Wie viel kostet ein*e Steuerberater*in

Eine Steuerberatung ist teuer. Ähnlich wie bei Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen gibt es eine Vergütungsverordnung als gesetzlichen Rahmen, aber die tatsächliche Gebühr hängt stark vom individuellen Aufwand ab. Wir erklären, wie die Berechnung funktioniert und nennen konkrete Beispiele, mit denen du eine Vorstellung für die Kosten bekommst.

Steuerberatungskosten: Beispiele auf Grundlage der Vergütungsverordnung

Steuerberatungen sind, ähnlich wie Ärzt*innen und Rechtsanwaltspraxen, an eine Vergütungsverordnung gebunden. Das bedeutet zwar nicht, dass eine Leistung bei allen Berater*innen gleich viel kostet, aber es gibt dir einen gesetzlich festgelegten Rahmen, und damit Sicherheit. Abweichungen von der Verordnung sind nur möglich, wenn eine schriftliche Vereinbarung anderes definiert. Die Berechnung der Kosten, die du am Ende auf der Rechnung findest, ist allerdings komplex. Das liegt daran, dass nicht von vornherein gesagt werden kann, wie viel Aufwand deine Steuererklärung der Steuerberatung macht.
Anhand unserer konkreten Beispiele kannst du aber bestimmt ein Gefühl für die Kosten bekommen. Diese findest du im Folgenden.

Hinweis:

Der Vollständigkeit halber: Anstelle einer detaillierten Aufstellung und Berechnung der Gebühr kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Pauschalgebühr vereinbart werden. Die Regel ist das aber nicht.

Drei Beispiele für Steuerberatungskosten

Familie, zwei Elternteile mit Einkommen, zwei Kinder.

  • Person 1: Gehalt 35.000 Euro, Werbungskosten 3.500 Euro, Einnahmen aus Kapitalvermögen: 4.000 Euro

  • Person 2: Gehalt 25.000 Euro, Werbungskosten 3.000 Euro

Single mit niedrigerem Einkommen

Gehalt: 30.000 Euro, Werbungskosten: 1.230 (Werbungskostenpauschale im Jahr 2024)

Geschiedene Person mit höherem Einkommen

Gehalt: 105.000 Euro, Werbungskosten: 5.500 Euro

Fall 1: Familie

Fall 2: Single

Fall 3: Geschiedene*r

Grundgebühr

Gemeinsam: 132 € bis 792 €

89,20 € bis 535,20 €

177,30 € bis 1.063,8 €

Einnahmenüberschuss aus nichtselbständiger Arbeit

Person 1: 48,85 € bis 586,2 €

Person 2: 40,30 € bis 483,60 €

44,60 € bis 535,20 €

79,65 € bis 955,80 €

Einnahmenüberschuss aus Kapitalvermögen

Person 1: 24,25 € bis 291,00 €

Person 2: Keine Einnahmen aus Kapitalvermögen

0 € (da keine solchen Einnahmen)

30,90 € bis 370,80 €

Einnahmenüberschuss aus Vermietung & Verpachtung

0 € (da keine solchen Einnahmen)

0 € (da keine solche Einnahmen)

40,30 € bis 438,60 €

Einnahmenüberschuss aus sonstigen Einkünften (bspw. Krypto oder Renten)

0 € (da keine solche Einnahmen)

0 € (da keine solche Einnahmen)

24,25 € bis 291,00 €

Entgelte für Post- und Telekommunikation

20 € (Pauschale)

20 € (Pauschale)

20 € (Pauschale)

Gesamt

200,85 € bis 1.618,20 €

153 € bis 1.090,40 €

372,40 € bis 3.140 €

Wie die genaue Berechnung vonstattengeht, findest du unter „Beispiele für die Steuerberatungskosten: detailliert durchgerechnet“ weiter unten

Korrekt berechnen: So viel kostet die Steuerberatung

Für eine Schätzung dessen, was bei der Steuerberatung-Steuererklärung auf dich zukommen könnte, brauchst du also folgende Informationen: 

  • den Aufwand und die Art der gewünschten Leistung
  • den Gegenstandswert
  • den Rahmen bzw. „Gebührensatz“

