Zum Hauptinhalt springen

Wie viel kostet ein*e Steuerberater*in

Eine Steuerberatung ist nicht günstig. Ähnlich wie bei Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen gibt es eine Vergütungsverordnung als gesetzlichen Rahmen, aber die tatsächliche Gebühr hängt stark vom individuellen Aufwand ab. Wir erklären dir, wie die Berechnung funktioniert und nennen konkrete Beispiele, damit du eine realistische Vorstellung der Kosten bekommst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Steuerberatung kostet Geld; die Höhe richtet sich meist nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
  • Für Privatpersonen kostet eine Steuererklärung beim Steuerberater in der Regel zwischen 300 und 1.000 Euro, je nach Einkommen, Anzahl der Anlagen und Aufwand.
  • Die Kosten sind nicht frei verhandelbar, sondern bewegen sich in gesetzlich festgelegten Rahmen.
  • Steuerberatung lohnt sich vor allem bei komplexen Fällen (z. B. Selbstständigkeit, Ausland, hohe Einkünfte).

Mit dem Taxfix Experten-Service bekommst du professionelle Unterstützung durch zertifizierte Steuerexpert*innen komplett digital und zu einem transparenten Preis.

01.

Was kostet eine Steuerberatung?

Steuerberatungen sind, ähnlich wie Ärzt*innen und Rechtskanzleien, an eine Vergütungsverordnung gebunden. Die Gebühren sind zwar nicht bei allen Berater*innen identisch, aber der gesetzliche Rahmen gibt dir Orientierung und Sicherheit. Abweichungen von der Verordnung sind nur möglich, wenn eine schriftliche Vereinbarung anderes definiert. Die Berechnung der Kosten, die du am Ende auf der Rechnung findest, ist allerdings komplex. Das liegt daran, dass nicht von vornherein gesagt werden kann, wie viel Aufwand deine Steuererklärung der Steuerberatung macht.

Anhand unserer konkreten Beispiele kannst du aber bestimmt ein Gefühl für die Kosten bekommen. Diese findest du im Folgenden.

Hinweis:

Anstelle einer detaillierten Aufstellung und Berechnung der Gebühr kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Pauschalgebühr vereinbart werden. Die Regel ist das aber nicht.

Steuerberatungskosten im Vergleich: Familie, Single und Gutverdiener*in

Fall 1: Familie, zwei Elternteile mit Einkommen, zwei Kinder

➡️ Ausgangslage


Person 1: Gehalt 35.000 €, Kapitaleinnahmen 4.000 €, Werbungskosten 3.500 €

Person 2: Gehalt 25.000 €, Werbungskosten 3.000 €


Gebührenposition

Kosten

Grundgebühr (gemeinsam)

132 € – 792 €

Einnahmenüberschuss (Person 1)

48,85 € – 586,20 €

Einnahmenüberschuss (Person 2)

40,30 € – 483,60 €

Kapitalvermögen (Person 1)

24,25 € – 291,00 €

Post & Telekommunikation

20 € (Pauschale)

Gesamt

200,85 € – 1.618,20 €


Fall 2: Single mit niedrigerem Einkommen

➡️ Ausgangslage


Gehalt 30.000 €, Werbungskosten 1.230 € (Pauschale 2025)


Gebührenposition

Kosten

Grundgebühr

89,20 € – 535,20 €

Einnahmenüberschuss (nichtselbst. Arbeit)

44,60 € – 535,20 €

Post & Telekommunikation

20 € (Pauschale)

Gesamt

153,00 € – 1.090,40 €


Fall 3: Geschiedene*r mit höherem Einkommen

➡️ Ausgangslage


Gehalt 105.000 €, Werbungskosten 5.500 €, Kapitalerträge 12.000 €, Einnahmen aus Vermietung & Verpachtung 24.000 €, sonstige Einkünfte aus Kryptowährungen 6.000 €


Gebührenposition

Kosten

Grundgebühr

177,30 € – 1.063,80 €

Einnahmenüberschuss (nichtselbst. Arbeit)

79,65 € – 955,80 €

Kapitalvermögen

30,90 € – 370,80 €

Vermietung & Verpachtung

40,30 € – 438,60 €

Sonstige Einkünfte (Krypto)

24,25 € – 291,00 €

Post & Telekommunikation

20 € (Pauschale)

Gesamt

372,40 € – 3.140,00 €

Wie die genaue Berechnung funktioniert, findest du unter „Steuerberatungskosten detailliert durchgerechnet: Drei Beispiele" weiter unten.


