Einkommensteuer-Erklärung: Tipps für Beschäftigte

Über den Unterschied zwischen Einkommensteuererklärung und Lohnsteuererklärung, wer sie überhaupt machen muss und welche Spartricks es gibt.

    01.

    Was ist eine Einkommensteuererklärung?

    Einkommensteuer zahlen prinzipiell alle Beschäftigten in Deutschland. Auf welchem Weg das Finanzamt sich das Geld holt, ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Angestellte Arbeitnehmende brauchen in der Regel nichts weiter zu tun: Das Unternehmen zieht die Steuer automatisch vom Lohn ab und leitet sie an das Finanzamt weiter.

    Sobald du jedoch im Angestelltenverhältnis zusätzliche Einkünfte, Renten, Vermietung oder Zinsen erzielst, wird die dafür zu zahlende Steuer häufig nicht mehr automatisch abgebucht. Du bist dann selbst dafür zuständig, den korrekten Betrag an den Fiskus abzuführen. In diesen und einigen weiteren Szenarien ist eine Steuererklärung Pflicht. Mehr dazu im weiteren Verlauf.

    Durch deine Angaben (bzw. die von Dritten) ermittelt das Finanzamt die Höhe deiner Steuerlast und sendet dir deinen Einkommensteuerbescheid zu, wenn du abgabepflichtig bist. Die vorausgehende Steuererklärung muss bei Verpflichtung einmal im Jahr abgegeben werden oder kann jedes Jahr freiwillig eingereicht werden. Sie umfasst sämtliche innerhalb eines Kalenderjahres erzielten Einnahmen.

    Welche Angaben du genau machen musst, deine Steuerklasse und weitere Vorgaben regelt das Einkommensteuergesetz (EStG).

    02.

    Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuererklärung und Lohnsteuererklärung?

    Die Begriffe Einkommen- und Lohnsteuererklärung verwenden vielen Menschen synonym. Dabei gibt es den Begriff der Lohnsteuererklärung im Steuerrecht gar nicht. Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die zahlt grundsätzlich jede steuerpflichtige Person.

    Bist du im Angestelltenverhältnis tätig, zieht dein Arbeitgeber sie direkt von deinem Lohn ab und leitet sie an das Finanzamt weiter.

    Die Höhe des Betrags ermittelt der Arbeitgeber anhand deiner Steuerklasse, deines Einkommens und unter Umständen weiterer Faktoren wie Freibeträgen oder Kirchensteuer.

    Für die meisten angestellten Beschäftigten ist die Einkommensteuererklärung (oder im Volksmund auch Lohnsteuererklärung) keine Pflicht. Sie ist in der überwiegenden Zahl der Fälle jedoch lukrativ: Du deklarierst neben deinen Einkünften nämlich auch deine Werbungskosten, außerordentliche Belastungen, Spenden und Vorsorgeaufwendungen.

    Die Ausgaben zieht das Finanzamt vom zu versteuernden Einkommen ab und in vielen Fällen winkt eine Erstattung.

    Wichtig

    Hinweis: Wurden Beträge aus deiner Steuererklärung geändert und du bist damit nicht einverstanden, musst du selbst aktiv werden. In so einem Fall kannst du beim Finanzamt Einspruch einlegen. Wenn du mit dem Ergebnis deiner Steuererklärung zufrieden bist, musst du natürlich nichts tun und kannst dich im Fall einer Erstattung auf die Auszahlung freuen.

    03.

    Wieso gibt es die Einkommensteuererklärung?

    Die Einkommensteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Bist du neben deinem Job tätig, bei mehreren Arbeitgebenden beschäftigt, erhältst zusätzlich zu deinem Lohn eine Rente oder verzeichnest Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, fallen Steuern an, sobald du den Grundfreibetrag überschreitest.

    Der Fiskus zieht diese jedoch nicht automatisch ein. Für die Berechnung der Steuerlast ist er auf deine Angaben in der Einkommensteuererklärung angewiesen.

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    04.

    Welche Steuerklassen gibt es?

    Deine Steuerklasse entscheidet maßgeblich über die Höhe deiner Lohnsteuer. Sie richtet sich vor allem nach dem Familienstand, sprich, ob du ledig, verheiratet, geschieden oder alleinerziehend bist. Anhand dessen weist das Finanzamt dir in eine von sieben Klassen zu.

    Dabei gibt es eine Ausnahme: Ehepaare können in einem gewissen Maße selbst entscheiden, welche Steuerklasse für sie vorteilhafter ist. In unserem Beitrag beschreiben wir, in welchen Fällen der Wechsel der Steuerklasse möglich ist. 

