• Inhalt
  • Erklärung

  • Höchstbetrag

  • Zusatzbeiträge

  • Prämien Krankenkassen

  • Auslandskrankenversicherung

Krankenversicherung von der Steuer absetzen

Der Krankenkassenbeitrag liegt einheitlich bei 14,6 Prozent. Doch wie wirkt sich deine Krankenversicherung auf deine Steuererklärung aus und was musst du bei Zusatzbeiträgen beachten?

  • Inhalt
  • Erklärung

  • Höchstbetrag

  • Zusatzbeiträge

  • Prämien Krankenkassen

  • Auslandskrankenversicherung

Die Basiskrankenversicherung

Beiträge aus der Pflege- und der Krankenversicherung kannst du in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Gemeinsam mit anderen Versicherungen gelten sie als Vorsorgeaufwendungen. Zu den weiteren Versicherungen zählen z.B.:

  • die Unfallversicherung,
  • die Haftpflichtversicherung,
  • die Berufsunfähigkeitsversicherung oder
  • die Arbeitslosenversicherung.

Lies hier alle wichtigen Fakten zum Thema: Versicherungen von der Steuer absetzen

Diesen Höchstbetrag kannst du absetzen

Seit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes im Jahr 2010 gelten gleiche Bedingungen für privat sowie für gesetzlich Krankenversicherte. Damit können alle Aufwendungen der Basiskrankenversicherung steuerlich geltend gemacht werden.

Dabei darf jedoch der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro nicht überschritten werden. Dieser gilt für Arbeitnehmer*innen und verbeamtete Personen.

Hast du geringe Beiträge für deine Kranken- und Pflegeversicherung, bleibt dir noch ein wenig Spielraum, um Beiträge aus deiner Arbeitslosen-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung steuerlich abzusetzen. Andernfalls ist der jährliche Höchstbetrag schnell erreicht.

In der Anlage „Vorsorgeaufwand“ auf Seite 1 Abschnitt 2 kannst du deine Angaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung tätigen. Dazu gehören auch Angaben zu Zusatzbeiträgen, erstatteten Beiträgen oder Zuschüssen.

Können Zusatzbeiträge von der Steuer abgesetzt werden?

Neben dem einheitlichen Beitragssatz gibt es für jede*n einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Im Durchschnitt liegt dieser laut Bundesministerium für Gesundheit bei 1,3 Prozent. Für 2023 wird er voraussichtlich 1,6 Prozent betragen. Wie hoch er bei dir genau ausfällt, entscheidet deine Krankenkasse. Jährlich wird der Beitrag angepasst.

Der Zusatzbeitrag kann ebenfalls als Sonderausgabe in die Steuererklärung eingetragen werden. Auch hier spielt es keine Rolle, ob du privat oder gesetzlich versichert bist.

Prämien von Krankenkassen – Welchen Einfluss hat das auf meine Steuererklärung?

Du bekommst regelmäßig Boni oder Prämien von deiner Krankenkasse? Seit dem Sommer 2016 musst du diese nicht mehr in deiner Steuererklärung angegeben, so entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen XR 17/15).

Achtung:

Es gibt einige Krankenkassen, die Überschüsse erwirtschaften und ihren Mitgliedern daraufhin Dividenden auszahlen. Dividenden gelten steuerrechtlich als zurückgezahlter Betrag, die den Sonderabgabenabzug mindern. Du musst sie in deiner Steuererklärung angeben.

Auslandskrankenversicherung – Was du hier beachten musst

Generell gilt, jede*r Steuerpflichtige, der*die in Deutschland seinen Wohnsitz hat, kann seine Auslandsreisekrankenversicherung absetzen. Dabei gibt es jedoch eine Einschränkung.

Zusammen mit der Basisabsicherung dürfen die Beiträge der Auslandskrankenversicherung nicht den festgelegten Höchstbetrag von 1.900 Euro überschreiten.

Wird die Höchstgrenze schon durch die Beiträge der Basisabsicherung erreicht, kannst du deine Auslandskrankenversicherung nicht zusätzlich von der Steuer absetzen.

Kannst du diese Beiträge absetzen, musst du keine Belege deiner Auslandskrankenversicherung für deine Steuererklärung aufbewahren. Deine Daten werden vom Versicherer ans Finanzamt übermittelt. In einigen Fällen möchte das Finanzamt lediglich deine Beitragsbescheinigung sehen.

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Steuererklärung selbst erstellen

39,99 €

Kostenlos bis zur Berechnung der Erstattung, dann 39,99 € für die Übermittlung.

Verständliche Fragen

Automatische Plausibilitätsprüfung

Berechnung der voraussichtlichen Erstattung

Berechnung der voraussichtlichen Erstattung

Mit Experten-Service machen lassen

Ab 69,99 €

Für 20% deiner Rückerstattung (Mindestgebühr 69,99 €).

Persönliche*r Ansprechpartner*in

Zertifizierte, unabhängige Steuerberater*innen

Berechnung der voraussichtlichen Erstattung

Zahle erst, wenn du das Ergebnis deines Steuerbescheids erhältst

Das könnte auch dich interessieren

Wie kann ich mein Zweitstudium absetzen?

Befindest du dich im Studium nach einer Ausbildung oder im Masterstudium? Dann kannst du deine Studienkosten als Werbungskosten in voller Höhe absetzen. Lies hier, worauf du achten musst.

Mar 27, 2024 - von Julian Schwarzmann

Gehaltserhöhung & Steuer – Was bleibt netto übrig?

Eine Gehaltserhöhung kann große Freude mit sich bringen, denn harte und gewissenhafte Arbeit sollte auch die dementsprechende Anerkennung verdienen. Gibt es jedoch Situationen, in denen sich eine Gehaltserhöhung vielleicht doch nachteilig auswirken könnte? Erfahre hier, woran das liegen könnte.

Mar 27, 2024 - von Julian Schwarzmann

Wie kann ich meine Brille von der Steuer absetzen?

Die Kosten für eine Brille werden nur selten von den Krankenkassen übernommen. Aber wie sieht das mit dem Finanzamt aus? Wir erklären dir, in welchen Fällen du Brille oder Kontaktlinsen in deiner Steuererklärung geltend machen kannst.

Mar 26, 2024 - von Julian Schwarzmann

Über Taxfix

Mit Taxfix kannst du deine Steuererklärung 2019-2022 im Handumdrehen erledigen. Kein Vorwissen über Steuern nötig: Deine Steuererklärung kannst du im einfachen Interview-Modus selbst ausfüllen oder an erfahrene Steuerberater*innen abgeben. Worauf wartest du noch?

Jetzt kostenlos starten