02.

Wie berechnen sich die Kosten für eine Steuerberatung?

Die Gebühren für eine Steuerberatung hängen von drei Faktoren ab: der Art der Leistung, dem Gegenstandswert und dem Gebührensatz. Wer diese drei Größen kennt, kann die Kosten schon vorab gut einschätzen. Die Formel dahinter ist einfach: voraussichtlicher Gebührensatz × Volle Gebühr. Die volle Gebühr ergibt sich wiederum aus dem Gegenstandswert.


Welche Tätigkeiten werden wie abgerechnet?

Zuerst ist relevant, was die Steuerberatung für dich machen soll und welche Art der Gebühr dafür vorgesehen ist. Wenn es um die Erstellung von Steuererklärungen geht, ist die Gebühr vom Gegenstandswert abhängig. Nach Zeitaufwand abgerechnete Tätigkeiten sind dabei eher die Ausnahme. Das macht es leichter, die letztendlichen Kosten zu prognostizieren.

Jede Einzelleistung wird dabei je nach Aufwand bewertet. Bei einer Einkommensteuererklärung fallen je nach der persönlichen steuerlichen Situation verschiedene Leistungen an, wie zum Beispiel die Berechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die Berechnung von Vermietungseinkünften usw. Die einzelnen Gebühren werden anschließend für die gesamte Steuererklärung zusammengerechnet.


Der Gegenstandswert: Was zählt als Berechnungsgrundlage?

Der Gegenstandswert, der die Grundlage für die Berechnung der Gebühr ist, ist für verschiedene Tätigkeiten unterschiedlich definiert. In allen Fällen gilt: je höher der Gegenstandwert ist, desto höher ist auch die zu zahlende Gebühr auf der Steuerberaterrechnung.
Für Privatpersonen geht es meistens um die Einkommensteuererklärung. Die Kosten für deren Erstellung setzen sich aus den einzelnen Bestandteilen einer Steuererklärung zusammen: 

  • Grundgebühr (früher „Mantelbogen“): In diesem Fall ist der Gegenstandswert die Summe der positiven Einkünfte.
  • Einzelne Anlagen wie KAP (Kapitaleinkünfte), N (nichtselbständige Tätigkeit) oder VuV (Vermietung und Verpachtung): Hier ist der Gegenstandswert die Summe der Einnahmen oder die Summe der Werbungskosten (je nachdem, was höher ist). Als Gegenstandswert müssen nach § 27 STBVV aber mindestens 8.000 Euro angesetzt werden.  


Gebührensatz beim Steuerberater: So viel Spielraum gibt es

Wie viel du konkret für die Tätigkeiten an die Steuerberatung zahlen musst, hängt auch davon ab, wie sich dein Einzelfall darstellt. 

Beispiel: Mit einem Haufen ungeordneter Belege hat die Steuerberatung mehr zu tun, als wenn alles perfekt geordnet von dir bereitgestellt wird. Deshalb kann sie in einem vorgegebenen Rahmen mehr verlangen, etwa vier Zehntel (4/10) statt zwei Zehntel (2/10).

Je mehr Aufwand hinter der einzelnen Leistung steckt, desto höher ist der Gebührensatz und damit der abgerechnete Anteil des Gegenstandswertes. Der Gebührensatz steigt auch mit höherem Haftungsrisiko für den*die Steuerberater*in.

Kurz gesagt: Wer unvollständige oder unsortierte Unterlagen einreicht, riskiert einen höheren Gebührensatz und damit eine deutlich teurere Rechnung. Gute Vorbereitung zahlt sich also buchstäblich aus. 



