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Was kann ich als Studienkosten von der Steuer absetzen?

Studierende haben während ihres Studiums hohe Ausgaben. Diese Kosten können mit einer Steuererklärung teilweise wieder hereingeholt werden. Was du als Studienkosten absetzen kannst, erklären wir dir im Einzelnen.
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Studienkosten geltend machen: Das musst du vorab wissen

Wichtiger Hinweis:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Ausgaben für das Erststudium und die erste Ausbildung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen!
Sie gelten stattdessen als Sonderausgaben. Diese sind auf jährlich 6.000 Euro begrenzt. Sonderausgaben wirken sich jedoch nur steuerlich aus, wenn im selben Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte bestehen.

Bitte beachte, dass dir Kosten, die dir im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, nicht direkt vom Finanzamt erstattet werden. Erzielst du neben dem Studium steuerpflichtige Einkünfte, mindern deine Studienkosten dein zu versteuerndes Einkommen.

Zu einer Steuererstattung kann es aber nur kommen, wenn du im Rahmen deiner Tätigkeit auch Lohnsteuer und ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bezahlt hast. In anderen Fällen kann es maximal zu einem Verlustvortrag kommen.

Die Corona-Pandemie hat auch vor den Unis keinen Halt gemacht. Viele Studierende haben ihren Nebenjob verloren. Der Staat unterstützt Studierende, die in finanzielle Not geraten sind, mit einem Hilfspaket. Welche steuerlichen Auswirkungen das hat, erklären wir dir im Artikel „Überbrückungshilfe wegen Corona – So ist die steuerliche Lage für Studierende.“

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Studienkosten absetzen – So hilft Taxfix bei der Steuererklärung

Ein (Vollzeit-)Studium an Uni oder Hochschule, ein duales Studium, aber auch eine schulische oder eine Berufsausbildung gelangen mit Taxfix korrekt in die Steuererklärung und du holst dir Kosten bspw. für Fahrten oder Schulgebühren wieder zurück.

Unterhalb des Videos erfährst du noch mehr zu einzelnen absetzbaren Kosten und Voraussetzungen fürs Angeben in der Steuererklärung.

Mit Taxfix musst du nicht spekulieren, welche Studienkosten du absetzen kannst und was nicht erlaubt ist. Die App fragt dich nach deinen Ausgaben und trägt ein, was absetzbar ist. Jetzt kostenlos starten

Du kannst diese Studienkosten absetzen:

Hier findest du alle absetzbaren Kosten in der Übersicht erklärt.

Studiengebühren:

Semesterbeiträge und Studiengebühren zählen zu den höchsten Ausgaben, die dir im direkten Zusammenhang mit deinem Studium entstehen können. Oft betragen sie mehrere hundert Euro im Jahr und sind üblicherweise pro Semester zu entrichten. Andere Hochschulen und Universitäten verlangen monatliche Gebühren. Daneben gibt es in vielen Bibliotheken Benutzungsgebühren, die du als Studienkosten geltend machen kannst. Ob du in deinem konkreten Fall Studiengebühren von der Steuer absetzen kannst, findest du schnell mit Taxfix heraus.

Kurs- und Prüfungsgebühren:

Manchmal müssen Student*innen für bestimmte Kurse oder Prüfungen bezahlen. Auch Kosten für Sprachkurse sind nicht zu unterschätzen. Über das Studium hinweg sammeln sich dabei so manche Beträge an, die du absetzen kannst.

Fachliteratur:

Im Laufe des Studiums wirst du Ausgaben für Lehrbücher und Fachliteratur haben. Bei manchen Studiengängen mehr, bei anderen weniger. Daneben gibt es auch Kosten für Lehrbögen oder andere didaktische Materialien. Setze deine Bücher und Lehrmaterialien als Studienkosten ab.

