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Julian Schwarzmann

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Aktualisiert am: 08.07.2025

Lesezeit: 4 Minuten

Kann ich mein Erststudium von der Steuer absetzen?

Viele Studierende müssen neben der Uni arbeiten gehen, um ihr Studium zu finanzieren. Doch wie sieht es für Student*innen eigentlich steuerlich aus?

Julian Schwarzmann

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Aktualisiert am: 08.07.2025

Lesezeit: 4 Minuten

Aktuelle Rechtslage: Kann man das Erststudium von der Steuer absetzen?

Das Bundesverfassungsgericht hat erst im November 2019 sein von vielen Studierenden lang erwartetes Urteil zu diesem Thema gefällt – auch, wenn dieses letztendlich leider zum Nachteil vieler Student*innen ausgefallen ist.

Der Gesetzgeber ist demnach der Auffassung, dass alle Kosten, die im Rahmen einer Erstausbildung (z. B. Bachelor oder Berufsausbildung ohne vorherigen Abschluss) anfallen, als Sonderausgaben zu betrachten sind. Ausgaben für die Zweitausbildung lassen sich dagegen als Werbungskosten absetzen.

Der Unterschied: Bei Sonderausgaben ist im Gegensatz zu Werbungskosten kein Verlustvortrag möglich; d. h. Verluste im Erststudium (wenn davor keine Ausbildung abgeschlossen wurde) können nicht angesammelt, sondern nur im selben Jahr geltend gemacht werden. Zudem ist der absetzbare Betrag für die Ausbildungskosten dabei beschränkt – bei Werbungskosten hingegen nicht.

Da nur wenige Studierende überhaupt genug verdienen dürften, um über den jährlichen Steuerfreibetrag von 12.096 Euro (Steuerjahr 2025) zu kommen, gehen die meisten Studenten im Erststudium daher leider leer aus. Nur wer nebenbei mehr verdient hat, kann seine Kosten als Sonderausgaben absetzen – weiterführende Infos dazu findest du weiter unten auf dieser Seite.


Erststudium ≠ Erstausbildung!

Ein besonders verwirrender Faktor ist wohl die Definition der Begriffe: Eine Zweitausbildung ist jede Ausbildung, die nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Ausbildung, Studium) absolviert wird. Das bedeutet, dass auch dein Erststudium (z.B. Bachelor, Diplom...) unter gewissen Umständen als Zweitausbildung zählen kann – beispielsweise, wenn du vorher bereits eine Berufsausbildung absolviert hast.

Trifft dies auf dich zu, kannst du deine Ausgaben als Student im vollen Rahmen als Werbungskosten absetzen - zum Beispiel Semesterbeiträge, Fahrtkosten zur Universität oder Bibliothek sowie Kosten für dein Notebook. Weitere Infos zum Thema absetzbarer Kosten für Studenten findest du hier.

Welche Möglichkeiten gibt es, um die Studienkosten von der Steuer abzusetzen?

Möglichkeit 1: Ausgaben übersteigen Einnahmen

Auch wenn du deine Ausgaben im Erststudium nicht als Werbungskosten absetzen kannst, darfst du deine Studienkosten dennoch in der Steuererklärung angeben.
Als Sonderausgaben sind maximal 6.000 Euro Ausbildungskosten pro Jahr absetzbar. Diese mindern den Gesamtbetrag deiner Einkünfte und somit auch deine Steuerlast, also die von dir zu zahlenden Steuern.
Um davon zu profitieren, musst du einer steuerpflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Bist du nicht steuerpflichtig, bringt dir die Absetzbarkeit deiner Studienkosten als Sonderausgaben nichts. Du kannst sie nur im Jahr ihrer Entstehung ansetzen und nicht als Verlustvortrag in spätere Steuerjahre übernehmen.

Möglichkeit 2: Erststudium im Dienstverhältnis

Eine Ausnahme, welche auch das Absetzen von Werbungskosten im Erststudium ermöglicht, ist ein duales Studium – dabei steht man als Studierende*r in einem sogenannten Dienstverhältnis, da der praktische Teil beim jeweiligen Arbeitgeber absolviert und vergütet wird.

Solltest du dich also für ein duales Studium entschieden haben, kannst du deine Studienkosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen. Ein Verlustvortrag wäre ebenfalls denkbar – da du aber regelmäßige Einnahmen hast, werden diese vermutlich deine Ausgaben übersteigen und diese Möglichkeit bleibt dir somit verschlossen.

Bonus: Ausbildungsfreibetrag für Eltern

Wenn dich deine Eltern während deines Studiums finanziell unterstützen, können sie diese Ausgaben in ihrer Steuererklärung als Ausbildungsfreibetrag angeben. Sie bekommen dann einen Steuerfreibetrag , der für das aktuelle Steuerjahr 1.200 Euro umfasst. Die Voraussetzungen dafür:

  • Du bist volljährig
  • Du befindest dich in einer Ausbildung (Studium)
  • Du lebst nicht mehr im elterlichen Haushalt
  • Deine Eltern haben für dich Anspruch auf Kindergeld (altersgebunden!)

Du siehst also – es gibt verschiedene Möglichkeiten, um in deinem Erststudium Steuern zu sparen. Prüfe genau, welche Variante auf dich zutrifft!


Welche Studienkosten sind steuerlich absetzbar?

Zu den Studienkosten gehört mehr als du wahrscheinlich denkst – unter anderem auch die Studierendenvereinigung. Außerdem verringern deine Steuerlast:

  • Computer
  • Studiengebühren
  • Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Lehrbücher und Fachliteratur
  • Schreibmaterial: Stifte, Papier, Kopierkosten, Druckerbedarf
  • Fahrtkosten

Und noch einige mehr! Welche Kosten dabei dein Finanzamt-Ergebnis genau schmälern und wie du das Ganze angehst, findest du in unserem Beitrag Studienkosten absetzen heraus.

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