Lohnsteuererklärung leicht gemacht: Tipps und Tricks

Was ist sie, wann lohnt sie sich und wie unterscheidet sie sich von der Einkommensteuererklärung? Wir sagen es dir, und klären auch Lohnsteuerjahresausgleich und Co.

    01.

    Begriffserklärung: Was ist der Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuererklärung?

    Viele bringen die Begriffe Lohn- und Einkommensteuererklärung durcheinander. Häufig werden sie richtig verstanden, im Wörterbuch des Steuerdeutsch ist aber nur eine der beiden vertreten.

    Jede steuerpflichtige Person zahlt in Deutschland eine Einkommensteuer auf das sogenannte zu versteuernde Einkommen, das auf den gesamten Einnahmen und Ausgaben des Steuerjahres basiert.

    Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird direkt an der Quelle – dem Gehalt bzw. dem Arbeitslohn (daher der Name Lohnsteuer) – von deinem Arbeitgeber einbehalten und für dich abgeführt. Du selbst brauchst dafür nichts zu tun, außer deine Steuer-Identifikationsnummer an deinen Arbeitgeber zu geben. 

    Damit kann er sich die Merkmale, die für die Berechnung notwendig sind, abrufen. Dazu zählen die Steuerklasse und Freibeträge. Anhand dieser Merkmale sowie der Höhe deines Gehalts berechnet der Arbeitgeber für dich die Lohnsteuer und zahlt diese für dich monatlich an das Finanzamt.

    Beziehst du weitere Einnahmen wie Mieteinnahmen oder Einnahmen aus privaten Verkäufen, zahlst du auch auf diese Steuern – allerdings keine Lohnsteuer. Diese wird, wie erläutert, ausschließlich auf Arbeitslohn gezahlt. Hier zahlst du Einkommensteuer. Das gilt ebenso für Selbstständige und Rentner*innen.

    02.

    Vorsicht bei Gehaltsverhandlungen: Progressives Steuersystem​

    Bei Zusatzeinnahmen wie durch eine Gehaltserhöhung sollten Angestellte genau berechnen, ob diese sich lohnen – Stichwort progressives Steuersystem: Je höher deine Einkünfte ausfallen, desto mehr Steuern zahlst du. Unter Umständen fallen Mehreinnahmen zum großen Teil an den Fiskus. Informiere dich in diesem Ratgeber, in welchen Fällen dich die „kalte Progression“ treffen kann.

    03.

    Von welchen Einnahmen weiß das Finanzamt? Welche Steuern werden automatisch einbehalten?

    Damit das Finanzamt die Einkommensteuer berechnen kann, schilderst du oder deine Steuerberatung anhand der Einkommensteuererklärung deine gesamten Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Steuerjahres. Anhand dieser Angaben prüft das Finanzamt, ob Steuern zurückerstattet oder nachgefordert werden müssen. 

    Für andere Einnahmen gibt es keinen Abzug an der Quelle (mit Ausnahme von Kapitalerträgen). Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, können deshalb Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festgesetzt werden. Die Höhe orientiert sich an den voraussichtlichen Gesamteinnahmen und -ausgaben des Steuerjahres sowie eventuell sonstiger Vorauszahlungen (wie die Lohnsteuer). Sie werden vierteljährlich von dir selbst an das Finanzamt überwiesen.

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    Juliane, Steuerexpertin von Taxfix​

    04.

    Lohnsteuer und Einkommensteuer: Das gleiche?

    Wir haben also gelernt: du gibst keine Lohnsteuererklärung ab, sondern eine Einkommensteuererklärung, um dein gesamtes Einkommen darzulegen. Dennoch sagen viele Lohnsteuererklärung zu der Erklärung, die an das Finanzamt geschickt wird. Das liegt daran, dass die meisten ausschließlich Arbeitslohn beziehen und deshalb nur ihren Lohn erklären müssen. 

    Somit werden Lohnsteuererklärung, Einkommensteuererklärung und Steuererklärung häufig synonym verwendet. Aus diesem Grund wählen auch wir für diesen Beitrag manchmal das Wort „Lohnsteuererklärung“ – der fachlich korrekte Ausdruck ist aber die Einkommensteuererklärung.

    05.

    Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?

