Kirchensteuer – Wer zahlt sie und wie wird sie berechnet?

Nicht jeder, der einer Religion angehört, zahlt Kirchensteuer. Wer sie zahlt, wie hoch sie ausfällt und wie du sie steuerlich geltend machen kannst, erfährst du hier.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Höhe deiner Kirchensteuer bemisst sich nach der Höhe deiner Einkommensteuer. Sie wird neben dem Gehalt auch für Abfindungen und Kapitalerträge fällig. Geregelt wird die Kirchensteuer durch die Gesetze der Bundesländer.

In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8%, in allen anderen Bundesländern 9%.

Bundesland

Höhe Kirchensteuer

Baden-Württemberg

8 %

Bayern

8 %

Berlin

9 %

Brandenburg

9 %

Bremen

9 %

Hamburg

9 %

Hessen

9 %

Mecklenburg-Vorpommern

9 %

Niedersachsen

9 %

Nordrhein-Westfahlen

9 %

Rheinland-Pfalz

9 %

Saarland

9 %

Sachsen

9 %

Sachsen-Anhalt

9 %

Schleswig-Holstein

9 %

Thüringen

9 %

Bist du kirchensteuerpflichtig, ist dies auf deiner elektronischen Lohnsteuerkarte angegeben und dein Arbeitgeber führt sie direkt an das Finanzamt ab. Einige wenige Glaubensgemeinden ziehen die Abgabe selber ein. Bei Selbstständigen übernimmt es das Finanzamt.

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Kirchensteuer – Wer zahlt sie?

Bist du Mitglied einer Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, zahlst du Kirchensteuer. Voraussetzung dafür ist, dass dein Hauptwohnsitz in Deutschland ist.

Welche Religionen sind steuerpflichtig?

Folgende neun staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften dürfen Kirchensteuer erheben:

 

Einige anerkannte Glaubensgemeinschaften verzichten auf die Erhebung der Steuer, z.B. die orthodoxen Kirchen, evangelisch-freikirchliche Gemeinden, die Heilsarmee und die Zeugen Jehovas.

Mitglieder von muslimischen und buddhistischen Glaubensgemeinschaften zahlen keine Kirchensteuer, da diese nicht als Körperschaften anerkannt sind.

Die Kirchensteuer kannst du ganz einfach mit Taxfix von der Steuer absetzen. Schnell und sicher per App oder per Browser. Jetzt Steuererklärung starten

Verschiedene Arten der Kirchensteuer

Es gibt drei verschiedene Arten von Kirchensteuer:

  • Kircheneinkommensteuer bzw. Kirchenlohnsteuer
  • Kirchensteuer vom Grundbesitz
  • das allgemeine und das besondere Kirchgeld

Die Kircheneinkommensteuer ist die gängigste Variante der Kirchensteuer. Bei den anderen Arten handelt es sich um Sonderfälle.

Die Grundbesitzkirchensteuer wird nach einem festen Prozentsatz des Grundsteuermessbetrags berechnet. Sie gilt in bestimmten Regionen und wird zusätzlich zur Kircheneinkommensteuer erhoben.

Auch das allgemeine Kirchgeld bzw. die Ortskirchensteuer wird regional erhoben. Mit dem allgemeinen Kirchgeld zahlen auch diejenigen einen Beitrag, die nicht steuerpflichtig sind. Das sind volljährige Personen, deren Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, z. B. Arbeitslose, Personen, die sich um den Haushalt kümmern und Studierende.

Das besondere Kirchgeld gilt für Paare in glaubensverschiedenen Partnerschaften, die zusammenveranlagt sind und in denen nur eine*r kirchensteuerpflichtig ist. Das besondere Kirchgeld ist in 13 Stufen gegliedert und berechnet sich auf Basis des gemeinsamen Einkommens. Erst ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro wird das besondere Kirchgeld fällig. Ist der geringer verdienende Ehepartner Kirchenmitglied, fällt sein Beitrag höher aus als wenn nur seine Einkünfte berücksichtigt werden.

Sind beide Partner Kirchenmitglieder, aber von unterschiedlichen Kirchen, liegt eine Konfessionsverschiedenheit vor. In diesem Fall wird die Kirchensteuer jeweils zur Hälfte an die beiden Kirchen verteilt.

Kirchensteuer für Geringverdiener, Rentner und Arbeitslose

Ab welchem Einkommen muss ich Kirchensteuer zahlen?

