Erika Küspert
Veröffentlicht am: 17.07.2025
Aktualisiert am: 17.07.2025
Lesezeit: 3 Minuten
Parkgebühren steuerlich absetzbar?
Parkgebühren können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie beruflich veranlasst sind – etwa bei Dienstreisen. Private Parkkosten, etwa auf dem Weg zur Arbeit, sind hingegen nicht zusätzlich absetzbar, da sie bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten sind. Details gibt es in diesem Beitrag.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 17.07.2025
Aktualisiert am: 17.07.2025
Lesezeit: 3 Minuten
Wann sind Parkgebühren steuerlich absetzbar?
Parkkosten lassen sich absetzen, wenn sie im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstehen – zum Beispiel bei Kundenterminen oder Seminaren. Für Arbeitnehmer*innen zählen sie dann zu den Werbungskosten , bei Selbstständigen zu den Betriebsausgaben.
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Sind Parkgebühren für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte absetzbar?
Nein. Fahrten zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte werden steuerlich pauschal mit der Entfernungspauschale berücksichtigt. Einzelne Parkgebühren oder Stellplatzmieten sind in diesem Zusammenhang nicht zusätzlich abziehbar – auch nicht, wenn sie tatsächlich anfallen.
Wie werden Parkgebühren bei Dienstreisen behandelt?
Parkgebühren, die im Rahmen einer beruflichen Reise anfallen, können vollständig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden – sofern keine Erstattung durch den Arbeitgeber erfolgt. Wichtig: Die Parkkosten müssen konkret einer beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.
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Checkliste downloadenWie solltest du Parkgebühren dokumentieren?
Du solltest sämtliche Parkquittungen aufbewahren – idealerweise mit handschriftlichem Vermerk, aus welchem beruflichen Anlass sie angefallen sind. Auch Ort, Datum und Zweck der Reise sollten festgehalten werden. Eine lückenlose Dokumentation erhöht die Chancen, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Wo trägst du Parkgebühren in deiner Steuererklärung ein?
- Arbeitnehmer*innen tragen Parkgebühren in der Anlage N , unter den Werbungskosten bei „ Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit “ ein.
- Selbstständige erfassen sie in ihrer Gewinnermittlung als Betriebsausgaben.
FAQ
Können Selbstständige Parkgebühren absetzen?
Ja, sofern diese im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit anfallen, etwa bei Außenterminen oder Lieferfahrten. Privat veranlasste Parkkosten sind nicht abziehbar.
Kann ich Parkgebühren beim Arztbesuch steuerlich geltend machen?
Nur, wenn der Besuch medizinisch notwendig ist und als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird. In dem Fall sind auch die Fahrtkosten einschließlich Parkgebühren absetzbar – allerdings nur, wenn keine Kilometerpauschale geltend gemacht wird
Wie sieht es mit Parkgebühren bei Fortbildungen oder Seminaren aus?
Wenn die Fortbildung beruflich veranlasst ist, zählen auch die Parkgebühren zu den abziehbaren Reisekosten. Hier gelten dieselben Regeln wie bei anderen Auswärtstätigkeiten.
Unser Tipp:
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