Dann rechnest du so:
voraussichtlicher Anteil der vollen Höhe x „Volle Gebühr“

  • Bei einer Einkommensteuererklärung liegt der Gebührenrahmen, also der mögliche Anteil an der vollen Gebühr zum Beispiel für die Erstellung der Steuererklärung ohne die Anlagen für die einzelnen Einkünfte zwischen 1/10 und 6/10. Für die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beträgt er zwischen 1/20 und 12/20

  • Die „Volle Gebühr“ ergibt sich aus dem Gegenstandswert

Die Steuerberatungsgebühr herausfinden: Wichtige Informationen

Bei der Ermittlung der Steuerberatungsgebühr gibt es verschiedene Zusammenhänge zu beachten:

Art der durchgeführten Tätigkeit

Zuerst ist relevant, was die Steuerberatung für dich machen soll und welche Art der Gebühr dafür vorgesehen ist. Wenn es um die Erstellung von Steuererklärungen geht, ist die Gebühr vom Gegenstandswert abhängig. Nach Zeitaufwand abgerechnete Tätigkeiten sind dabei eher die Ausnahme. Das macht es leichter, die letztendlichen Kosten zu prognostizieren.

Jede Einzelleistung wird dabei je nach Aufwand bewertet. Bei einer Einkommensteuererklärung fallen je nach der persönlichen steuerlichen Situation verschiedene Leistungen an, wie zum Beispiel die Berechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die Berechnung von Vermietungseinkünften, usw. Die einzelnen Gebühren werden anschließend für die gesamte Steuererklärung zusammengerechnet.

Der Gegenstandswert

Der Gegenstandswert, der die Grundlage für die Berechnung der Gebühr ist, ist für verschiedene Tätigkeiten unterschiedlich definiert. In allen Fällen gilt: je höher der Gegenstandwert ist, desto höher ist auch die zu zahlende Gebühr auf der Steuerberaterrechnung.
Für Privatpersonen geht es meistens um die Einkommensteuererklärung. Die Kosten für deren Erstellung setzen sich aus den einzelnen Bestandteilen einer Steuererklärung zusammen: 

  • Grundgebühr (früher „Mantelbogen“): In diesem Fall ist der Gegenstandswert die Summe der positiven Einkünfte.

  • Einzelne Anlagen wie KAP (Kapitaleinkünfte), N (nichtselbständige Tätigkeit) oder VuV (Vermietung und Verpachtung): Hier ist der Gegenstandswert die Summe der Einnahmen oder die Summe der Werbungskosten (je nachdem, was höher ist). Als Gegenstandwert müssen nach §27 STBVV aber mind. 8.000 Euro angesetzt werden.  

Gebührensatz

Wie viel du konkret für die Tätigkeiten an die Steuerberatung zahlen musst, hängt auch davon ab, wie sich dein Einzelfall darstellt. Beispiel: Mit einem Haufen ungeordneter Belege hat die Steuerberatung mehr zu tun, als wenn alles perfekt geordnet von dir bereitgestellt wird. Deshalb kann sie in einem vorgegebenen Rahmen mehr verlangen. Beispielsweise vier Zehntel (4/10) statt zwei Zehntel (2/10).
Je mehr Aufwand hinter der einzelnen Leistung steckt, desto höher ist der Gebührensatz und damit der abgerechnete Anteil des Gegenstandswertes. Der Gebührensatz steigt auch mit höherem Haftungsrisiko für den Steuerberater.

Steuerberatungskosten: Welche „Vollen Gebühren“ gibt es? Oder: Wie teuer kann es maximal werden?

In der Tabelle siehst du, wie hoch die „Volle Gebühr“ je Steuerberater-Tätigkeit ausfällt und wie der Gegenstandswert im jeweiligen Fall definiert ist.

Anfertigung der/des...

Möglicher Rahmen der „Vollen Gebühr“ (10/10 bzw. 20/20) für den Gegenstandswert (auch „Gebührensatz“)

Gegenstandswert bedeutet...

