Erika Küspert
Veröffentlicht am: 02.10.2026
Aktualisiert am: 02.10.2026
geprüft durch Steuerexpert*innen
Lesezeit: 6 Minuten
Stundungsantrag beim Finanzamt: Voraussetzungen, Raten und Säumniszuschlag
Mit einem Stundungsantrag bittest du das Finanzamt, die Zahlung einer Steuer aufzuschieben, wenn du sie bei Fälligkeit nicht aufbringen kannst. Rechtsgrundlage ist § 222 AO. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, wie du den Antrag stellst und wie du mit einer rechtzeitigen Stundung teure Säumniszuschläge vermeidest.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 02.10.2026
Aktualisiert am: 02.10.2026
geprüft durch Steuerexpert*innen
Lesezeit: 6 Minuten
Das Wichtigste auf einen Blick
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Stundungsantrag verschiebt die Fälligkeit einer Steuerzahlung, ohne die Schuld zu senken.
- Rechtsgrundlage ist § 222 AO; die Stundung ist eine Ermessensentscheidung des Finanzamts.
- Voraussetzung sind eine erhebliche Härte, deine Stundungswürdigkeit und ein nicht gefährdeter Steueranspruch.
- Häufig wird eine Ratenzahlung mit einem Tilgungsplan vereinbart.
- Für die Stundung fallen Stundungszinsen von 0,5 % pro Monat an.
- Eine rechtzeitige Stundung verhindert Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat.
Was ist ein Stundungsantrag?
Ein Stundungsantrag ist die Bitte an das Finanzamt, die Zahlung einer fälligen Steuer aufzuschieben. Die Steuer bleibt in voller Höhe bestehen, nur der Zahlungszeitpunkt wird verschoben.
Eine Stundung ist sinnvoll, wenn du eine Steuer aktuell nicht zahlen kannst, aber absehbar wieder zahlungsfähig bist. Sie ist keine Reduzierung der Schuld, sondern nur ein zeitlicher Aufschub.
Das Finanzamt entscheidet über den Antrag nach Ermessen. Es prüft dabei genau, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Info
Eine Stundung schiebt die Zahlung nur auf, sie erlässt die Steuer nicht. Wenn du eine Steuer dauerhaft nicht zahlen kannst, ist statt der Stundung ein Erlass oder ein anderes Verfahren zu prüfen.
Voraussetzungen für eine Stundung beim Finanzamt (§ 222 AO)
Nach § 222 AO kann das Finanzamt eine Steuer stunden, wenn die Zahlung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Steueranspruch nicht gefährdet ist. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
Zusätzlich muss der Steuerpflichtige stundungswürdig sein.
Erhebliche Härte (Stundungsbedürftigkeit)
Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn die sofortige Zahlung dich in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen würde. Man spricht auch von Stundungsbedürftigkeit.
Reine Zahlungsschwierigkeiten oder die Notwendigkeit, einen Kredit aufzunehmen, reichen allein nicht aus. Die Härte muss deutlich über das hinausgehen, was jeden Steuerzahler trifft.
Stundungswürdigkeit
Stundungswürdig bist du, wenn du deine Zahlungsschwierigkeiten nicht selbst schuldhaft herbeigeführt hast. Wer seine Steuern bewusst nicht zurücklegt oder Zahlungen absichtlich verzögert, gilt nicht als stundungswürdig.
Auch dein bisheriges steuerliches Verhalten spielt eine Rolle. Wer seinen Pflichten regelmäßig nachkommt, hat bessere Chancen auf eine Stundung.
Gefährdung des Steueranspruchs ausgeschlossen
Die Stundung darf den Steueranspruch nicht gefährden. Das Finanzamt muss also davon ausgehen können, dass es die Steuer später tatsächlich erhält.
Ist der Anspruch gefährdet, kann das Finanzamt eine Sicherheitsleistung verlangen. Erst wenn die spätere Zahlung ausreichend gesichert ist, wird die Stundung gewährt.
Stundungsantrag stellen – so geht's
Einen Stundungsantrag stellst du schriftlich bei deinem Finanzamt. Wichtig ist eine gute Begründung und die rechtzeitige Einreichung.
So gehst du vor:
- Formuliere einen schriftlichen Antrag an dein Finanzamt.
- Begründe die erhebliche Härte und deine wirtschaftliche Lage.
- Schlage einen konkreten Tilgungsplan oder Ratenzahlungen vor.
- Reiche den Antrag rechtzeitig vor der Fälligkeit ein.
Formlose Antragstellung in Schriftform
Der Stundungsantrag ist formlos, sollte aber schriftlich gestellt werden. Ein festes Formular ist nicht vorgeschrieben, häufig geht der Antrag auch über ELSTER.
Wichtig ist, dass der Antrag eindeutig als Stundungsantrag erkennbar ist. Nenne die betroffene Steuer, den Betrag und den gewünschten Zahlungsaufschub.