Keine Lust auf Papierkram?

Wer den Aufwand lieber abgibt, lädt seine Dokumente einfach im Taxfix Experten-Service hoch. Die Steuerexpert*innen erledigen den Rest.

03.

Steuerberatungs-Gebühren im Überblick: Was die StBVV erlaubt

In der Tabelle siehst du, wie hoch die „Volle Gebühr“ je Steuerberater*innen-Tätigkeit ausfällt und wie der Gegenstandswert im jeweiligen Fall definiert ist.


Anfertigung der/des...

Möglicher Rahmen der „Vollen Gebühr“ (10/10 bzw. 20/20) für den Gegenstandswert (auch „Gebührensatz“)

Gegenstandswert bedeutet...

Gegenstandswert beträgt mindestens…

Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte (bedeutet Ausfüllen des Hauptvordrucks oder weitere Tätigkeiten ohne die Ermittlung von Einkünften)

1/10 bis 6/10

Summe der positiven Einkünfte

8.000 Euro

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

1/20 bis 12/20

jeweils höherer Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt

8.000 Euro

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen

1/20 bis 12/20

jeweils höherer Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt

8.000 Euro

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

1/20 bis 12/20

jeweils höherer Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt

8.000 Euro

Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus sonstigen Einkünften (bspw. Krypto oder Renten)

1/20 bis 12/20

jeweils höherer Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder der Summe der Werbungskosten ergibt

8.000 Euro

Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

tatsächliche Kosten Pauschale von 20 Prozent der Gebührensumme, max. 320 Euro

Trifft hier nicht zu

Trifft hier nicht zu


04.

Gegenstandswert und „Volle Gebühr“: Ausgewählte Beispielwerte

Hier findest du einzelne beispielhafte Gegenstandswerte und die zugehörige „Volle Gebühr" (Stand: Steuerjahr 2025):

  • 10.001 – 13.000 €: Volle Gebühr 655 €
  • 22.001 – 25.000 €: Volle Gebühr 854 €
  • 25.001 – 30.000 €: Volle Gebühr 946 €
  • 30.001 – 35.000 €: Volle Gebühr 1.036 €
  • 50.001 – 65.000 €: Volle Gebühr 1.399 €
  • 110.001 – 125.000 €: Volle Gebühr 1.784 €

05.

Steuerberatungskosten detailliert durchgerechnet: Drei Beispiele

Fall 1: Familie, zwei Elternteile (beide mit Einkommen), zwei Kinder

Gemeinsam:

Gehalt: 60.000 Euro (35.000 Euro + 25.000 Euro)
– Werbungskosten Person 1: 3.500 Euro
– Werbungskosten Person 2: 3.000 Euro
+ 4.000 Euro Einnahmen aus Kapitalvermögen Person 1
– 1.602 Euro (gemeinsamer Sparerpauschbetrag)
= 55.898 Euro Summe der Einkünfte
Volle Gebühr: 1.320 Euro

Kostenrahmen von:
132 Euro (1.320 € * 1/10) bis
792 Euro (1.320 € * 6/10)

Entgelte für Post- und Telekommunikation:
Eine Angelegenheit á 20 Euro


Person 1 der Ehe:

Einnahmenüberschuss aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N)
Gehalt 35.000 Euro
Summe der Einkünfte: 35.000 Euro:
→ Volle Gebühr in Höhe von 977 Euro (30.001 – 35.000 Euro)

Kostenrahmen von:
48,85 Euro (977 € * 1/20) bis
586,2 Euro (977 € * 12/20)

Einnahmenüberschuss aus Kapitalvermögen
Kapitalerträge: 4.000 Euro
Summe der Einkünfte 4.000 Euro: Grundlage für volle Gebühr ist mind. 8.000 Eur
→ Volle Gebühr: 485 Euro (7.001 – 8.000 Euro)

Kostenrahmen von:
24,25 Euro (485 € * 1/20) bis
291,00 Euro (485 € * 12/20)