Gegenstandswert beträgt mindestens…

Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte (bedeutet Ausfüllen des Hauptvordrucks oder weitere Tätigkeiten ohne die Ermittlung von Einkünften)

1/10 bis 6/10

Summe der positiven Einkünfte

8.000 Euro

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

1/20 bis 12/20

jeweils höherer Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt

8.000 Euro

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen

1/20 bis 12/20

jeweils höherer Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt

8.000 Euro

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

1/20 bis 12/20

jeweils höherer Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt

8.000 Euro

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus sonstigen Einkünften (bspw. Krypto oder Renten)

1/20 bis 12/20

jeweils höherer Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt

8.000 Euro

Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

tatsächliche Kosten Pauschale von 20 Prozent der Gebührensumme, max. 320 Euro

Trifft hier nicht zu

Trifft hier nicht zu

Steuerberatungskosten 2024: Ausgewählte Summen des Gegenstandswertes und zugehörige „Volle Gebühr“

Hier findest du einzelne beispielhafte Gegenstandswerte und die zugehörige „Volle Gebühr“:

  • 10.001 – 13.000 Euro: Volle Gebühr von 618 Euro
  • 22.001 – 25.000 Euro: Volle Gebühr von 806 Euro
  • 25.001 – 30.000 Euro: Volle Gebühr von 892 Euro
  • 30.001 – 35.000 Euro: Volle Gebühr von 977 Euro
  • 50.001 – 65.000 Euro: Volle Gebühr von 1.320 Euro
  • 110.001 – 125.000 Euro: Volle Gebühr von 1.683 Euro

Beispiele für die Steuerberatungskosten: detailliert durchgerechnet

Fall 1: Familie, zwei Elternteile (beide mit Einkommen), zwei Kinder

Gemeinsam:
Gehalt: 60.000 Euro (35.000 Euro + 25.000 Euro)
– Werbungskosten Person 1: 3.500 Euro
– Werbungskosten Person 2: 3.000 Euro
+ 4.000 Euro Einnahmen aus Kapitalvermögen Person 1
– 1.602 Euro (gemeinsamer Sparerpauschbetrag)
= 55.898 Euro Summe der Einkünfte
Volle Gebühr: 1.320 Euro

Kostenrahmen von:
132 Euro (1.320 € * 1/10) bis
792 Euro (1.320 € * 6/10)

Entgelte für Post- und Telekommunikation:
Eine Angelegenheit á 20 Euro

Person 1 der Ehe:
Einnahmenüberschuss aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N)
Gehalt 35.000 Euro
Summe der Einkünfte: 35.000 Euro:
→ Volle Gebühr in Höhe von 977 Euro (30.001 – 35.000 Euro)

Kostenrahmen von:
48,85 Euro (977 € * 1/20) bis
586,2 Euro (977 € * 12/20)

Einnahmenüberschuss aus Kapitalvermögen
Kapitalerträge: 4.000 Euro
Summe der Einkünfte 4.000 Euro: Grundlage für volle Gebühr ist mind. 8.000 Eur
→ Volle Gebühr: 485 Euro (7.001 – 8.000 Euro)

Kostenrahmen von:
24,25 Euro (485 € * 1/20) bis
291,00 Euro (485 € * 12/20)


Person 2 der Ehe:
Einnahmenüberschuss aus nichtselbständiger Arbeit
Gehalt 25.000 Euro, keine Kapitaleinnahmen
= 25.000 Euro Summe der Einkünfte
→ Volle Gebühr in Höhe von 806 Euro (22.001 – 25.000 Euro)

Kostenrahmen von:

40,30 Euro (806 € * 1/20) bis
483,60 Euro (806 € * 12/20)

Fall 2: Single mit niedrigerem Einkommen

Grundgebühr (Hauptvordruck ESt 1 A)

Gehalt: 30.000 Euro
– Werbungskosten: 1.230 Euro (Werbungskostenpauschale im Jahr 2024)
= 28.770 Euro Summe der Einkünfte
→ Volle Gebühr: 892 Euro

Kostenrahmen von:
89,20 Euro (892 € * 1/10) bis
535,20 Euro (892 € * 6/10)

Entgelte für Post- und Telekommunikation
Eine Angelegenheit á 20 Euro

Einnahmenüberschuss aus nichtselbständiger Arbeit
30.000 Euro
→ Volle Gebühr in Höhe von 892 Euro

Kostenrahmen von
44,60 €  (892 * 1/20) bis
535,20 € (892 * 12/20)