Inhalt des Antrags und Tilgungsplan
Der Antrag sollte deine wirtschaftliche Situation nachvollziehbar darstellen. Erkläre, warum die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeutet und wie du die Steuer später begleichen willst.
Ein konkreter Tilgungsplan erhöht deine Chancen deutlich. Schlage feste Raten und Zahlungstermine vor, damit das Finanzamt die spätere Zahlung als gesichert ansieht.
Rechtzeitig vor Fälligkeit einreichen
Reiche den Antrag unbedingt vor der Fälligkeit der Steuer ein. Nur dann kann die Stundung verhindern, dass Säumniszuschläge entstehen.
Stellst du den Antrag zu spät, sind die Säumniszuschläge oft schon angefallen. Ein frühzeitiger Antrag ist deshalb der wichtigste Schritt.
Ratenzahlung beim Finanzamt
Eine häufige Form der Stundung ist die Ratenzahlung. Statt die gesamte Steuer auf einmal aufzuschieben, zahlst du sie in mehreren Teilbeträgen.
Die Ratenzahlung wird als Tilgungsplan mit dem Finanzamt vereinbart.
Ratenhöhe und Zahlungstermine vereinbaren
Bei der Ratenzahlung vereinbarst du mit dem Finanzamt feste Raten und Termine. Die Raten sollten so bemessen sein, dass du sie sicher aufbringen kannst.
Ein realistischer Plan ist entscheidend. Kannst du eine vereinbarte Rate nicht zahlen, kann das Finanzamt die Stundung widerrufen und die gesamte Steuer sofort fällig stellen.
Stundungszinsen (0,5 % pro Monat)
Für die Dauer der Stundung fallen Stundungszinsen an. Sie betragen nach § 234 AO 0,5 % für jeden vollen Monat, also 6 % im Jahr.
Die Zinsen berechnen sich auf den gestundeten Betrag. Sie sind der Preis dafür, dass du die Steuer später zahlen darfst – trotzdem ist die Stundung meist günstiger als ein Säumniszuschlag.
Säumniszuschlag vom Finanzamt
Ein Säumniszuschlag ist ein Zuschlag, den das Finanzamt bei verspäteter Zahlung erhebt. Er entsteht automatisch, wenn du eine Steuer nicht rechtzeitig zahlst.
Mit einer rechtzeitigen Stundung kannst du ihn vermeiden.
Wann fällt ein Säumniszuschlag an?
Ein Säumniszuschlag fällt an, wenn du eine fällige Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag zahlst. Er entsteht kraft Gesetzes, ohne dass das Finanzamt ihn gesondert festsetzen muss.
Bei einer Überweisung gilt eine Schonfrist von drei Tagen. Zahlst du innerhalb dieser Frist, fällt noch kein Säumniszuschlag an.
Höhe: 1 % pro angefangenem Monat
Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Der Betrag wird dabei auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag abgerundet.
Über das Jahr gerechnet sind das bis zu 12 %. Damit ist der Säumniszuschlag deutlich teurer als die Stundungszinsen.
Säumniszuschlag vermeiden durch rechtzeitige Stundung
Den Säumniszuschlag vermeidest du am besten durch einen rechtzeitigen Stundungsantrag. Wird die Stundung vor der Fälligkeit bewilligt, entstehen für den gestundeten Zeitraum keine Säumniszuschläge.
Merkmal | Stundungszinsen | Säumniszuschlag |
|---|---|---|
Anlass | bewilligte Stundung | verspätete Zahlung ohne Stundung |
Höhe | 0,5 % pro vollem Monat (6 % im Jahr) | 1 % pro angefangenem Monat |
Rechtsgrundlage | § 234 AO | § 240 AO |
Der Vergleich zeigt: Eine Stundung ist mit 0,5 % pro Monat nur halb so teuer wie ein Säumniszuschlag mit 1 % pro Monat. Deshalb lohnt sich der frühzeitige Antrag doppelt.
FAQ
Ja, du kannst beim Finanzamt eine Ratenzahlung beantragen. Sie ist eine Form der Stundung nach § 222 AO, bei der du die Steuer in mehreren Teilbeträgen zahlst. Dafür stellst du einen schriftlichen Antrag mit einem konkreten Tilgungsplan und begründest, warum die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre.
Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis, gerechnet auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag. Über das Jahr entspricht das bis zu 12 %. Bei einer Überweisung gilt eine Schonfrist von drei Tagen, in der noch kein Säumniszuschlag anfällt.
Für eine Stundung nach § 222 AO muss die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten und der Steueranspruch darf nicht gefährdet sein. Zusätzlich musst du stundungswürdig sein, also deine Zahlungsschwierigkeiten nicht selbst schuldhaft verursacht haben. Ist der Anspruch gefährdet, kann das Finanzamt eine Sicherheitsleistung verlangen.