Der Krankenkassenbeitrag liegt einheitlich bei 14,6 Prozent. Doch wie wirkt sich deine Krankenversicherung auf deine Steuererklärung aus und was musst du bei Zusatzbeiträgen beachten?
Die Basiskrankenversicherung
Beiträge aus der Pflege- und der Krankenversicherung kannst du in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Gemeinsam mit anderen Versicherungen gelten sie als Vorsorgeaufwendungen. Zu den weiteren Versicherungen zählen z.B.:
- die Unfallversicherung,
- die Haftpflichtversicherung,
- die Berufsunfähigkeitsversicherung oder
- die Arbeitslosenversicherung.
Lies hier alle wichtigen Fakten zum Thema: Versicherungen von der Steuer absetzen
Diesen Höchstbetrag kannst du absetzen
Seit Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes im Jahr 2010 gelten gleiche Bedingungen für privat sowie für gesetzlich Krankenversicherte. Damit können alle Aufwendungen der Basiskrankenversicherung steuerlich geltend gemacht werden.
Dabei darf jedoch der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro nicht überschritten werden. Dieser gilt für Arbeitnehmer*innen und verbeamtete Personen.
Hast du geringe Beiträge für deine Kranken- und Pflegeversicherung, bleibt dir noch ein wenig Spielraum, um Beiträge aus deiner Arbeitslosen-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung steuerlich abzusetzen. Andernfalls ist der jährliche Höchstbetrag schnell erreicht.
In der Anlage „Vorsorgeaufwand“ auf Seite 1 Abschnitt 2 kannst du deine Angaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung tätigen. Dazu gehören auch Angaben zu Zusatzbeiträgen, erstatteten Beiträgen oder Zuschüssen.

Können Zusatzbeiträge von der Steuer abgesetzt werden?
Neben dem einheitlichen Beitragssatz gibt es für jede*n einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Im Durchschnitt liegt dieser laut Bundesministerium für Gesundheit bei 1,3 Prozent. Wie hoch er bei dir genau ausfällt, entscheidet deine Krankenkasse. Jährlich wird der Beitrag angepasst, wobei er bei den meisten Krankenkassen zwischen 1,0 und 1,5 Prozent liegt. Diesen Zusatzbeitrag musst du allein tragen.
Der Zusatzbeitrag kann ebenfalls als Sonderausgabe in die Steuererklärung eingetragen werden. Auch hier spielt es keine Rolle, ob du privat oder gesetzlich versichert bist.
Prämien von Krankenkassen – Welchen Einfluss hat das auf meine Steuererklärung?
Du bekommst regelmäßig Boni oder Prämien von deiner Krankenkasse? Seit dem Sommer 2016 musst du diese nicht mehr in deiner Steuererklärung angegeben, so entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen XR 17/15).
Achtung: Es gibt einige Krankenkassen, die Überschüsse erwirtschaften und ihren Mitgliedern daraufhin Dividenden auszahlen. Dividenden gelten steuerrechtlich als zurückgezahlter Betrag, die den Sonderabgabenabzug mindern. Du musst sie in deiner Steuererklärung angeben.
Auslandskrankenversicherung – Was du hier beachten musst
Generell gilt, jede*r Steuerpflichtige, der*die in Deutschland seinen Wohnsitz hat, kann seine Auslandsreisekrankenversicherung absetzen. Dabei gibt es jedoch eine Einschränkung.
Zusammen mit der Basisabsicherung dürfen die Beiträge der Auslandskrankenversicherung nicht den festgelegten Höchstbetrag von 1.900 Euro überschreiten.
Wird die Höchstgrenze schon durch die Beiträge der Basisabsicherung erreicht, kannst du deine Auslandskrankenversicherung nicht zusätzlich von der Steuer absetzen.
Kannst du diese Beiträge absetzen, musst du keine Belege deiner Auslandskrankenversicherung für deine Steuererklärung aufbewahren. Deine Daten werden vom Versicherer ans Finanzamt übermittelt. In einigen Fällen möchte das Finanzamt lediglich deine Beitragsbescheinigung sehen.
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