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Steuererklärung nach dem Tod des/der Ehepartner*in: Was du wissen musst

Der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer genug. Umso wichtiger ist es, in steuerlichen Fragen den Überblick zu behalten. Hier erfährst du, was bei der Steuererklärung für den/die verstorbene/n Ehepartner*in zu beachten ist.

Musst du für den/die verstorbene/n Ehepartner*in eine Steuererklärung abgeben?

Ja, in vielen Fällen ist das nötig. Verstirbt eine Person im laufenden Steuerjahr, muss für dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung erstellt werden — für den Zeitraum bis zum Tod.

Wurde eine Zusammenveranlagung gewählt, gilt dies auch für den/die lendende/n Ehepartner*in.

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Welche Besonderheiten gibt es bei der Steuererklärung für verstorbene Ehepartner*innen?

Es greifen einige Sonderregelungen:

  • Zusammenveranlagung im Sterbejahr: Trotz des Todes wird für das gesamte Jahr die gemeinsame Veranlagung angewendet. Das bringt meist steuerliche Vorteile durch den Ehegattensplittingtarif.

  • Gnadensplitting / Witwensplitting: Im Folgejahr kann einmalig das sogenannte Gnadensplitting in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (z. B. Beerdigungskosten) können berücksichtigt werden.

Wer muss die Steuererklärung abgeben?

  • der/die lebende Ehepartner*in

  • die Erbinnen oder der/die Nachlassverwalterin (bei Einzelveranlagung oder wenn der/die Verstorbene allein veranlagt wurde)

Wichtig: Eine Abgabepflicht besteht grundsätzlich, wenn Einkünfte oberhalb der Freibeträge erzielt wurden oder das Finanzamt zur Abgabe auffordert.

Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen

Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.

Checkliste downloaden
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Welche Fristen gelten für die Abgabe?

  • Reguläre Abgabefrist: Hier gilt dieselbe Abgabefrist wie sonst auch: für 2024 z.B. der 31.07.2025

  • Bei Aufforderung durch das Finanzamt: Kürzere Fristen möglich.

  • Steuerberater*in beauftragt? → Verlängerte Fristen gelten.

Unser Tipp: Mit der Taxfix App kannst du die Steuererklärung für das Sterbejahr unkompliziert und sicher erstellen — auch für den/die verstorbenen Ehepartnerin.

Wie erstellst du eine Steuererklärung für Verstorbene?

  1. Alle Unterlagen sammeln: Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbescheid, Kapitalerträge, Beerdigungskosten etc.

  2. Sterbedatum angeben: Im Mantelbogen der Steuererklärung.

  3. Veranlagungsart wählen: Zusammenveranlagung für das Sterbejahr und das Jahr danach (Gnadensplitting) oder Einzelveranlagung.

  4. Erklärung einreichen: Online oder per Post (in seltenen Ausnahmefällen möglich) ans Finanzamt.

Unser Tipp: Starte direkt hier , um dir einen Teil der zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen – ganz ohne Steuerwissen.

FAQ

Können Beerdigungskosten abgesetzt werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen zählen Beerdigungskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen. Absetzbar sind zum Beispiel:

  • Grabstätte

  • Bestatter*innenkosten

  • Traueranzeigen

Nur der Anteil, der nicht durch Erbmasse oder Versicherungen gedeckt ist, ist steuerlich relevant.

Wie werden Erstattungen oder Nachzahlungen behandelt?

  • Erstattungen: Gehen an den/die überlebenden Ehepartnerin oder an die Erb*innen.

  • Nachzahlungen: Müssen ebenfalls von diesen beglichen werden.

Das Finanzamt erstellt einen Steuerbescheid nach Einreichung der Steuererklärung.

Kannst du die Steuererklärung für Verstorbene auch nachträglich abgeben?

Ja. Auch nach Ablauf der regulären Fristen ist unter Umständen noch eine Abgabe möglich — zum Beispiel durch Antrag auf schlichte Änderung oder wenn eine Fristverlängerung gewährt wurde.

Unser Tipp:
Wieso startest du nicht gleich kostenlos? Mit der Taxfix Steuer-App kannst du die Steuererklärung auch für Verstorbene unkompliziert erledigen. So holst du dir mögliche Steuererstattungen einfach zurück.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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