    In der Regel ordnet das Finanzamt Alleinstehenden Steuerklasse I, Alleinerziehenden Steuerklasse II und Ehepartnern Klasse III, IV, IV mit Faktor oder V zu. Bist du mehrfach beschäftigt, bekommst du ab dem zweiten Job automatisch die Steuerklasse VI. Hier erfährst du mehr über deine Steuerklasse und welche Faktoren für die Zuordnung eine Rolle spielen.

    05.

    Welche Steuerzonen gibt es in Deutschland?

    Im Prinzip ist es eine einfache Rechnung: Je mehr du verdienst, desto höher fällt deine Steuerlast aus. Dabei legt das Einkommensteuergesetz verschiedene Tarifzonen fest, auch als Progressionszonen bekannt. 

    Deshalb gilt: Vorsicht bei höheren Einkünften. Überschreitest du damit eine Progressionsgrenze, kann es passieren, dass der Staat sich freut, dein Konto jedoch leer ausgeht. Dieser Effekt ist als kalte Progression bekannt.

    Über eine Nachricht dürfen sich Steuerzahlende in Deutschland freuen: Ab 2023 sollen Änderungen an den Steuerzonen den Effekt der kalten Progression für viele Menschen deutlich abmildern. Für das Steuerjahr 2022 gelten die folgenden Grenzen:

    • Nullzone / Grundfreibetrag: 0 bis 10.908 Euro
    • Untere Progressions­zone: mehr als 10.908 Euro bis 14.926 Euro
    • Obere Progressions­zone: 14.927 Euro bis 58.596 Euro
    • Erste Proportional­zone: 58.597 Euro bis 277.825 Euro
    • Zweite Proportional­zone / „Reichen­steuer“: ab 277.826 Euro

    06.

    Wie hängen Einkommensteuererklärung und Finanzamt zusammen?

    Eines gibt es nicht ohne das andere: Du sendest deine Steuererklärung an das Finanzamt, das daraufhin deine tatsächliche Steuerlast berechnet. Hierzu werden alle Einkünfte herangezogen und zugehörige Werbungskosten abgezogen sowie sämtliche Ausgaben berücksichtigt, die die Steuerbelastung reduzieren. Anschließend erhältst du deinen Einkommensteuerbescheid.

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    07.

    Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

    Viele Beschäftigte mit nur einem Job können sich zum Jahresende zurücklehnen: Durch den Lohnsteuerjahresausgleich erhalten sie in vielen Fällen ohnehin Geld zurück. Mit einer freiwilligen Steuererklärung winkt oftmals eine weitere Erstattung. In einigen Fällen bist du jedoch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. 

    Bei mehreren parallelen Anstellungen, Ehepaaren mit Steuerklassenkombination 3 und 5 und weiteren gegebenen Voraussetzungen bist du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Eine volle Liste findest du in unserem Beitrag zur Abgabepflicht.

    08.

    Die Rolle des Freibetrags für die Einkommensteuer

    Liegt dein jährliches Einkommen unter einem bestimmten Grundfreibetrag, bist du von der Einkommensteuerpflicht befreit. Dabei spielt es keine Rolle, wie sich deine Einkünfte innerhalb eines Jahres verteilen. Die Hauptsache ist, du bleibst am Jahresende unter der Grenze. Im Jahr 2022 lag diese bei 10.347 Euro.

    Wichtig: Hast du im Jahr 2020 und/oder 2021 Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld erhalten, die über 410 lagen, überschreitest du voraussichtlich den Grundfreibetrag und bist ebenfalls zur Steuererklärung verpflichtet. Ob das auf dich zutrifft, erfährst du auch in unserem Ratgeber zur Abgabepflicht.

    09.

    Freiwillige Steuererklärung: Darum lohnt sie sich

    Wer nicht muss, kann – und sollte in den meisten Fällen auch: Die freiwillige Einkommensteuererklärung lohnt sich für viele Beschäftigte. Das gilt etwa bei hohen Werbungskosten. Zu diesen zählen unter anderem auch Fahrtkosten. Lange Pendelzeiten können sich daher positiv auf deine Steuerlast auswirken. 

    Auch Handwerksrechnungen, andere sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen und weitere Ausgaben steigern die Chancen auf eine satte Rückerstattung.

    Wichtig

    Gehörst du nicht zu den oben genannten Gruppen, die zur Erklärung verpflichtet sind, erfährst du hier alle Fälle, für die sich eine freiwillige Erklärung lohnt.

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    10.

    Einkommensteuererklärung: Welche Fristen gibt es?

    Deine Steuererklärung muss bis zu einer bestimmten Frist beim Finanzamt eintreffen. Bist du zur Erklärung verpflichtet, gilt in der Regel der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist. Für das Jahr 2023 endet die Frist folglich am 02. September 2024.

