Kinderfreibetrag – Was ist das?

Familien mit Kindern werden entweder durch Kindergeld oder durch den Kinderfreibetrag entlastet. Die steuerlich günstigere Variante errechnet das Finanzamt, wenn du eine Steuererklärung abgibst. Erfahre auch, welche Steuererleichterungen der Staat für Familien mit Kindern aufgrund der Corona-Pandemie vorgesehen hat.

Kinderfreibetrag oder Kindergeld? Was ist der Unterschied?

Kinderfreibetrag und Kindergeld sind zwei Varianten, um Familien mit Kindern finanziell zu fördern. Der große Unterschied zwischen beiden ist:

  • Das Kindergeld wird einem Elternteil nach Beantragung monatlich ausgezahlt.
  • Der Kinderfreibetrag wird bei der Berechnung der Einkommensteuer nach der Abgabe der Steuererklärung berücksichtigt und wird nicht ausgezahlt.

Kindergeld und Kinderfreibetrag: Wie lange besteht Anspruch?

Den Kinderfreibetrag kannst du so lange nutzen, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Kindergeldanspruch hast du so lange, bis dein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Darüber hinaus wird es auf Nachweis bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weitergezahlt, wenn sich dein Kind:

  • in einer ersten Ausbildung befindet (Studium, schulische und betriebliche Ausbildung)
  • in einer zweiten, weiterführenden Ausbildung befindet
  • in einer Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung befindet (maximal 4 Monate)
  • erfolglos um eine Ausbildung beworben hat (das muss nachweisbar sein)

Über das 25. Lebensjahr hinaus besteht nur bei Kindern mit Behinderung Kindergeldanspruch, wenn diese für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können.

Die Behinderung muss allerdings vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

Ist dein Kind bei einem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet, besteht bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.


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Gibt es einen Familienbonus wegen Corona oder Inflation?

Kinderbonus im Jahr 2022

Der Kinderbonus 2022 in Höhe von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakets, das die stark gestiegenen Energiepreise abfedern soll.

Corona-Kinderbonus 2020 und 2021

Im Jahr 2021 gab es einen Kinderbonus aufgrund der Corona-Pandemie. Dieser betrug pro Kind 150 Euro und wurde für jedes Kind ausgezahlt, welches im Jahr 2021 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld hatte. Der Bonus musste nicht extra beantragt werden.

Bereits 2020 hatte die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie einen Familienbonus in Höhe von 300 Euro beschlossen. Dieser galt ebenfalls für jedes Kind, das im selben Jahr mindestens einen Monat lang kindergeldberechtigt war.

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Wie hoch ist der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung?

Der Kinderfreibetrag setzt sich je Elternteil aus

  • dem Betreuungsfreibetrag (Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf)
  • und dem Kinderfreibetrag auf Basis des Existenzminimums eines Kindes zusammen.

Entwicklung des Kinderfreibetrags der Jahre 2024, 2023, 2022 und früher

2023

Jahr

Höhe des Kinderfreibetrags

Kinderfreibetrag 2019

7.620 Euro

Kinderfreibetrag 2020

7.812 Euro

Kinderfreibetrag 2021

8.388 Euro

Kinderfreibetrag 2022

8.548 Euro

Kinderfreibetrag 2023

8.688 Euro

Kinderfreibetrag 2024

9.312 Euro

Für jedes Kind beträgt der Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2023 insgesamt 9312 Euro. Er erhöht sich, ähnlich wie das Kindergeld, ebenfalls fast jedes Jahr. Verheiratete können ihn bei Zusammenveranlagung in voller Höhe gemeinsam nutzen.

Bei unverheirateten Eltern wird der Betrag aufgeteilt, sodass jeder Elternteil einen halben Freibetrag nutzen kann. Die Kinder in der Steuererklärung schnell und unkompliziert anzugeben, geht mit Taxfix ganz einfach. Beantworte einfach die verständlich formulierten Fragen und lass nervige Formulare hinter dir! Kostenlos & unverbindlich starten

Der Kinderfreibetrag und die Steuererklärung

Günstigerprüfung – Steuerliche Begünstigung durch den Kinderfreibetrag

Für Eheleute mit Kind lohnt sich der Freibetrag erst etwa ab einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von ca. 65.000 Euro. Bei Ledigen mit Kind ab ca. 30.000 Euro.