Person 2 der Ehe:

Einnahmenüberschuss aus nichtselbständiger Arbeit
Gehalt 25.000 Euro, keine Kapitaleinnahmen
= 25.000 Euro Summe der Einkünfte
→ Volle Gebühr in Höhe von 806 Euro (22.001 – 25.000 Euro)

Kostenrahmen von:

40,30 Euro (806 € * 1/20) bis
483,60 Euro (806 € * 12/20)


Fall 2: Single mit niedrigerem Einkommen

Grundgebühr (Hauptvordruck ESt 1 A)

Gehalt: 30.000 Euro
– Werbungskosten: 1.230 Euro (Werbungskostenpauschale im Jahr 2024)
= 28.770 Euro Summe der Einkünfte
→ Volle Gebühr: 892 Euro

Kostenrahmen von:
89,20 Euro (892 € * 1/10) bis
535,20 Euro (892 € * 6/10)

Entgelte für Post- und Telekommunikation
Eine Angelegenheit á 20 Euro

Einnahmenüberschuss aus nichtselbständiger Arbeit
30.000 Euro
→ Volle Gebühr in Höhe von 892 Euro

Kostenrahmen von
44,60 €  (892 * 1/20) bis
535,20 € (892 * 12/20)


Fall 3: geschiedene Person mit hohem Einkommen

Grundgebühr (Hauptvordruck ESt 1 A)
Gehalt: 105.000 Euro
– Werbungskosten: 5.500 Euro (angenommene Werbungskosten durch Fortbildung, Umzug, Dienstreisen, Entfernungspauschale und weitere arbeitsbezogene Ausgaben)
+ Kapitalerträge: 12.000 Euro
– Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro (maximal möglich im Steuerjahr 2024)
+ Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung: 24.000 Euro
– Werbungskosten 5.000 Euro
+ sonstige Einnahmen aus Kryptowährungen: 6.000 Euro
– Werbungskosten (Anschaffungskosten): 3.000 Euro
= 132,500 Euro Summe der Einkünfte
→ Vollen Gebühr: 1.773 Euro

Kostenrahmen von:

177,30 Euro (1.773 € * 1/10) bis
1.063,8 Euro (1.773 € * 6/10)

Entgelte für Post- und Telekommunikation
Eine Angelegenheit á 20 Euro

Einnahmenüberschuss aus nichtselbständiger Arbeit
105.000 Euro
→ Volle Gebühr in Höhe von 1.593 Euro

Kostenrahmen von:

79,65 € (1.593 Euro * 1/20) bis
955,80 € (1.593 Euro * 12/20)

Einnahmenüberschuss aus Kapitalvermögen
12.000 Euro
→ Volle Gebühr in Höhe von 618 Euro

Kostenrahmen von
30,90 € (618 Euro * 1/20) bis
370,80 € (618 Euro * 12/20)

Einnahmenüberschuss aus Vermietung & Verpachtung
24.000 Euro
→ Volle Gebühr in Höhe von 806 Euro

Kostenrahmen von
40,30 € (806 Euro * 1/20) bis
438,60 € (806 Euro * 12/20)

Einkünfte aus Kryptowährungen
6.000 Euro: Grundlage für volle Gebühr ist mind. 8.000 Euro
→ Volle Gebühr: 485 Euro (7.001 – 8.000 Euro)

Kostenrahmen von
24,25 Euro (485 Euro* 1/20) bis
291,00 Euro (485 Euro * 12/20)


vorsicht

Die Beispiele zeigen: Je komplexer deine Steuersituation, desto mehr kann die Beratung kosten. Wie viel genau, entscheidet der*die Steuerberater*in nach eigenem Ermessen, orientiert an Erfahrungswerten, der Anzahl der benötigten Formulare und dem Aufwand, den dein Fall mit sich bringt.

06.

