Verspätungszuschlag Steuererklärung: Vermeide Strafen ans Finanzamt

Wer zu spät seine Steuererklärung einreicht, den bestraft das … Finanzamt! Du hast vergessen, deine Steuererklärung vor Ablauf der Abgabefrist beim Finanzamt einzureichen?  Erfahre alles über Mahnungen sowie Strafzahlungen und wie du sie vermeiden kannst.

Der Verspätungszuschlag hängt nicht mehr, wie bisher, ausschließlich vom Ermessen der Finanzbehörde ab. Er wird ab einem bestimmten Zeitpunkt automatisch fällig. Doch welche Mittel hat die Behörde dabei? Mit welchen Konsequenzen musst du rechnen?

Wann wird der Verspätungszuschlag fällig?

Ein Verspätungszuschlag kann nur entstehen, wenn du eine Steuererklärung abgeben musst (Pflicht-Steuererklärung) und das zu spät tust. Nicht jede*r ist abgabepflichtig.

Deine Vorteile: Falls du freiwillig eine Steuererklärung einreichst, hast du dafür vier Jahre Zeit. Deine Steuererklärung für 2023 muss also erst am 31.12.2027 beim Finanzamt sein. Auch wenn du eine oder mehrere Steuererklärungen ausfallen lässt, droht in dem Fall kein Verspätungszuschlag. Vorausgesetzt du musst tatsächlich keine Steuererklärung abgeben.

Für alle anderen, beispielsweise Selbstständige, gelten Fristen:

Bis zum Veranlagungsjahr 2018 musste man die Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres eingehen. 2019 hat sich seit der Steuererklärung das Datum um zwei Monate nach hinten auf den 31. Juli verschoben. Für die Steuer 2023 haben Steuerpflichtige bis zum 02. September 2024 Zeit.

Unterstützt dich eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein bei deiner Steuererklärung, hast du wie bisher etwas länger Zeit – für das Jahr 2023 bis zum 30. April 2026

Für den Fall, dass du die Steuererklärung erst 18 Monate nach Ablauf des Veranlagungsjahres einreichst, setzt das Finanzamt kategorisch nach § 152 der Abgabenordnung einen Verspätungszuschlag fest. So sollen eine fristgerechte Abgabe und pünktliche Steuerzahler*innen herbeigeführt werden. Bei verspäteter Abgabe bis zu 17 Monate nach dem Steuerjahr liegt es im Ermessen des*r Bearbeiter*in.

Vorsicht:

Die 18 bzw. 17 Monate gelten nur für den Veranlagungszeitraum 2021/22.

Auch wenn deine Steuer mit null berechnet wird oder du eine Rückzahlung erhältst, kann ein Verspätungszuschlag drohen. Hier kommt es auf das Finanzamt und deinen individuellen Steuerfall an. Gibst du beispielsweise regelmäßig deine Steuererklärung zu spät ab, kannst du natürlich eher damit rechnen. Hier ist es auch egal, ob du in Kurzarbeit warst.

Wann wird der Verspätungszuschlag nicht fällig?

Zum Glück gibt es Ausnahmen. Diese gelten für Fälle, in denen du die verpflichtende Steuererklärung nach 17 Monaten nicht eingereicht hast und eigentlich ein Verspätungszuschlag erhoben werden sollte. Das letzte Wort spricht hier aber das Finanzamt. Dies gilt für folgende Fälle:

  • Deine Steuer wird auf 0 Euro festgesetzt
  • Du bekommst eine Steuererstattung
  • Es war nicht deine Schuld, dass du die Frist verpasst hast, deine Vorauszahlungsbeträge und Abzugssteuern höher sind als die eigentliche Steuer
  • Eine von dir beantragte Fristverlängerung wurde genehmigt

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Kann die Abgabefrist der Steuererklärung verlängert werden?

Sobald du absehen kannst, dass du deine Steuererklärung nicht bis zur Frist fertig bekommst, solltest du dich am besten direkt an dein Finanzamt wenden. Wenn du schriftlich und plausibel die Verzögerung erklärst, kann dir eine Mahnung oder der Verspätungszuschlag erspart bleiben. Wichtig: Du brauchst einen guten Grund. Einen Anspruch auf eine Fristverlängerung hast du nämlich nicht. Warst du aber beispielsweise lange krank, hat das Finanzamt vielleicht ein Nachsehen und gewährt dir einen Aufschub. Im Internet findest du zahlreiche Musterbriefe, die dir bei der Formulierung des Antrags helfen.