Das Finanzamt berechnet deine Steuern bei Abgabe deiner Steuererklärung zuerst unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags und dann ohne. Ist die Differenz aus beiden Berechnungen höher als dein Anspruch auf Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag von deinem Einkommen abgezogen, das Kindergeld wird bei der Steuer allerdings wieder hinzugerechnet. So wird eine Doppelbegünstigung vermieden.

Ist die Differenz kleiner als dein Anspruch auf Kindergeld, wird der Freibetrag nicht abgezogen und das Kindergeld nicht hinzugerechnet. Das ist die sogenannte Günstigerprüfung. Die für dich steuerlich günstigere Variante wird anschließend benutzt, um deine endgültige Steuer festzulegen.

Alles, was du dafür machen musst, ist eine Steuererklärung mit der Anlage Kind abzugeben.

Beim Ausfüllen der Anlage unterstützt dich die von Steuerexpert*innen entwickelte Taxfix-App.

Übrigens:

Bei der oben erwähnten Günstigerprüfung ist es für das Finanzamt irrelevant, ob du das Kindergeld beantragt und erhalten hast oder nicht. Nur dein Anspruch auf Kindergeld zählt. Anspruch bedeutet, dass du die Voraussetzungen erfüllst, um Kindergeld beantragen zu können.

Kinderfreibetrag eintragen – Wie mache ich das?

Wenn du mit deinem*r Partner*in ein Kind bekommst, ist der Weg zum Standesamt der erste amtliche Schritt. Oft bieten Krankenhäuser an, alle erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung der Geburtsurkunde an das Standesamt zu senden. Nach etwa einer Woche erhaltet ihr per Post die Geburtsurkunde.

Weil alle Ämter in Deutschland miteinander vernetzt sind, erfährt das Einwohnermeldeamt und auch das Finanzamt von der Geburt des Kindes. Der Kinderfreibetrag wird daraufhin automatisch über das ELStAM-Verfahren an eure Arbeitgeber weitergeleitet.

Du musst also gar nichts machen, um den Freibetrag eintragen zu lassen. Das geschieht alles automatisch.

Kinderfreibetrag 0,5 auf der Lohnsteuerbescheinigung – Was bedeutet das?

Es wird davon ausgegangen, dass sich Eltern um ihren Nachwuchs gleichermaßen kümmern. Daher wird bei beiden Elternteilen automatisch ein halber Kinderfreibetrag in die Lohnsteuerabzugsmerkmale eingetragen.

Für ein Kind steht dann in der Regel auf deiner Lohnsteuerbescheinigung:

Der Kinderfreibetrag wirkt sich aber nicht auf deine monatlich abgeführte Lohnsteuer aus. Allerdings mindert er den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Bist du mit deinem*r Ehepartner*in gemeinsam veranlagt, werden eure halben Kinderfreibeträge bei Abgabe der Steuererklärung auf euer gemeinsames Einkommen angewendet. Damit könnt ihr wieder gemeinsam vom Freibetrag profitieren.

Zahl der Kinderfreibeträge 1,0 – Kinderfreibetrag ändern?

Wenn du mit deinem*r Partner*in zwei Kinder hast, steht in deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ein Kinderfreibetrag von 1,0. Für jedes Kind ist das ein Freibetrag von 0,5.

Hast du nur ein Kind, kann die Anzahl der Kinderfreibeträge 1,0 sein, wenn du den Kinderfreibetrag änderst. Das geht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ein Elternteil lebt im Ausland
  • Der andere Elternteil hat das Kind adoptiert (Stiefelternteil)
  • Der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 Prozent nach
  • Der Vater des Kindes ist unbekannt
  • Ein Elternteil ist verstorben

Wie kann ich den Kinderfreibetrag übertragen?