    Es gab eine Zeit, in der die freiwillig abgegebene Steuererklärung Lohnsteuerjahresausgleich hieß. Heute bedeutet der Begriff jedoch etwas anderes: Der Lohnsteuer-Jahresausgleich wird unter Vorliegen der Voraussetzungen vom Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung des Dezembers durchgeführt und beschreibt die Berichtigung des Lohnsteuerabzugs.

    Dabei wird zu viel gezahlte Lohnsteuer bereits im Dezember vom Arbeitgeber erstattet oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer zusätzlich einbehalten.

    06.

    Warum eine Lohnsteuererklärung abgeben?

    Endlose Formulare, ein Sammelsurium von Unterlagen und Belegen – geht es darum, die Lohnsteuererklärung anzufertigen, haben viele dieses Bild vor sich. Sie sei zu umständlich, zu langwierig und am Ende käme doch nur eine geringe Erstattung dabei heraus – wenn überhaupt.

    Die Vorstellung hält sich hartnäckig, ist jedoch nicht wahr. Die Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung kann ordentlich Geld in die Kasse spülen und der Aufwand hält sich für den überwiegenden Teil der Beschäftigten in Grenzen. Zahlen legen nahe, dass rund 90 % der eingereichten Lohnsteuererklärungen eine Steuererstattung mit sich bringen.

    Von ihr profitieren also fast alle, die sich etwas Zeit für die Lohnsteuererklärung nehmen. Wie hier schon eine Stunde für die komplette Erklärung ausreichen kann, sagen wir dir gleich.

    Das oft gehörte Argument, es gäbe nichts abzusetzen, lässt sich schnell entkräften. So kannst du etwa Kranken- und Pflege- sowie weitere Versicherungsbeiträge oder Handwerkerkosten steuerlich geltend machen.

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    07.

    Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

    Auch wenn eine Einkommensteuererklärung in der überwiegenden Mehrheit der Fälle sinnvoll ist, ist sie nicht für jede*n Pflicht. Als Arbeitnehmer*in ohne weitere Einkünfte suchst du dir aus, ob du Geld vom Staat zurückerhalten möchtest. Anders sieht es bei Mehreinnahmen aus. Unter anderem in den folgenden Fällen ist die Steuererklärung Pflicht:

    • Du hast zusätzliche Einkünfte, zum Beispiel aus einem Nebenjob, der Vermietung oder 
    • du hast im fraglichen Steuerjahr staatliche Leistungen von mehr als 410 Euro erhalten wie Eltern-, Kranken-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld,
    • du hast mit deinem*r Ehepartner*in eine bestimmte Steuerklassenkombination beantragt und für euch beide wurde Lohnsteuer einbehalten
    • es trifft mindestens eine andere der Voraussetzungen aus unserem Beitrag zur Abgabepflicht zu

    Grundsätzlich geht der Fiskus davon aus, dass dir als Arbeitnehmer*in ohne weitere Geldquellen die korrekte Steuerlast bereits vom Gehalt abgezogen wurde. Eine Nachzahlung ist dann nicht zu erwarten. Bei weiteren Einkünften nimmt die Steuerverwaltung dagegen an, dass die bereits erhobenen Steuern nicht ausreichen. Bist du zur Erklärung verpflichtet, ist mit einer Nachforderung zu rechnen. Diese lässt sich jedoch wirksam mindern, sofern du alle absetzbaren Posten angibst.

    Tipp

    Die Taxfix-App führt dich Schritt für Schritt zur Steuererklärung. So entgeht dir kein Einsparpotenzial.

    08.

    Was hat es mit der Lohnsteuerbescheinigung auf sich?

    Arbeitnehmer*innen kennen das Prozedere: Zum Jahresende oder in den ersten Wochen des folgenden Jahres erhalten sie von ihrem Arbeitgeber eine Lohnsteuerabrechnung beziehungsweise -bescheinigung. Sie enthält Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum steuerpflichtigen Bruttogehalt, zur davon einbehaltenen Steuerlast inklusive Kirchensteuer sowie zu den gezahlten Kranken- und Sozialversicherungsbeiträgen.

    Die Lohnsteuerbescheinigung solltest du gut aufbewahren, denn sie vereinfacht die späteren Angaben in der Lohnsteuererklärung. Das Dokument umfasst alle dafür notwendigen Eckdaten, die du in die sogenannte Anlage N überträgst. Wusstest du schon? Anlage N ist das Herzstück der Einkommensteuererklärung für Angestellte. Das „N“ steht für „nicht selbstständige Arbeit“.

