Müllabfuhr von der Steuer absetzen – Was möglich ist und was nicht

Ob kommunale Entsorgung oder privat beauftragte Sperrmüllabholung – nicht jede Müllentsorgung lässt sich steuerlich geltend machen. Wir zeigen dir, wann und wie du Entsorgungskosten in deiner Steuererklärung angeben kannst und worauf das Finanzamt besonders achtet.


Kannst du die Müllabfuhr absetzen?

Die steuerliche Absetzbarkeit der Müllabfuhr hängt davon ab, wie und von wem die Leistung erbracht wird. Grundsätzlich unterscheidet das Finanzamt zwischen kommunalen Leistungen und privat beauftragten haushaltsnahen Dienstleistungen.

Nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) kannst du 20 % der Lohnkosten – maximal 4.000 Euro pro Jahr – für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung absetzen.

Nicht absetzbar:

  • Die regelmäßige kommunale Müllabfuhr, die über die Nebenkosten deiner Mietwohnung oder per Gebührenbescheid abgerechnet wird

  • Gebühren, die keine Aufschlüsselung in Lohn- und Materialkosten enthalten

Diese Leistungen gelten als öffentliche Pflichtaufgaben und sind nicht steuerlich begünstigt.

Absetzbar:

Privat beauftragte Entsorgungsleistungen sind steuerlich relevant – sofern sie auf deinem Grundstück oder in direktem Haushaltsbezug durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Grünschnittentsorgung
    • Nur absetzbar, wenn als Nebenleistung, also wenn ein Fachmann die Gartenpflege übernimmt

  • Containerdienste bei Entrümpelungen oder Renovierung
    • nur im Zusammenhang mit einer Dienstleistung absetzbar

  • Entsorgung von Elektrogeräten oder Bauschutt
    • nur im Zusammenhang mit einer Dienstleistung absetzbar

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Wichtig

Die Rechnung muss den Arbeitslohn separat ausweisen, sonst erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Auch Fahrtkosten der Handwerker gehören zu den Lohnkosten und sind steuerlich absetzbar, Materialkosten sind es nicht.

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Wann gehört die Müllabfuhr zu den Werbungskosten?

In bestimmten Fällen kannst du Entsorgungskosten auch als Werbungskosten in deiner Steuererklärung ansetzen – immer dann, wenn sie beruflich veranlasst sind. Ein mögliches Beispiel:

  • Berufsbedingter Umzug: Entsorgung von Möbeln oder Haushaltsgegenständen im Rahmen eines Jobwechsels

Voraussetzung: Der berufliche Anlass muss klar nachvollziehbar sein – und die Kosten dürfen nicht bereits über eine Pauschale geltend gemacht worden sein.

FAQ: Häufige Fragen zur Entsorgung und Steuer

Kannst du Gärtnerei absetzen?

Ja – Gartenpflege zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, wenn sie auf deinem Grundstück durchgeführt wird. Dazu gehören z. B.:

  • Rasenmähen

  • Hecken- und Baumschnitt

  • Pflege von Beeten und Grünflächen
  • Grünschnittentsorgung 
  • Auch hier gilt: Die Rechnung muss einen ausgewiesenen Lohnanteil enthalten.


Kannst du die Reinigung deines Bürgersteigs absetzen?

Ja – aber nur, wenn du als Eigentümer zur Reinigung verpflichtet bist und einen externen Dienstleister (z. B. Hausmeister oder Winterdienst) beauftragst. Selbst durchgeführte Reinigungen sind steuerlich nicht absetzbar.
Wichtig: Die Kosten müssen in der Betriebs- oder WEG-Abrechnung aufgeführt sein – dann kannst du sie in der Steuererklärung ansetzen.


Gibt es Entsorgungskosten, die deine Steuerlast senken?

Ja – vor allem, wenn du privat beauftragte Entsorgungsleistungen nutzt, die mit deinem Haushalt in Zusammenhang stehen. Beispiele:

  • Entrümpelung von Keller, Dachboden oder Garage

  • Sperrmüllabholung auf Abruf

  • Containerdienste bei Renovierungen

  • Abholung von Gartenabfällen

Achte immer auf eine vollständige, prüffähige Rechnung. Nur dann erkennt das Finanzamt deine Angaben an.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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