Was ist meine zumutbare Eigenbelastung?

Die zumutbare Eigenbelastung ist steuerlich eine große Hürde. Erst nach deren Überschreiten kannst du bestimmte Ausgaben absetzen. Wir verraten dir, welche das sind und wie du das beeinflussen kannst.

Zumutbare Belastungen und außergewöhnliche Belastungen

Mit außergewöhnlichen Belastungen kannst du bei deiner Steuererklärung Steuern sparen. Wenn nur die sogenannte zumutbare Belastung nicht wäre.

Die zumutbare Belastung ist der Anteil, den du selbst übernehmen musst, wenn du Ausgaben für Krankheit, Kur, Pflege oder Behinderung hast. Bei allem, was darüber hinausgeht, wirst du steuerlich entlastet. Denn erst ab Überschreiten dieser individuellen Grenze werden alle weiteren Kosten vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte abgezogen. Dadurch zahlst du weniger Steuern und deine Steuerrückzahlung fällt höher aus.

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Wie hoch ist die Zumutbare Belastung 2024

Die Höhe der Zumutbaren Belastung ist nicht pauschal, sondern von Person zu Person unterschiedlich. Je nach Lebenssituation liegt sie zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags deiner/eurer Einkünfte.

Beispiel: Im Fall eines verheirateten Paars mit zwei Kindern und ein Gesamteinkommen von 56.000 Euro liegt die zumutbare Belastung bei 1.575,30 Euro.

Diese Berechnung führt das Finanzamt durch, du kannst sie dir vor Abgabe der Steuererklärung aber auch selbst stufenweise ausrechnen. Wir sagen dir, wie die Formel dafür aussieht und wie der Betrag von 1.575,30 Euro zustande kommt.

So wird die zumutbare Eigenbelastung berechnet

Der Betrag, ab dem du außergewöhnliche Belastungen absetzen kannst, ist nicht für jede*n Steuerzahler*in gleich. Er unterscheidet sich nach der familiären Situation und dem Einkommen:

Wie wird die zumutbare Belastung berechnet? Ein Beispiel

Du bist verheiratet, ihr habt 2 Kinder und ein Gesamteinkommen von 56.000 Euro. Dann liegt deine zumutbare Belastung bei 1.575,30 Euro.

Wichtig für die Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung:

Das Finanzamt kalkuliert deine zumutbare Belastungsgrenze stufenweise.

Für unser Beispiel geht die Rechnung folgendermaßen:

  1. Wie in der Grafik zu sehen, gilt für Ehepaare mit 2 Kindern und Einkünften bis 15.340 Euro 2 Prozent. Dafür werden nun 2 Prozent von 15.340 Euro errechnet.2 Prozent von 15.340 Euro sind 306,80 Euro.
  2. Bei Einkünften bis 51.130 Euro werden 3 Prozent bei einem Ehepaar mit 2 Kindern fällig. Nun müssen von den 51.130 die 15.340 aus Schritt 1 abgezogen werden, weil davon schon die 2 Prozent berechnet wurden. Dabei bleiben 35.790 Euro, von denen 3 Prozent berechnet werden.3 Prozent von 35.790 Euro sind 1.073,70 Euro.
  3. Da das Ehepaar insgesamt mehr als 51.130 Euro verdient, nämlich 56.000 Euro, folgt Schritt 3. Von den gesamten Einkünften 56.000 Euro werden die 51.130 Euro abgezogen und vom Restbetrag 4 Prozent errechnet.

    56.000 Euro minus 51.130 Euro sind 4.870 Euro, von denen 4 Prozent errechnet werden.4 Prozent von 4.870 Euro sind 194,80 Euro.
  4. Zum Schluss werden die Zwischenergebnisse addiert und das daraus folgende Ergebnis ist deine zumutbare Belastung. In unserem Beispielfall ist das: 1.575,30 Euro.Das heißt, dass jeder Cent, der über die 1.575,30 Euro hinausgeht, von der Steuer abgesetzt werden kann.

Bei diesen Ausgaben gilt die zumutbare Belastung

Welche Kosten du konkret als außergewöhnliche Belastung absetzen kannst, ist im Einkommensteuergesetz nicht geregelt. Eine Liste oder Übersicht gibt es nicht. Das Gesetz spricht recht abstrakt von zwangsläufigen Aufwendungen, denen man sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Ferner sind diese den Umständen nach notwendig und übersteigen einen angemessenen Betrag nicht (§ 33 EStG).