Schreibmaterial:

  • Stifte
  • Schreibpapier
  • Druckerpapier
  • Druckerpatronen
  • Hefter
  • Tacker
  • Büroklammern
  • Kopierkosten

Mit der Zeit summieren sich die Klein- und Kleinstausgaben für solche Schreibmaterialien. Die Gesamtkosten in einem Studienjahr können enorm sein. Das ist alles absetzbar.

Computer:

Aus den Vorlesungssälen sind sie nicht mehr wegzudenken: Laptop, Mac und Notebook. Auch ein eigener Drucker steht bei manchen Studierenden auf dem Schreibtisch. Ein PC nebst Monitor kann es auch einmal sein. Ausgaben für Computer und Computerzubehör kannst du als Studienkosten absetzen.

Tipp:

Oft werden Studien-Computer auch privat genutzt. Deshalb setze pauschal eine 50:50-Nutzung für private und Studienangelegenheiten voraus. Die Hälfte der Anschaffungskosten deines Gerätes kannst du somit von der Steuer absetzen.

Fahrtkosten:

Wenn du von deiner Wohnung in die Universität fährst oder zwischendurch noch einen Abstecher in die Spezialbibliothek in der nächsten großen Stadt machst: Alle Reise- und Fahrtkosten kannst du auch im Studium von der Steuer absetzen. Das sind 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer bzw. ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro/km.Für lange Aufenthalte in der Bibliothek an enfernten Orten oder für studentische Exkursionen kannst du sogar einen Verpflegungsmehraufwand und gegebenenfalls Übernachtungskosten ansetzen.

Für Personen im Vollzeitstudium gilt:

Der regelmäßige Weg zur Uni wird mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer (0,38 Euro/km ab dem 21. Kilometer) für die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückweg) bemessen.

Unterkunftskosten:

Wenn deine Studierendenunterkunft dein Zweitwohnsitz ist, der nicht deinen Lebensmittelpunkt darstellt, kannst du die gesamte Miete als Studienkosten absetzen. Auch Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner Hauptwohnung (beispielsweise dein Elternhaus) kannst du als Heimfahrten geltend machen. Mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer für den Hin- und Rückweg bzw. ab dem 21. Kilometer mit 0,38 Euro.

Achtung:

An deinem Hauptwohnsitz musst du mindestens 10 Prozent der Kosten übernehmen und belegen können. Erst dann darfst du deine Studierendenwohnung als Studienkosten absetzen.

Studienkredit:

Viele im Studium können ihre Studienkosten nicht ohne Unterstützung stemmen. Wenn die Eltern die Kosten nicht übernehmen können, gibt es entweder BAföG oder Studienkredite. Wenn du diese wieder zurückzahlst, kannst du die angefallenen Studienkreditzinsen von der Steuer absetzen.

Studienplatzklage:

Manchmal reichen gute Noten für den Zugang zum Studium nicht aus. Dafür gibt es Anwält*innen. Deine Ausgaben für diesen juristischen Vorgang kannst du als Studienkosten von der Steuer absetzen. Darunter fallen zum Beispiel Ausgaben für Anwält*innen und Gerichtskosten.

Abschlussarbeit:

Am Ende eines Studiums steht die Abschlussarbeit. Sie soll zeigen, dass du das wissenschaftliche Handwerk deines Studiengangs erlernt hast und anwenden kannst. Die Druckkosten und die Ausgaben für die Bindung der Magister-, Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit sind als Studienkosten absetzbar.

Studentische Vereinigungen:

Bist du Mitglied in einem Alumniverein oder einer Student*innenverbindung? Die Mitgliedsbeiträge kannst du in deine Steuererklärung eintragen.

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Studienkosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen?

Bisher gilt:

  • Student*innen im Erststudium, die den ersten arbeitsqualifizierenden Abschluss anstreben, dürfen ihre Studienkosten nur als Sonderausgaben absetzen.
  • Studierenden mit einer ersten Ausbildung, wie beispielsweise Masterstudierenden oder Bachelorstudierende nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, können ihre Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Sie zählen dann als Fortbildungskosten.

