgrund gebunden.

Einspruchsentscheidung – Das Finanzamt erlässt einen neuen Bescheid oder bestätigt den alten. Die Entscheidung erhältst du schriftlich.

Kannst du gegen einen geänderten Bescheid erneut Einspruch einlegen?

Ja. Führt dein Einspruch zu einem geänderten Bescheid, aber nicht zu deinem vollständigen Vorteil, kannst du auch gegen den neuen Bescheid wieder Einspruch einlegen. Die Monatsfrist beginnt dann erneut mit der Bekanntgabe des neuen Bescheids.

Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen

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Was bedeutet „Verböserung“ im Einspruchsverfahren?

Bei einer Verböserung stellt das Finanzamt während der Prüfung fest, dass du im ursprünglichen Bescheid sogar zu günstig weggekommen bist – also zu wenig Steuern gezahlt hast. In diesem Fall wirst du vorher informiert und kannst den Einspruch zurücknehmen, um die Verschlechterung zu vermeiden.

Was kannst du tun, wenn dein Einspruch abgelehnt wird?

Wenn das Finanzamt deinem Einspruch nicht stattgibt, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung Klage beim Finanzgericht einreichen. Spätestens dann ist anwaltlicher oder steuerlicher Beistand empfehlenswert.

Wie lange dauert ein Einspruchsverfahren?

Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich. Häufig liegt sie zwischen zwei und sechs Monaten. Bei komplexen Sachverhalten oder hoher Auslastung der Finanzverwaltung kann es auch länger dauern. Es lohnt sich, zwischendurch nachzufragen.

FAQ

Hat der Einspruch eine aufschiebende Wirkung?

Nein. Die festgesetzte Steuer muss auch während des laufenden Einspruchsverfahrens bezahlt werden – es sei denn, du beantragst eine Aussetzung der Vollziehung.


Was passiert, wenn du die Einspruchsfrist versäumst?

Versäumst du die Monatsfrist, wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Nur bei nachweislich unverschuldetem Versäumnis kannst du Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.


Musst du die Einspruchsentscheidung schriftlich erhalten?

Ja, die Entscheidung muss schriftlich erfolgen. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist für eine mögliche Klage beim Finanzgericht.


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