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Territorialitätsprinzip: Was bei grenzüberschreitender Besteuerung gilt

Wenn du im Ausland wohnst , aber in Deutschland Einkünfte erzielst, gilt für dich ein anderes steuerliches Prinzip als für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland. Hier kommt das sogenannte Territorialitätsprinzip ins Spiel. Es legt fest, wann Deutschland das Besteuerungsrecht hat – und wann nicht. Wir erklären dir, wie das Prinzip funktioniert, wer betroffen ist und worauf du achten solltest.

Was ist das Territorialitätsprinzip?

Das Territorialitätsprinzip ist ein grundlegendes steuerrechtliches Prinzip. Es besagt, dass ein Staat grundsätzlich nur solche Einkünfte besteuert, die in seinem Hoheitsgebiet erwirtschaftet werden. Wer im Inland Einkünfte erzielt – egal ob als Inländer*in oder Ausländer*in – unterliegt mit diesen Einkünften der Steuerpflicht in Deutschland.

In der Praxis wird dieses Prinzip vor allem bei der sogenannten beschränkten Steuerpflicht angewendet – also bei Personen, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland bestimmte Einkünfte erzielen.

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Wann kommt das Territorialitätsprinzip in Deutschland zur Anwendung?

In Deutschland unterscheidet man zwischen:

  • Unbeschränkter Steuerpflicht : gilt für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland – hier wird das gesamte Welteinkommen versteuert.

  • Beschränkter Steuerpflicht : gilt für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland – sie zahlen nur Steuern auf bestimmte Einkünfte aus deutschem Inland.

Das Territorialitätsprinzip wird also immer dann angewendet, wenn es um die Besteuerung von im Inland erzielten Einkünften bei im Ausland lebenden Personen geht.

Beispiel: Eine in Österreich lebende Musikerin tritt regelmäßig in Deutschland auf und erhält dafür Gagen. Sie ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig – aber nur mit den Einkünften aus ihren Auftritten hierzulande.

Welche Einkünfte fallen unter die beschränkte Steuerpflicht?

Unter das Territorialitätsprinzip und damit unter die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland fallen u. a.:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien in Deutschland

  • Kapitalerträge aus deutschen Quellen (z. B. Zinsen, Dividenden)

  • Arbeitslohn für Tätigkeiten, die in Deutschland ausgeübt werden

  • Einkünfte aus künstlerischer oder sportlicher Tätigkeit, wenn sie in Deutschland erfolgt

  • Betriebliche Einkünfte mit inländischem Betriebsstättenbezug

Diese Einkünfte müssen grundsätzlich in Deutschland versteuert werden, selbst wenn die Person ihren Wohnsitz im Ausland hat.

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Wie wird eine Doppelbesteuerung vermieden?

Da viele Staaten (darunter auch Deutschland) nach dem sogenannten Welteinkommensprinzip besteuern, kann es schnell zu einer Doppelbesteuerung kommen – also dazu, dass zwei Länder denselben Einkommensbestandteil besteuern wollen.

Um das zu verhindern, schließt Deutschland mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese regeln, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf – und ob der andere Staat sie freistellt oder anrechnet.

Beispiel: Wer als Schweizer*in mit Wohnsitz in Zürich Mieteinnahmen aus einer Wohnung in Berlin erzielt, zahlt darauf in Deutschland Steuern. Die Schweiz rechnet diese Steuer in der Regel auf die dortige Einkommensteuer an.

Gibt es Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip?

Ja. In einigen Fällen wird das Territorialitätsprinzip durchbrochen, etwa:

  • Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag ( § 1 Abs. 3 EStG ): Wer im Ausland lebt, aber in Deutschland fast ausschließlich Einkünfte erzielt, kann sich so stellen lassen, als wäre er*sie unbeschränkt steuerpflichtig – etwa um Freibeträge nutzen zu können.

  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht ( § 2 AStG ): Betrifft bestimmte inländische Einkünfte von Weggezogenen mit weiterem Bezug zu Deutschland.

Bestimmungen aus DBAs, die davon abweichende Regeln enthalten – z. B. eine Freistellungsmethode oder eine beschränkte Quellenbesteuerung.

FAQ: Häufige Fragen zum Territorialitätsprinzip

Welche Rolle spielt das Territorialitätsprinzip bei Kapitalerträgen?

Kapitalerträge (z. B. Dividenden oder Zinsen), die aus deutschen Quellen stammen, unterliegen auch bei ausländischem Wohnsitz der Quellenbesteuerung in Deutschland. Das Territorialitätsprinzip greift hier also – beschränkt steuerpflichtige Anleger*innen müssen diese Erträge versteuern, meist per Kapitalertragsteuer.

Wie hilft das Territorialitätsprinzip bei der Begrenzung der Steuerpflicht?

Es schützt vor der ungewollten Besteuerung von Auslandseinkünften durch Deutschland. Wer keine*n Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, muss nur bestimmte Einkünfte versteuern – nämlich jene, die eindeutig aus dem Inland stammen.

Können beschränkt Steuerpflichtige Freibeträge nutzen?

In der Regel nicht – beschränkt Steuerpflichtige können keinen Grundfreibetrag , keine Werbungskostenpauschale und keine Sonderausgabenpauschale geltend machen. Eine Ausnahme gibt es, wenn sie einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG stellen. Das kann sich lohnen, wenn der überwiegende Teil der Einkünfte aus Deutschland stammt.

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