Aktuell steht jedoch eine gerichtliche Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof aus, in der es um die Zulässigkeit des Werbungskostenabzugs von Studienkosten aus dem Erststudium geht. Sollte sich das Gericht dafür entscheiden, dass auch Studierende, die den ersten berufsqualifizierenden Abschluss anstreben, ihre Studienkosten als Werbungskosten absetzen dürfen, hat das weitreichende Steuer sparende Konsequenzen.

Sonderausgaben oder Werbungskosten - Warum ist das wichtig?

Du kannst Sonderausgaben nur bis zu einer Höhe von maximal 6.000 Euro absetzen. Werbungskosten sind dagegen in unbegrenzter Höhe absetzbar. Zusätzlich kannst du, wenn du in einem Jahr mehr Werbungskosten als Einnahmen hattest, die daraus resultierenden Verluste in das nächste Jahr „mitnehmen“. Dadurch wirken sich diese Werbungskosten auch noch zu einem späteren Zeitpunkt steuermindernd aus, wenn du zum Beispiel in einem festen Arbeitsverhältnis stehst. Das ist der VerlustvortragMit dem Verlustvortrag können Verluste aus einem Steuerjahr in die Folgejahre übertragen werden. Dadurch kann das zu versteuernde Einkommen für zukünftige Jahre gemindert werden. Im Ergebnis müssen in diesen Folgejahren …
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FAQ: Studiengebühren und andere Studienkosten absetzen

Wie viel kann man von Studiengebühren absetzen?

Bist du im Erststudium, kannst du maximal 6.000 Euro steuerlich geltend machen. Im Zweitstudium ändert sich das. Du kannst fast alle Kosten des Studiums absetzen, da sie dann als Werbungskosten zählen. Welche absetzbar sind, sagen wir dir im eben verlinkten Beitrag.

Wo werden Studiengebühren in der Steuererklärung eingetragen?

Bist du in deiner Erstausbildung bzw. deinem Erststudium, gibst du die Kosten für deine Berufsausbildung in der Anlage Sonderausgaben an. Wenn du dich bereits im Zweitstudium befindest, sind die Ausgaben Werbungskosten und gehören in die Anlage N.

Mit Taxfix brauchst du dir keine Gedanken zu irgendwelchen Formularen und kompliziertem Steuerdeutsch zu machen. In der Steuer-App beantwortest du einfach Fragen, um deine Studienkosten anzugeben und siehst schnell, wie viel du von der Steuer zurückbekommen kannst!

Welche Kosten können Eltern von Studierenden absetzen?

Hast du studierende Kinder, kannst du den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 1.200 Euro nutzen, wenn du noch Kindergeld für das betreffende Kind beziehst und der Nachwuchs nicht in deinem Haushalt lebt. Die Summe gilt, wenn du gemeinsam veranlagt bist, im Fall einer getrennten Veranlagung wird der Betrag aufgeteilt.

Ebenso kannst du Beiträge für die Kranken- oder Pflegeversicherung absetzen, die du für die Kinder leistest. Beachte: Auch hierfür musst du weiterhin Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für dein studierendes Kind haben.

Kosten für Unterhaltsleistungen kannst du als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen, wenn kein Anspruch mehr auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.

Kann man die Krankenversicherung als Student*in von der Steuer absetzen?

Ja! Bist du nicht mehr bei deinen Eltern mitversichert (häufig Familienversicherung genannt), kannst du die Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung in voller Höhe in der Steuererklärung angeben. Die Kosten zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Vorsicht: Bei einer privaten Krankenversicherung können nur die Kosten für die Basisabsicherung berücksichtigt werden.

Setz deine Studienkosten einfach und schnell mit Taxfix ab. Starte gleich online!
DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Marc
von Marc
veröffentlicht am: 02.08.2017
aktualisiert am: 08.02.2023

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