Computer von der Steuer absetzen

Schaffst du dir einen neuen Computer und dazugehörige Geräte an, kannst du sie in der Steuererklärung absetzen. Dabei kommt es auf den Anteil der beruflichen Nutzung, das Kaufdatum und mehr an. Wie du den Computer absetzen kannst, erklären wir dir Schritt für Schritt.
Den Computer, das Tablet, Zubehörgeräte oder sogar Software in der Steuererklärung steuerlich geltend zu machen, ist unter gewissen Umständen durchaus möglich!

Test: Finde heraus, ob und wie du Computer, Tablet, Software und Co. absetzen kannst

Die Steuerhinweise und Werte, die du in diesem Rechner bzw. Test siehst und erhältst, sind primär an Arbeitnehmer*innen, Studierenden und Rentner*innen gerichtet und dienen nur zur Orientierung. Taxfix erhebt hierfür keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nur die Taxfix Steuersoftware beinhaltet alle korrekten Werte sowie relevanten Fragen zu deiner Steuersituation.

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Video: So setzt du Computer, Tablet und Co. ab

Du hast keine Lust auf Lesen? Schau dir unser Video an, in dem das Absetzen des Computers der erste der erklärten Steuertricks ist!


1. Nutze ich den Computer beruflich?

Wenn du deinen Computer absetzen möchtest, musst du beachten, dass nur der Anteil der Nutzung für die Arbeit abgesetzt werden kann. Zu diesem Anteil zählt das Gerät dann als Werbungskosten . Eine berufliche Nutzung liegt beispielsweise vor, wenn du ihn für folgende Dinge nutzt:

  • Beantworten von Arbeit-E-Mails
  • Recherche für die Arbeit
  • Bewerbungen schreiben

Dabei kann ab einer beruflichen Nutzung von 90 % oder mehr der gesamte Betrag in Abzug gebracht werden.

2. Auch Peripheriegeräte absetzen!

Es kann sämtliche Computerhardware sowie die dazugehörigen Peripheriegeräte zur Dateneingabe- und -verarbeitung abgesetzt werden. Neben PC, Notebook oder Tablet, sind also beispielhaft auch diese Geräte absetzbar:

  • Maus, Tastatur, Monitor, Drucker, Dockingstation
  • Kabel, externe Netzteile, USB-Stick, CD-Laufwerk, Headset, externe Speicher, Festplatten, Batterien
  • Druckerpapier, Druckerpatrone, Tonerkartusche, Software

Am schnellsten setzt du deinen Computer mit der Taxfix-App ab. Ganz einfach mit dem Smartphone – Hol dir die App!


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3. Berufliche Nutzung nachweisen

Um den eigenen Computer absetzen zu können, musst du für das Finanzamt in der Regel die berufliche Nutzung nachweisen. Dies kann ganz unterschiedlich gemacht werden:

Schätzung
In der Regel reicht eine Auflistung der beruflichen Arbeiten, die man am privat mitgenutzten Computer macht, aus.

50:50-Nutzung
Falls nicht genau nachgewiesen werden kann, wie hoch die berufliche Nutzung des eigenen PCs ist, erkennt das Finanzamt in der Regel 50 Prozent der Kosten an. Dennoch ist eine Glaubhaftmachung der beruflichen Nutzung unerlässlich.

4. Kosten und gewöhnliche Nutzungsdauer berechnen

Regelung zum Computer Absetzen im Steuerjahr 2024:
Seit dem 01.01.2021 können Computer, Software und Zubehör innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden. Vorher galt die Abschreibungsgrenze von 952 Euro. Nun können die Kosten, wenn gewünscht, komplett über die Nutzungsdauer von einem Jahr nach Anschaffung des Computers abgesetzt werden. Die Finanzämter akzeptieren in der Regel auch, dass Computer und die weiteren genannten Geräte im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass ein im Juli 2021 gekaufter Computer entweder komplett in 2021 abgeschrieben werden kann, 50 % in 2021 und 50 % in 2022 (Juli bis Dez.: 6 Monate = 50 % des Jahres) oder, bei Wunsch, auch über eine längere Nutzungsdauer.

5. In Mein Elster die richtige Anlage hinzufügen – oder Taxfix nutzen

Das Formular Anlage N befindet sich in ELSTER unter dem Reiter weitere Vordrucke.

Du fügst es zu deiner Steuererklärung hinzu und füllst es anschließend aus.

Alternativ zu den unübersichtlichen Formularen kannst du auch das Steuer-Tool von Taxfix benutzen. Wir fragen dich nach deinen Anschaffungen, also auch nach deinem gekauften Computer. Die Berechnung der absetzbaren Kosten und das korrekte Eintragen in deine Steuererklärung übernimmt Taxfix. Du beantwortest lediglich einfach verständliche Fragen. Du kannst direkt online kostenlos und unverbindlich starten oder nutzt Deutschlands beliebteste mobile Steuer-App aus Play Store oder App Store.


Kopf-Anlage-N-Steuererklärung


6. Kosten für Computer unter Werbungskosten eintragen

Einfach in der Anlage N unter Werbungskosten: Aufwendungen für Arbeitsmittel den gekauften Computer und das dazugehörige Zubehör sowie dessen Kaufwert eintragen. Dabei empfiehlt es sich, den Anteil der beruflichen Nutzung mit in die Zeile einzutragen, in diesem Beispiel wäre das die jeweilige Nutzung in Prozent hinter "Computer". So sparst du dir wahrscheinlich die Rückfragen vom Finanzamt.


Aufwendungen-für-Arbeitsmittel-Steuerformular-wie-ELSTER-Taxfix-1


Musst du über die Nutzungsdauer abschreiben, trägst du den für das Berechnungsjahr absetzbaren Betrag ein. Im Falle unseres oben genannten Beispiels (Kauf am 13.03.2020) wären das für das Jahr 2021 866 Euro (zu deinen Gunsten aufgerundet).

Computer, Tablet und Co. absetzen mit Taxfix

Bei Taxfix beantwortest du einfach die Fragen – keine Formulare, keine Unsicherheiten beim Eintragen.


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7. Belege aufheben

Kaufbelege und Quittungen für gekaufte Computer und andere Geräte brauchst du nicht sofort mit der Steuererklärung mitzuschicken. Das Finanzamt hat sonst zu viele Unterlagen und kommt mit der Bearbeitung nicht zügig voran. Deshalb heißt es: Belegvorhaltepflicht nutzen und Belege und Quittungen aufheben und diese nur bei Rückfragen des Finanzamtes nachreichen!

8. Steuererklärung abgeben - und dann?

Nun ist es geschafft! Bei der Abgabe deiner Steuererklärung errechnet das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen und zieht die Kosten für den Computer ab. Damit verringert sich deine zu zahlende Steuer. Wenn das Finanzamt mit der Bearbeitung deiner Steuererklärung fertig ist, bekommst du in wenigen Wochen deinen Steuerbescheid zugeschickt. Darin steht, ob du eine Steuererstattung erwarten kannst.

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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