Bist du arbeitslos oder liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro für das Steuerjahr 2023, zahlst du generell keine Steuern, also auch keine Kirchensteuer. Der Grundfreibetrag dient zur Absicherung des Existenzminimums. Liegt dein Einkommen über dieser Grenze, bist du steuerpflichtig und zahlst somit Kirchensteuer. Für die anderen Steuerjahre gelten andere Grundfreibeträge, die du im verlinkten Beitrag erfährst.

Kirchensteuer und Minijob

Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig. Dein Arbeitgeber entscheidet über die Besteuerung deiner Einnahmen:

  • Pauschalsteuer
  • Individuelle Besteuerung über deine elektronische Lohnsteuerkarte

Wählt er die Pauschsteuer, gehen 2 % deines Lohnes an das Finanzamt für die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Dies geschieht unabhängig davon, ob du einer Glaubensgemeinschaft angehörst oder nicht. Dein Arbeitgeber kann Widerspruch einlegen, wenn du keiner kirchensteuerpflichtigen Religion angehörst.

Entscheidet er sich für die individuelle Besteuerung nach deiner Steuerklasse, ist das für dich vorteilhafter. Da du mit einem Minijob geringe Einnahmen hast, zahlst du in den Steuerklassen 1, 2, 3 und 4 keine Steuern.

Kirchensteuer und Wohnort

Ziehst du in ein anderes Bundesland mit einem anderen Kirchensteuersatz, berechnet dein Finanzamt den neuen Kirchensteuerbetrag. Dein Jahresgehalt wird dann gezwölftelt und der entsprechende Kirchensteuersatz deiner Wohnorte auf die Anzahl der jeweiligen Monate berechnet.

Wohnst und arbeitest du in unterschiedlichen Bundesländern, richtet sich die Höhe der Kirchensteuer nach deinem Arbeitsort. Gelten in den beiden Bundesländern unterschiedliche Kirchensteuersätze, wird dir die Differenz dann über die Steuererklärung erstattet oder du musst eine Nachzahlung leisten.

Kirchensteuer in der Steuererklärung

Du kannst die auf dein Einkommen gezahlte Kirchensteuer absetzen. Auch das allgemeine und besondere Kirchgeld ist von der Steuer absetzbar. Dies machst du in deiner Steuererklärung im Formular Est 1A (früher Mantelbogen) sichtbar.

Zahlst du Kirchensteuer als Zuschlag auf die Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen, ist sie nicht absetzbar, da sie pauschal versteuert wird und nicht als Sonderausgabe gilt.

Die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer wird von der Bank direkt an das Finanzamt abgeführt und du musst sie nicht in der Steuererklärung aufführen.

Kirchensteuermerkmal

Das Kirchensteuermerkmal zeigt an, welche Religionszugehörigkeit jemand hat.

Zu finden ist diese Angabe auf der Lohnsteuerbescheinigung unten links unter der Bezeichnung „Kirchensteuermerkmale“ und muss in der Steuererklärung angegeben werden.

Hat sich im Laufe des Jahres die Religionszugehörigkeit geändert, findet man auf der Lohnsteuerbescheinigung dazu einen zweiten Eintrag.

Die Religionszugehörigkeit kann sich im Jahresverlauf ändern, wenn:

  • man in die Kirche eintritt,
  • man aus der Kirche austritt,
  • man die Konfession wechselt.

Aus der Kirche austreten

Möchtest du die Kirchensteuer nicht zahlen, musst du aus der Glaubensgemeinschaft austreten. Den Austritt beantragst du bei einer staatlichen Stelle, z. B. deinem zuständigen Standesamt oder Amtsgericht. Je nach Bundesland wird eine Austrittsgebühr zwischen 5 und 30 Euro fällig. In Brandenburg ist der Austritt gebührenfrei.

Lass dir eine Austrittsbestätigung ausstellen. Diese solltest du sorgfältig aufbewahren, da es nach Umzügen häufig zu fehlerhaften Datenweitergaben kommt und du versehentlich als kirchensteuerpflichtig gelten könntest.

Das Bundeszentralamt für Steuern informiert deinen Arbeitgeber über deinen Austritt. Die Kirchensteuerpflicht endet je nach Bundesland unterschiedlich. In Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt endet sie im Austrittsmonat. In den anderen Bundesländern endet sie im Folgemonat nach dem Austritt.

FAQ: Kirchensteuer

Was muss ich bei Konfession angeben?