Gängige Beispiele sind:

  • Krankheitskosten, die die Krankenkasse oder Versicherung nicht trägt
  • Kuraufenthalte
  • Zuzahlungen für Medikamente
  • Zahlungen für medizinische Hilfsmittel (Brille, Rollstuhl)
  • Beerdigungskosten
  • Unterhaltskosten
  • Kosten für die Unterbringung der Eltern in einem Pflegeheim, die die Pflegeversicherung nicht zahlt

Ausgaben gezielt planen

Die Grenze der Eigenbelastung zu überschreiten, ist nicht einfach. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, alle Belege zu sammeln und vor Jahresende genau zu rechnen. Hast du beispielsweise bereits viele Arztrechnungen beglichen, zahlt sich jeder weitere Euro direkt aus. Kaufe in diesem Fall deine neue Brille noch im gleichen Jahr.

Andernfalls ist es steuerlich vielleicht günstiger, bestimmte Ausgaben ins nächste Jahr zu verschieben. Besonders wenn du weißt, dass während dieser Zeit noch weitere Kosten auf dich zukommen werden, die als außergewöhnliche Belastungen gelten.

In unserem Steuertipp findest du eine Übersicht, welche Ausgaben das sein können.

Profitiere von Verfassungsbeschwerde

Der Bundesfinanzhof hat zwar klargestellt, dass sich an der Praxis der zumutbaren Belastung nichts ändern wird. Trotzdem ist das letzte Wort hierbei noch nicht gesprochen. Denn vor dem Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvR 180/16) könnte diese Regelung noch gekippt werden.

Beachte deshalb folgende Hinweise:

  • Achte bei deinen bisherigen Steuerbescheiden auf den Vorläufigkeitsvermerk des Finanzamts. Fehlt dieser, lege Einspruch gegen den Beschied ein und verweise dabei auf das oben genannte Verfahren (oben genanntes Aktenzeichen angeben). Gleichzeitig beantragst du das Ruhen des Verfahrens.
  • Trage bis zur endgültigen Entscheidung weiterhin deine Aufwendungen für Krankheit und Pflege als außergewöhnliche Belastung in deine Steuererklärung ein und bewahre die Belege auf.

Kommt das Gericht zu einem für Steuerzahler*innen positiven Urteil, profitierst du auch und deine Ausgaben werden unabhängig von der zumutbaren Belastungsgrenze anerkannt.

Wie sich die zumutbare Belastung auf die Steuererklärung auswirkt

Das Finanzamt errechnet die Höhe deiner zumutbaren Belastungsgrenze. Du musst dies nicht tun und deine individuelle, zumutbare Eigenbelastung auch nirgendwo eintragen. Stattdessen trägst du nur die dir entstandenen Kosten als Außergewöhnliche Belastung ein.

Unten siehst du einen Screenshot aus der Anlage der Außergewöhnlichen Belastungen/Pauschbeträge. Dieser bezieht sich explizit auf das Steuerjahr 2020, sieht in folgenden Steuerjahren aber ähnlich aus.

Wie Taxfix die Zumutbare Belastung berücksichtigt, beschreiben wir jetzt.

Wie Taxfix die Zumutbare Belastung berücksichtigt

Mit Taxfix brauchst du dir über die Berechnung keine Gedanken machen. Die App fragt dich nach allen Ausgaben, die im Rahmen der zumutbaren Belastung relevant sind. So hilft dir Taxfix, keine Kosten für Krankheit und Co. zu vergessen. Die Aufwendungen werden in der Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung berücksichtigt und an das Finanzamt weitergeleitet.

Außergewöhnliche Belastungen ins Steuerformular eintragen

Hinweis:

Wenn du nach den Formularen für die vergangenen Steuerjahre suchst, findest du alle gesammelt hier. Klicke hier auf den Reiter Formularcenter, dann den Reiter Steuerformulare und anschließend auf Einkommensteuer. Anschließend wählst du das entsprechende Steuerjahr aus und findest zuletzt alle Anlagen in der Liste.

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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