Fall 3: geschiedene Person mit hohem Einkommen

Grundgebühr (Hauptvordruck ESt 1 A)
Gehalt: 105.000 Euro
– Werbungskosten: 5.500 Euro (angenommene Werbungskosten durch Fortbildung, Umzug, Dienstreisen, Entfernungspauschale und weitere arbeitsbezogene Ausgaben)
+ Kapitalerträge: 12.000 Euro
– Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro (maximal möglich im Steuerjahr 2024)
+ Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung: 24.000 Euro
– Werbungskosten 5.000 Euro
+ sonstige Einnahmen aus Kryptowährungen: 6.000 Euro
– Werbungskosten (Anschaffungskosten): 3.000 Euro
= 132,500 Euro Summe der Einkünfte
→ Vollen Gebühr: 1.773 Euro

Kostenrahmen von:

177,30 Euro (1.773 € * 1/10) bis
1.063,8 Euro (1.773 € * 6/10)

Entgelte für Post- und Telekommunikation
Eine Angelegenheit á 20 Euro

Einnahmenüberschuss aus nichtselbständiger Arbeit
105.000 Euro
→ Volle Gebühr in Höhe von 1.593 Euro

Kostenrahmen von:

79,65 € (1.593 Euro * 1/20) bis
955,80 € (1.593 Euro * 12/20)

Einnahmenüberschuss aus Kapitalvermögen
12.000 Euro
→ Volle Gebühr in Höhe von 618 Euro

Kostenrahmen von
30,90 € (618 Euro * 1/20) bis
370,80 € (618 Euro * 12/20)

Einnahmenüberschuss aus Vermietung & Verpachtung
24.000 Euro
→ Volle Gebühr in Höhe von 806 Euro

Kostenrahmen von
40,30 € (806 Euro * 1/20) bis
438,60 € (806 Euro * 12/20)

Einkünfte aus Kryptowährungen
6.000 Euro: Grundlage für volle Gebühr ist mind. 8.000 Euro
→ Volle Gebühr: 485 Euro (7.001 – 8.000 Euro)

Kostenrahmen von
24,25 Euro (485 Euro* 1/20) bis
291,00 Euro (485 Euro * 12/20)

Hinweis:

Wie du siehst, unterscheidet sich die Höhe der Kosten vor allen Dingen durch die Komplexität deiner Steuersituation. Diese bewertet die Steuerberatung nach eigenem Ermessen. Die Einordnung nimmt sie durch Erfahrungen mit anderen Mandant*innen vor. Ebenso spielen beispielsweise die Anzahl und Art der Steuerformulare, die für deinen Fall benötigt werden, eine Rolle.

Außerdem wichtig bei den Kosten für die Steuererklärung bei dem*der Steuerberater*in

Mit den bisher beschriebenen Berechnungen solltest du schon gut herausfinden können, was deine Steuererklärung bei einer Steuerberatung kosten könnte. Behalte bitte aber auch diese Kosten-Informationen im Kopf:

  • Gleicher Sachverhalt, mehrere Steuerberater*innen: Ziehst du für denselben Steuersachverhalt mehrere Berater*innen zurate, kann jede*r von ihnen die vollen Kosten (je nach Leistung und Gegenstandswert) in Rechnung stellen, sie teilen sich das Honorar also nicht auf
  • Bei zeitlicher Berechnung (ziemlich unüblich): je halber Stunde dürfen 30 – 75 Euro aufgerufen werden. Davon kann durch individuelle Vereinbarungen aber abgewichen werden.
  • Unterlagen, die die Steuerberatung für die Bearbeitung deines Falls anfertigt, ausstellt oder weiterleitet, können Kosten verursachen. Sie sind in § 17 Dokumentenpauschale StBVV geregelt
  • Pauschalvergütungen (§ 14 StBVV) sind je nach Situation unter Beachtung einiger Voraussetzungen möglich, müssen in Textform geschlossen werden und gelten mindestens für ein Jahr

Beispiel: Du hast die Steuererklärung selbst erstellt und das Finanzamt verlangt, dass sie berichtigt wird. Beauftragst du dafür eine Steuerberatung, können häufig Tätigkeiten nötig werden, die zu den „Sonstigen Einzeltätigkeiten“ zählen. Du findest sie in § 23 StBVV

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