Laut § 32 Abs. 6 Satz 6-11 des Einkommensteuergesetzes kannst du auf folgende Personen den halben Kinderfreibetrag übertragen:

  • Den anderen Elternteil
  • Die Großeltern, wenn sie unterhaltspflichtig sind oder das Kind in ihrem Haushalt lebt
  • Die Stiefeltern, wenn sie unterhaltspflichtig sind oder das Kind in ihrem Haushalt lebt

Für den Übertrag des Kinderfreibetrags musst du die Anlage K ausfüllen und an das für dich zuständige Finanzamt schicken.

FAQ: Kinderfreibetrag

Welche Altersgrenze gibt es bei Kindergeld & Kinderfreibetrag?

Hier gibt es 3 Altersgrenzen: Das Regelkindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, arbeitssuchende Kinder erhalten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Kindergeld und das Ausbildungskindergeld erhält man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Da der Anspruch auf Kindergeld den Kinderfreibetrag rechtfertigt, gelten diese Voraussetzungen auch für den Kinderfreibetrag.

Wer bekommt den Kinderfreibetrag?

Die Eltern eines Kindes erhalten jeweils den halben Kinderfreibetrag. Diesen Betrag musst du nicht versteuern. Jedoch wird die Erstattung mit dem Kindergeld verrechnet. Nur wenn die Erstattung durch den Freibetrag das Kindergeld übersteigt, erhältst du etwas Geld. Dein Arbeitgeber übernimmt das normalerweise mit der Lohnauszahlung.

Wenn sich nachträglich etwas ändert – muss ich das der Familienkasse mitteilen?

Ja! Beziehst du Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, musst du deiner Kasse alle Änderungen mitteilen, die einen Einfluss auf den Kindergeldanspruch bzw. den Kinderfreibetrag haben können.

Kann Kindergeld, und damit der Anspruch auf den Kinderfreibetrag, rückwirkend beantragt werden?

Ja. Allerdings gibt es hier eine Frist von 6 Monaten, nach denen der Antrag eingehen muss.

Wann muss Kindergeld oder Kinderfreibetrag zurückgezahlt werden?

Kindergeld bzw. den Freibetrag musst du zurückzahlen, wenn du es unrechtmäßig erhalten hast. Du hast es also bekommen, ohne dass ein Anspruch darauf bestand.

Wann bekommt man den Kinderfreibetrag nicht mehr?

Das hängt von deinem Alter und deinen Lebensumständen ab. Grundsätzlich wird Kindergeld (und damit der Kinderfreibetrag) gewährt, bis du 18 bist. Bist du danach arbeitssuchend, läuft es weiter, bis du 21 bist. Machst du noch eine Ausbildung oder studierst, erhältst du es bis zum 25. Lebensjahr.

Kann ich den Kinderfreibetrag übertragen?

Kinderfreibeträge können übertragen werden, wenn du oder der andere Elternteil eine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 % erfüllt hast oder nicht zahlen konntest.

Können Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag gepfändet oder abgetreten werden?

Grundsätzlich nicht. Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die für die Versorgung und Erziehung eines Kindes gedacht ist und somit nicht gepfändet werden darf. Jedoch sollte man sich als Schuldner*in um die Einrichtung eines P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) kümmern, da im Rahmen einer Kontopfändung kein automatischer Pfändungsschutz für das Kindergeld besteht.

Haben Ausländer*innen Anspruch auf Kindergeld/den Kinderfreibetrag ?

Auch als Ausländer*in hast du Anspruch auf Kindergeld. Voraussetzung dafür ist der Besitz einer Niederlassungs-/ oder Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 62 Abs. 2 EStG.

Was ist ein Zählkind?

"Zählkinder" sind alle nach § 63 EStG zu berücksichtigen Kinder. "Zahlkinder" dagegen sind die Kinder, denen tatsächlich Kindergeld ausgezahlt wird.

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