Was viele bei den Steuerberater*innen-Kosten vergessen

Mit den bisher beschriebenen Berechnungen solltest du schon gut herausfinden können, was deine Steuererklärung bei einer Steuerberatung kosten könnte. Behalte bitte aber auch diese Kosten-Informationen im Kopf:


  • Gleicher Sachverhalt, mehrere Steuerberater*innen: Ziehst du für denselben Steuersachverhalt mehrere Berater*innen zurate, kann jede*r von ihnen die vollen Kosten (je nach Leistung und Gegenstandswert) in Rechnung stellen, sie teilen sich das Honorar also nicht auf
  • Bei zeitlicher Berechnung (ziemlich unüblich): je halber Stunde dürfen 30 – 75 Euro aufgerufen werden. Davon kann durch individuelle Vereinbarungen aber abgewichen werden.
  • Unterlagen, die die Steuerberatung für die Bearbeitung deines Falls anfertigt, ausstellt oder weiterleitet, können Kosten verursachen. Sie sind in § 17 Dokumentenpauschale StBVV geregelt
  • Pauschalvergütungen ( § 14 StBVV ) sind je nach Situation unter Beachtung einiger Voraussetzungen möglich, müssen in Textform geschlossen werden und gelten mindestens für ein Jahr

Beispiel: Du hast die Steuererklärung selbst erstellt und das Finanzamt verlangt, dass sie berichtigt wird. Beauftragst du dafür eine Steuerberatung, können häufig Tätigkeiten nötig werden, die zu den „Sonstigen Einzeltätigkeiten“ zählen. Du findest sie in § 23 StBVV

07.

Alternative: Taxfix Experten-Service statt klassischer Steuerberatung

Eine klassische Steuerberatung lohnt sich vor allem dann, wenn deine Steuersituation wirklich komplex ist, zum Beispiel bei Selbstständigkeit, Auslandseinkünften, einer Betriebsprüfung oder mehreren Einkunftsarten gleichzeitig.

Für Arbeitnehmer*innen mit einer überschaubaren Steuersituation ist der Taxfix Experten-Service oft die bessere Wahl. Statt einer Abrechnung nach StBVV, mit Gegenstandswert, Gebührensatz und schwer kalkulierbaren Kosten, zahlst du einen transparenten, fairen Preis.

So funktioniert es: Du beantwortest einige gezielte Fragen und lädst deine Dokumente sicher hoch. Taxfix findet in Kürze eine passende, zertifizierte Steuerexpert*in mit langjähriger Erfahrung. Diese*r übernimmt deinen Fall vollständig, reicht die Steuererklärung beim Finanzamt ein und steht dir auch danach bei Rückfragen zur Seite.


Verlängere die Frist mit dem Experten-Service

Steuerfrist verpasst? Lass deine Steuer von einem unserer unabhängigen Steuerprofis erledigen und verschaff dir mehr Zeit.

Jetzt starten
""

FAQ: Steuererklärung Kosten

Für eine Einkommensteuererklärung liegen die Kosten häufig zwischen ca. 300 und 1.000 Euro. Die Gebühren richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, also der Summe deiner positiven Einkünfte.

Innerhalb des gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegten Gebührenrahmens bestimmt der/die Steuerberater*in die konkrete Gebühr vor allem nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie nach deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Auch für Privatpersonen gelten die gesetzlichen Gebührenrahmen der StBVV. Für eine einfache oder durchschnittliche Einkommensteuererklärung für Privatpersonen (z. B. Arbeitslohn, Werbungskosten, Sonderausgaben) bewegen sich die Gebühren meist eher im unteren bis mittleren Bereich der Gebührengrenzen. Bei komplexeren Fällen (z. B. Vermietung, Auslandseinkünfte) steigen sie entsprechend. Pauschalpreise sind nur eingeschränkt möglich.

Die Gebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage ist der sogenannte Gegenstandswert, zum Beispiel die Summe deiner Einkünfte. Daraus ergibt sich die „Volle Gebühr". Der*die Steuerberater*in legt dann einen Gebührensatz innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens fest, je nach Aufwand und Komplexität deines Falls. Jede Leistung, also zum Beispiel die Grundgebühr und jede einzelne Anlage, wird dabei separat berechnet und am Ende zusammenaddiert.