    Weitere infrage kommende Anlagen sind die Anlage KAP für Kapitalerträge, Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungszahlungen, Anlage Sonderausgaben für Spenden, Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen etc., Anlage Außergewöhnliche Belastungen für eine Behinderung, Pflege, Krankheitskosten usw. und die Anlage VL für den Fall, dass du im Steuerjahr vermögenswirksame Leistung und/oder eine Sparzulage erhalten hast.

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    09.

    Fristen und Termine im Überblick

    Bist du verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen, sind unbedingt bestimmte Fristen einzuhalten. Grundsätzlich müssen die Lohnsteuererklärung-Unterlagen bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen.

    Fertigt eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung für dich an, verlängert sich die Frist auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Tipp: Diese Checkliste verrät dir, wann eine Steuerberatung sinnvoll ist – und in welchen Fällen du deine Steuererklärung einfach selbst anfertigst.

    Reichst du die Erklärung freiwillig ein, kannst du dir Zeit lassen: Spätestens vier Jahre nach Ende des jeweiligen Steuerjahres muss sie beim Finanzamt eintreffen, damit du in den Genuss einer Erstattung kommst. Für das Jahr 2019 müssen die Unterlagen folglich bis Ende 2023 vorliegen.

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    10.

    Welche Lohnsteuererklärung-Unterlagen brauche ich für das Finanzamt?

    Steuererklärung und Formulare – zwei Begriffe, die untrennbar miteinander verknüpft sind. Dabei hält sich der Aufwand prinzipiell in Grenzen.

    Formulare der Steuererklärung: Wie es einfacher geht

    Die Formulare stehen deshalb in der Kritik, zu komplex, zu aufgeblasen und schwer zu verstehen zu sein. Deshalb gibt es Anbieter wie Taxfix, die das Erstellen der Steuererklärung leichter machen – mit einem Frage-Antwort-System, gut verständlichen Formulierungen und zusätzlichen interaktiven Hilfen.


    Belege für die Lohnsteuererklärung aufbewahren?

    Wichtig: Bewahre die Belege unbedingt trotzdem auf, falls es stichprobenartig zu Forderungen kommt. Hier findest du mehr Informationen zu Aufbewahrungsfristen.

    Stichwort Werbungskosten

    Zu diesem Posten zählen unter anderem Fahrt-, Weiterbildungskosten sowie Ausgaben für Fachliteratur. Übersteigen die angefallenen Aufwendungen den Pauschbetrag, sind sie einzeln aufzuführen. Hohe Werbungskosten bedeuten jedoch nicht zwingend eine hohe Erstattung.

     Der Irrtum, dass du diese in voller Höhe als Steuererstattung auf deinem Konto wiederfindest, hält sich hartnäckig. Vielmehr machst du die entstandenen Belastungen geltend, sodass sie dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Erstattet wird zu viel gezahlte Steuer und diese bemisst sich prozentual anhand des zu versteuernden Einkommens. Mit den Kosten senkst du also deine prozentuale Belastung.

    Hier haben wir ausführliche Informationen zu Werbungskosten für dich zusammengestellt.

    11.

    Mit welcher Erstattung kann ich rechnen?

    1.095 Euro: So hoch fiel die durchschnittliche Rückzahlung laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2019 aus. Rund 14,4 Millionen Erklärungen trafen beim Finanzamt ein, davon erhielten 12,7 Millionen Menschen Geld zurück

    Lediglich 1,5 Millionen Steuer­pflichtige mussten in jenem Jahr eine Nachzahlung leisten. Diese bewegten sich überwiegend in einem niedrigen Bereich: In 76 % der Fälle lagen die Beträge bei maximal 1.000 Euro, davon fielen bei 21 % weniger als 100 Euro an.

    Daraus folgt: Mit dem Ausfüllen der Formulare kannst du dir mitunter mehr als 1.000 Euro sichern. Besonders schnell und einfach geht das mit Taxfix. So dauert die Erfassung im Schnitt deutlich weniger als eine Stunde und das ohne im Vorfeld einzelne Formularfelder zu kennen und komplizierte Steuerfachbegriffe zu verstehen. 

