Kinderbetreuungskosten absetzen – Was du wissen musst

Eltern dürfen Kosten, die bei der Betreuung ihrer Kinder entstehen, von der Steuer als Kinderbetreuungskosten absetzen. Was gibt es dabei zu beachten?

Kinderbetreuungskosten sind Sonderausgaben

Kinderbetreuungskosten können in der Steuererklärung als Sonderausgaben zu zwei Dritteln abgesetzt werden – höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind. Allerdings gibt es auch Voraussetzungen für die Absetzbarkeit. Ebenso kannst du nicht alle Kosten absetzen, die zum Beispiel in einer Kita aufkommen.


Kinderbetreuungskosten – Die Voraussetzungen


  • Dein Kind lebt im selben Haushalt wie du
  • Du hast Anspruch auf Kindergeld
  • Dein Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht beendet

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Was kann ich absetzen?


  • Kosten für die Unterbringung in der Kita, bei der Tagesbetreuung, im Hort
  • Beschäftigung von Erzieher*innen, Tagespfleger*innen, Kinderbetreuer*innen
  • Kinderbetreuung im eigenen Haushalt durch eine Haushaltshilfe oder Au-Pair
  • Fahrtkosten für die betreuende Person

Was darf ich nicht absetzen?


  • Unterricht: Vermittlung von besonderen Fähigkeiten, z. B. Klavierstunden
  • Nachhilfeunterricht
  • Freizeitbetätigungen: z. B. Sportverein
  • Verpflegung des Kindes

Das Zauberwort für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist Betreuung. Ausbildungskosten und Schulgeld kannst du über die Steuererklärung als Sonderausgaben separat absetzen.

Nachweise für Kinderbetreuungskosten

Es ist wichtig, Nachweise und Belege für entstandene Kosten zu sammeln. Unter Umständen musst du diese auf Verlangen des Finanzamtes nachreichen. Folgende Nachweise solltest du aufheben:

  • Rechnungen der Dienstleister (z. B. den Bescheid einer Kita)
  • Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung auf die Konten der Dienstleister
  • Bei Beschäftigung von Minijobbern oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten muss ein Arbeitsvertrag geschlossen werden

Sonderregelung bei Behinderung des Kindes

Die Altersgrenze von 14 Jahren ändert sich, wenn die zu betreuenden Kinder nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen. Eine Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein muss. In diesem Fall können Eltern zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, aber maximal 4.000 Euro, von der Steuer absetzen.

Die eigenen Großeltern übernehmen die Kinderbetreuung

Auch Verwandte können für die Aufsicht deiner Kinder beschäftigt werden. Die entstehenden Kinderbetreuungskosten darfst du ebenfalls zu zwei Dritteln von der Steuer absetzen.

Aber: Die betreuenden Verwandten dürfen nicht im selben Haushalt leben!

Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei anderen Beschäftigten für die Kinderbetreuung. Die Nachweise sind hier sehr wichtig. Am besten ist es, wenn du z. B. mit dem betreuenden Großelternteil einen Vertrag über Ort, Zeit und Ablauf ihrer Tätigkeit aufsetzt. Auch ist die Überweisung der Bezahlung auf ihr Konto unerlässlich. Somit findet das Finanzamt nichts zu meckern und erkennt deine Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung an.

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