Ein*e Steuerberater*in lohnt sich vor allem bei komplexen Steuersituationen, etwa bei Selbstständigkeit, mehreren Einkunftsarten, Auslandssachverhalten oder größeren Vermögenswerten. Für einfache Arbeitnehmer*innenfälle ist eine Steuersoftware wie Taxfix oft deutlich günstiger. Alternativ hilft dir der Taxfix Experten-Service. Hier zahlst du anteilig deiner tatsächlichen Steuererstattung. Liegt der Anteil unter der Mindestgebühr, zahlst du diese.

Die Rechnung darf sich nur innerhalb der gesetzlichen Gebührenrahmen der StBVV bewegen. Liegt sie darüber oder wurde der Rahmen ohne wirksame Vergütungsvereinbarung überschritten, kannst du die Rechnung prüfen lassen. Nur mit einer wirksamen Vergütungsvereinbarung dürfen Steuerberater*innen von den Regelgebühren abweichen.

Ja, aber nur teilweise. Steuerberatungskosten, die mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, können steuerlich berücksichtigt werden, zum Beispiel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Reine Beratungskosten für die private Einkommensteuererklärung sind dagegen seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar. Im Zweifelsfall lohnt sich eine individuelle Prüfung.

Bei einer klassischen Steuerberatung wird nach StBVV abgerechnet. Der Preis hängt vom Gegenstandswert und dem Gebührensatz ab und kann je nach Fall stark variieren. Der Taxfix Experten-Service funktioniert anders: Du lädst deine Dokumente digital hoch, eine zertifizierte Steuerexpert*in übernimmt deinen Fall zu einem transparenten Preis ohne StBVV-Abrechnung. Ideal für Arbeitnehmer*innen mit überschaubarer Steuersituation.

Kurz gesagt: Ja. Wer keine komplexe Steuersituation hat, kann seine Steuererklärung selbst über eine Steuerplattform wie Taxfix erstellen oder den Taxfix Experten-Service nutzen, bei dem eine zertifizierte Steuerexpert*in die Erklärung übernimmt. Beide Optionen sind in der Regel günstiger als eine klassische Steuerberatung nach StBVV. Lohnsteuerhilfevereine sind eine weitere Alternative, allerdings nur für Arbeitnehmer*innen mit bestimmten Einkunftsarten zulässig.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das könnte auch dich interessieren

Steuererklärung für Witwen und Witwer

Niemand will daran denken, aber passieren kann es trotzdem: Ein Unfall, eine schwere Erkrankung und ein*e Ehepartner*in verstirbt. Neben der Trauer und den organisatorischen Herausforderungen, die es zu meistern gilt, kommen auf viele Hinterbliebene finanzielle Veränderungen zu. An welche Punkte solltest du in diesem Fall denken? Wie, trotz allem, die finanzielle Situation im Griff behalten?

Feb 23, 2026 - von Julian Schwarzmann

Grundstück verkaufen: So gelingt der Verkauf reibungslos

Der Verkauf eines Grundstücks kann lukrativ sein – er erfordert aber auch eine gute Vorbereitung. Wer Eigentum veräußern möchte, muss rechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte im Blick behalten. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie der Ablauf eines Grundstücksverkaufs aussieht, welche Unterlagen du brauchst, wie du den Preis bestimmst, welche Steuern anfallen können und welche Kosten entstehen. Außerdem beantworten wir häufige Fragen zum Thema.

Jan 26, 2026 - von Erika Küspert

Geringfügige Beschäftigung: Was du über Minijobs wissen musst

Ob als Nebenverdienst, Übergangslösung oder flexible Beschäftigungsform – die geringfügige Beschäftigung, besser bekannt als Minijob , ist in Deutschland weit verbreitet. Doch was genau zählt als geringfügig? Welche Regeln gelten? Und was musst du bei der Steuererklärung beachten?

Sep 9, 2025 - von Erika Küspert