    Welche Daten du bei Taxfix angibst und weitere nützliche Tipps rund um die Steuererklärung erfährst du direkt beim Ausfüllen in der Web- oder Smartphone-App und in unserem Ratgeber zur Steuererklärung für Anfänger*innen.

    Möchtest du wissen, wie hoch deine Steuererstattung voraussichtlich ausfällt? Lass dir die Höhe in wenigen Schritten kostenlos und unverbindlich ausrechnen.

    Häufig gestellte Fragen zur Lohnsteuererklärung

    Wann muss ich eine Steuererklärung machen?

    Nicht alle sind zur jährlichen Steuererklärung verpflichtet. In bestimmten Fällen, wie z. B. wenn du mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld bezogen hast, wirst du abgabepflichtig. Auch wenn du von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn erhalten hast (ein Lohn wird nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet), wird das Finanzamt eine Steuererklärung von dir verlangen. Lies hier alle Gründe, die zur Abgabepflicht führen.

    Wann Lohnsteuererklärung und wann Einkommensteuererklärung?

    Viele Leute bringen die Begriffe Lohn- und Einkommensteuererklärung durcheinander. Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied. Grundsätzlich zahlt jede steuerpflichtige Person in Deutschland eine Einkommensteuer auf ihr zu versteuerndes Einkommen. Dieses basiert auf den gesamten Einnahmen und Ausgaben des Steuerjahres.

    Die Lohnsteuer hingegen ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird direkt von deinem Arbeitgeber an der Quelle - deinem Gehalt oder Arbeitslohn - einbehalten und für dich ans Finanzamt abgeführt. Du musst dafür nichts tun, außer deine Steuer-Identifikationsnummer an deinen Arbeitgeber weiterzugeben. Das Finanzamt erhält die Informationen zu dir als Arbeitnehmer sowie die monatliche Lohnsteuer-Vorauszahlung.

    Die Lohnsteuer bezieht sich dabei also auf deine Anstellung und dein Gehalt. Wenn du zusätzliche Einnahmen wie Mieteinnahmen oder Einkünfte aus privaten Verkäufen hast, zahlst du darauf auch Steuern. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Lohnsteuer, sondern um Einkommensteuer. Sie gilt zum Beispiel auch für Selbstständige und Rentner. Um dem Finanzamt die Einnahmen und Ausgaben aus deinem Anstellungsverhältnis offenzulegen, kannst du Taxfix nutzen oder die Anlage N (nicht-selbständige Arbeit) in der Steuererklärung per ELSTER.

    Ist man verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen?

    Nicht jede*r muss jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Es gibt bestimmte Situationen, in denen du jedoch zur Abgabe verpflichtet bist. Zum Beispiel, wenn du mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld erhalten hast. Ebenso, wenn du von verschiedenen Arbeitgebern Lohnzahlungen erhalten hast und nach der Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurdest. In diesen Fällen wird das Finanzamt von dir eine Steuererklärung verlangen.

    Aber keine Sorge, der Mythos, dass du jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben musst, wenn du es einmal getan hast, ist nicht wahr!

    Bis wann muss ich die Steuererklärung abgegeben haben?

    Das hängt davon ab, ob du zur Abgabe verpflichtet bist oder sie freiwillig einreichen möchtest – und ob du eine Steuerberatung nutzt. Für das Steuerjahr 2024 ist die Abgabefrist der 31. Juli 2025. Wenn du steuerlich beraten wirst, verlängert sich die Frist bis zum 02. Juli 2025.

    Für das Steuerjahr 2023 war die Abgabefrist der 02. September 2024. Auch hier gilt: Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist, auf den 30. April 2026 . Mit dem Experten-Service profitierst du von unabhängigen Steuerberater*innen, die deine Steuererklärung für dich machen und damit auch von der verlängerten Abgabefrist für das Steuerjahr 2023.

    Freiwillige Steuererklärung: Wenn du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, kannst du auch eine freiwillige Steuererklärung einreichen. Im Jahr 2024 ist das entsprechend noch für die Steuererklärung 2020 möglich, für das Steuerjahr 2024 ist dies bis zum 31. Dezember 2028 möglich, und für das Steuerjahr 2025 entsprechend ein Jahr länger.

    Finde auf unserer Seite zur Steuer-Abgabefrist alle Informationen zu den Deadlines.

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