Konfession beschreibt die Religion, der du angehörst. Dabei kommt es nicht darauf an, ob du die Religion aktiv praktizierst, also beispielsweise in die Kirche gehst. Es reicht aus, dass du beim Amt mit der Zugehörigkeit zu einer Kirche gemeldet bist.

Gehörst du einer dieser Religionen an, trägst du die entsprechende Abkürzung (Religionsschlüssel) ein. Bist du kein Teil einer dieser Kirchen, ist VD das passende Kürzel.

  • Evangelisch: EV
  • Römisch-katholisch: RK
  • Alt-katholische Kirche: AK
  • Evangelisch-reformiert: RF
  • Französisch-reformiert: FR
  • Freie Religionsgemeinschaft Alzey: FA
  • Freireligiöse Landesgemeinde Baden: FB
  • Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz: FG
  • Freireligiöse Landesgemeinde Mainz: FM
  • Freireligiöse Landesgemeinde Offenbach/M.: FS
  • Israelitische Religionsgemeinschaft Baden: IB
  • Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg: IW
  • Israelitische Gemeinden in Bayern: IS
  • Israelitische Kultussteuer Land Hessen: IL
  • Israelitische Synagogengemeinde Saar: IS
  • Israelitische Kultussteuer Frankfurt (Hessen): IS
  • Jüdische Kultusgemeinden Koblenz und Bad Kreuznach: IS
  • Jüdische Kultussteuer Nordrhein-Westfalen: JD
  • Jüdische Kultussteuer Hamburg: JH

Was trägt man bei Konfession ein, wenn man keine hat?

Bist du konfessionslos, trägst du in deine Steuererklärung das Kürzel VD ein.

Wann ist man Kirchenmitglied?

Steuerlich bist du ab dem Zeitpunkt der Taufe Kirchenmitglied. Wird die Taufe durchgeführt, meldet die Kirche bzw. Pfarrei die Mitgliedschaft in der betreffenden Kirche ans Amt.

Tipp: Auf der elektronischen Lohnsteuerkarte kannst du nachvollziehen, ob und welcher Religion du angehörst.

Wer bekommt die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer erhält die entsprechende Kirche, der du angehörst. Der Einzug geschieht dabei in den meisten Fällen durch den Staat, manchen Kirchen ziehen die Kirchensteuer aber auch selbst ein. In diesen Fällen passiert es durch die Kirchen selbst:

  • die Evangelisch-reformierte Kirche in Hamburg
  • die Dänische Seemannskirche in Hamburg
  • die Mennonitengemeinde zu Hamburg und Altona
  • die Französische Kirche zu Berlin (französisch-reformierte Hugenottengemeinde)

Die Kirchengemeinden erhalten dann die finanziellen Mittel und können darüber frei verfügen. Wird die Kirchensteuer durch den Staat eingezogen, behält sich die Verwaltung dafür einen Teil der Kirchensteuer ein.

Wer zahlt Kirchensteuer, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer*in?

Der Arbeitgeber zahlt die Kirchensteuer von seinem Lohn. Zusätzlich zur Lohnsteuer wird in den betreffenden Fällen auch die Kirchensteuer vom Bruttogehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei den Kirchen, die die Kirchensteuer selbst einziehen, gibt es verschiedene Verfahren. Wir empfehlen, die Auskunft bei der jeweiligen Kirche direkt einzuholen.

Wann zahlt man keine Kirchensteuer?

Es gibt verschiedene Gründe dafür, keine Kirchensteuer zu zahlen.

  • Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags: Liegt dein bzw. euer Einkommen unter dem Grundfreibetrag (im Steuerjahr 2023 beträgt dieser 10.908 Euro bzw. das Doppelte für gemeinsam Veranlagte wie Verheiratete), wird keine Kirchensteuer gezahlt.
  • Du gehörst einer Religion an, die keine Kirchensteuer erhebt: Dazu gehören unter anderem buddhistische oder muslimische Glaubensgemeinschaften. Weitere, die keine Kirchensteuer erheben dürfen oder darauf verzichten, findest du hier.
  • Du bist kein Teil einer Religionsgemeinschaft. Um dies zu erreichen, treten viele aus der Kirche aus. Mehr dazu, findest du hier im Beitrag.
  • Rentner*innenWenn du Einkommensteuer zahlst, zahlst du ebenfalls Kirchensteuer, andernfalls nicht.

Bitte beachte, dass diese Liste nicht den Anspruch hat, vollständig zu sein und damit alle Gründe zu enthalten, keine Kirchensteuer zahlen zu müssen.

 

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