    Ausnahmen gelten, wenn du eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung beauftragst. Dann verlängert sich die Frist, für das aktuelle Steuerjahr (2023) ist das der 30. April 2026. Noch mehr zu Steuer-Abgabefristen findest du in unserem Beitrag.

    Wichtig

    In deinem eigenen Interesse solltest du die Termine unbedingt einhalten. Andernfalls drohen Verspätungszuschläge, im schlimmsten Fall sogar ein Zwangsgeld. Ist abzusehen, dass du die Erklärung nicht in der Frist einreichen kannst, solltest du beim Finanzamt rechtzeitig eine Verlängerung mit ausreichender schriftlicher Begründung beantragen.

    11.

    Welche Fristen gelten für die freiwillige Einkommensteuererklärung?

    Wer seine Steuererklärung freiwillig einreicht, kann sich wesentlich mehr Zeit lassen, nämlich vier Jahre. Das bedeutet: im Jahr 2024 kannst du deine freiwillige Steuererklärung noch für alle zurückliegenden Jahre bis zum Steuerjahr 2020 abgeben. Als Abgabefrist gilt immer der letzte Tag des Jahres, also der 31. Dezember. 

    Wichtig

    Sich Zeit zu lassen, kann sich lohnen, und zwar dann, wenn Zinszahlungen zu erwarten sind. Diese zahlt das Finanzamt ab 15 Monaten nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres. Hier findest du mehr Informationen zu Zinsen vom Finanzamt.

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    Taxfix fördert deine finanziellen Möglichkeiten. So profitierst du: 1) Vorausgefüllte Steuererklärung von Finanzamt für eine schnelle, korrekte Steuererklärung, 2) Zahlung erst beim Einreichen oder fertig erstellter Steuerberater*innen-Steuererklärung und 3) verständliche Fragen, falls du selbst abgibst oder die Steuer machen lassen, mit dem Experten-Service.

    Juliane, Steuerexpertin von Taxfix​

    12.

    Tipps für die Einkommensteuererklärung: weniger zahlen, mehr Erstattung

    Ob du zur Steuererklärung verpflichtet bist oder sie freiwillig abgibst: es winken in vielen Fällen Erstattungen. Mit einigen Kniffen senkst du außerdem deine Steuerlast und damit auch die Vorauszahlungen.

    So lassen sich mehr Posten von der Steuer absetzen, als viele denken. Das gilt zum Beispiel für Kosten für Fort- und Weiterbildungen, die dein Unternehmen nicht übernimmt, sprich, die von dir selber bezahlt werden. Sie werden können unter gewissen Voraussetzungen als Werbungskosten abgezogen werden. Das geht mit der Taxfix-App für deine Steuererklärung.

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    Weitere Potenziale zum Absetzen

    Was viele Menschen ebenfalls nicht berücksichtigen, sind 

    • Aufwendungen für Versicherungen wie Haftpflicht oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier kann unter Umständen im Laufe des Jahres eine stolze Summe zusammenkommen. 
    • Wer beruflich umzieht, kann dies ebenfalls steuerlich geltend machen. 
    • Nutzt du dein privates Auto auch für berufliche Fahrten, solltest du jeden Kilometer dokumentieren. Im Laufe eines Jahres kommt hier oftmals ein stattlicher Betrag zusammen. Diese Fahrtkosten kannst du mit der Pendlerpauschale steuerlich geltend machen

    Auch diese Fälle deckt die Steuer-App von Taxfix ab.

    Vergessen werden vielfach auch die Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale und Schränke, IT-Peripherie und Schreibmaterial. Wichtig: Ob du ein Arbeitszimmer absetzen kannst, ist dabei unerheblich. 

    Die Arbeitsmittel lassen sich auch absetzen, wenn du am Küchentisch arbeitest und unabhängig von deinem Status. Auch Angestellte, die zeitweise im Home-Office tätig sind, können die Kosten in der Steuererklärung geltend machen.

    13.

    Wie macht man eine Einkommensteuererklärung? Taxfix verbannt die Formulare!

    Winkt eine Erstattung oder solltest du schon mal Geld für die Nachzahlung zurücklegen? Fertigst du deine Steuererklärung mit Taxfix an, weißt du schon vor der Abgabe, was dich erwartet. Beantworte einfach ein paar kurze Fragen und du erhältst eine kostenlose Berechnung der voraussichtlichen Steuerrückerstattung.

    Im Durchschnitt dauert eine Einkommensteuererklärung mit Taxfix übrigens nicht länger als unter einer halben Stunde.

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