Familienheimfahrten in der Steuererklärung: So setzt du sie richtig ab

Wer aus beruflichen Gründen unter der Woche am Arbeitsort wohnt und am Wochenende zur Familie nach Hause pendelt, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Die sogenannten Familienheimfahrten lassen sich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Doch was genau steckt dahinter – und worauf musst du achten?


Was sind Familienheimfahrten?

Familienheimfahrten sind wöchentliche Fahrten vom Beschäftigungsort zum Hauptwohnsitz, also dorthin, wo dein Lebensmittelpunkt liegt – typischerweise bei der Familie. Diese Fahrten entstehen im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung , wenn du neben deiner Hauptwohnung eine zweite Wohnung am Arbeitsort führst. Der Zweck: Die Verbindung zur Familie aufrechterhalten, obwohl man unter der Woche entfernt arbeitet.

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Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit du die Kosten für deine Heimfahrten in der Steuererklärung ansetzen darfst, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Doppelte Haushaltsführung: Du führst neben deinem Hauptwohnsitz (z. B. bei der Familie) einen weiteren Haushalt am Arbeitsort. Dieser zweite Haushalt muss beruflich veranlasst sein.

  • Heimfahrten: Grundsätzlich kannst du eine wöchentliche Heimfahrt steuerlich geltend machen. Das Finanzamt geht davon aus, dass du sechs Wochen im Jahr im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht pendelst – deshalb werden maximal 46 Fahrten pro Jahr anerkannt.

  • Unzumutbare tägliche Rückkehr: Die Entfernung zwischen deinem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsort muss so groß sein, dass eine tägliche Rückkehr unzumutbar ist. Eine feste Kilometergrenze gibt es zwar nicht, aber in der Praxis gilt: Je weiter entfernt, desto nachvollziehbarer.

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So setzt du Familienheimfahrten in der Steuererklärung ab

Familienheimfahrten kannst du als Werbungskosten in der Anlage N deiner Steuererklärung angeben. Abgerechnet wird über die sogenannte Entfernungspauschale – unabhängig davon, ob du mit dem Auto, Zug oder einem anderen Verkehrsmittel fährst.

  • Für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke:

    • 0,30 Euro bis zum 20. Kilometer

    • 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer

Wichtig: Es zählt nur die einfache Strecke – also die Entfernung in eine Richtung, nicht hin und zurück.

Auch ohne Kosten möglich?

Auch wenn dir für die Heimfahrt keine direkten Kosten entstehen, kannst du trotzdem die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen – zum Beispiel, wenn du bei einer Mitfahrgelegenheit kostenlos mitgenommen wirst oder anderweitig ohne eigene Ausgaben nach Hause gelangst. Wichtig ist allerdings, dass die Fahrt tatsächlich durchgeführt wurde. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse oder Freifahrten, etwa von der Bahn oder einem Verkehrsunternehmen, werden dabei gegengerechnet und mindern den Betrag, den du steuerlich absetzen kannst. Solltest du für deine Heimfahrt öffentliche Verkehrsmittel nutzen und die tatsächlichen Kosten höher sein als die Entfernungspauschale, kannst du statt der Pauschale auch die tatsächlichen Ausgaben geltend machen – vorausgesetzt, du kannst sie belegen.

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Unterschied zu Dienstreisen

Familienheimfahrten sind nicht mit Dienstreisen zu verwechseln. Während Dienstreisen auf Anweisung des Arbeitgebers erfolgen und beruflich bedingt sind, zählen Heimfahrten zur doppelten Haushaltsführung und erfolgen aus privaten Gründen. Sie gelten daher nicht als Reisekosten, sondern werden gesondert über die Werbungskosten erfasst.

Häufige Fragen zu Familienheimfahrten

Was ist, wenn ich einen Firmenwagen nutze?

Nutzt du für die Heimfahrten einen vom Arbeitgeber gestellten Firmenwagen, kannst du keine Werbungskosten geltend machen. Für die eine wöchentliche Heimfahrt entfällt allerdings der geldwerte Vorteil. Für weitere Fahrten darüber hinaus musst du den geldwerten Vorteil versteuern.


Brauche ich Frau/Mann oder Kinder für Familienheimfahrten?

Nein – der Begriff kann irreführend sein. Entscheidend ist nur, dass dein Hauptwohnsitz dein Lebensmittelpunkt ist, unabhängig von deinem Familienstand oder der Anzahl deiner Familienmitglieder.


Gibt es eine Mindestentfernung?

Eine konkrete Kilometergrenze gibt es nicht. Maßgeblich ist, ob eine tägliche Heimfahrt unzumutbar wäre. Das kann von Fall zu Fall unterschiedlich beurteilt werden – etwa abhängig von Fahrzeit, Verkehrsverbindungen oder Arbeitszeiten.


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