Gut zu wissen:

Das Finanzamt hat einen gewissen Ermessensspielraum. Handelt es sich bei deiner Verspätung um eine Ausnahme, ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass die Behörde keinen Zuschlag erhebt. Ähnlich verhält es sich bei der Höhe der Zahlung. Es liegt also an deinem individuellen Steuerfall, den du selbst beeinflussen kannst. Das Finanzamt stellt sich bei seiner Entscheidung nämlich unter anderem folgende Fragen:

Warst du in der Vergangenheit pünktlich?

Inwiefern ist das Versäumnis selbstverschuldet? Gibt es möglicherweise finanzielle Vorteile, die du aus einer verspäteten Abgabe ziehen könntest?

Wie wird der Verspätungszuschlag berechnet?

Der Zuschlag berechnet sich wie folgt:

1. Von deiner festgesetzten Einkommensteuer werden deine Vorauszahlungen und anzurechnende Steuerabzugsbeträge abgezogen.

2. 0,25 % dieses Betrages werden dann zu deinem monatlichen Verspätungszuschlag, mindestens jedoch 25 Euro.

3. Der Betrag wird für jeden angefangenen Monat berechnet, um den die Abgabe verspätet ist.

Beispiel:

Du hast deine Frist um 8 Monate verpasst und reichst danach deine Steuererklärung ein. Deine Steuer wird vom Finanzamt abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge auf 12.000 Euro festgesetzt.

Berechnung des monatlichen Verspätungszuschlages: Festgesetzte Steuer x 0,25% = 12.000 x 0,25% = 30 Euro

Prüfung des Mindestbetrags: 30 Euro > 25 Euro. Es werden also 30 Euro pro Monat Verspätung angesetzt

Berechnung des Verspätungszuschlages: 30 Euro x 8 Monate = 240 Euro

Ergebnis: Auf die 12.000 Euro Steuern werden zusätzlich die 240 Euro erhoben, somit beträgt deine Steuerlast 12.240 Euro.

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % deiner festgesetzten Einkommensteuer (vermindert um Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge), mindestens 25 Euro, pro angefangenem Kalendermonat. Er ist auf eine maximale Zahlung von 25.000 Euro begrenzt.

 

Was gilt für Rentner*innen?

Auch Rentner*innen können in die Abgabepflicht rutschen, ohne es zu ahnen. Gründe dafür können vielfältig sein, beispielsweise das Ableben des Partners oder die regelmäßige Erhöhung der Rente. Für Rentner*innen gibt es aber die sog. Verschonungsregelung: Sollte das Finanzamt von Rentner*innen eine Steuererklärung für die vergangenen Jahre anfordern, fällt für diesen Zeitraum kein Verspätungszuschlag an.

Welche Sanktionen kann das Finanzamt außerdem verhängen?

Neben dem Verspätungszuschlag hat das Finanzamt noch weitere Mittel zur Hand:

Zwangsgeld:

Angenommen du ignorierst die Mahnungen, so kann der Fiskus dir obendrein mit einem Zwangsgeld drohen. Beim ersten Mal werden in der Regel einige Hundert Euro fällig; die Höchststrafe lässt aber auch hier Raum bis 25.000 Euro.

Schätzung:

Falls du weiterhin keine Steuererklärung abgibst, kann das Finanzamt deine Besteuerungsgrundlagen schätzen. Für eine Schätzung nimmt das Finanzamt meistens deine Daten aus dem Vorjahr. Bei Einnahmen, die nicht elektronisch übermittelt werden, rechnet es noch was obendrauf. Ausgaben werden meistens gar nicht oder in geringerer Höhe angesetzt. Der so erstellte Steuerbescheid soll für dich möglichst ungünstig ausfallen, damit du doch noch deine Steuererklärung machst.

Gegen den Schätzungsbescheid kannst du einen Monat lang Einspruch einlegen. In der Zeit musst du dann aber auch deine tatsächliche Einkommensteuererklärung nachreichen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.

Säumniszuschlag und Zinsen:

Wird die geforderte Steuerschuld zu spät beglichen, darf die Behörde einen Säumniszuschlag erheben. Zudem wird der fällige Betrag in der Regel um Zinsen erhöht.

Damit lässt sich leicht feststellen: Wenn das Finanzamt sein ganzes Arsenal auffährt, kann das ziemlich teuer werden. Am besten du beachtest die Fristen und erledigst die Steuer frühzeitig, denn damit sparst du dir eine Menge Ärger und Geld. Im Kampf gegen die Prokrastination hilft dir die Steuer-App von Taxfix!

Was ist der Unterschied zwischen der „Muss-“ und „Kann-Festsetzung“ ?

„Muss-Festsetzung“: Die Festsetzung des Verspätungszuschlags ist zwingend vorgeschrieben, wenn die verpflichtete Steuererklärung oder eine vom Finanzamt angeforderte Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wurde. Bei einer verpflichtenden Steuererklärung muss ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, wenn die Erklärung nicht innerhalb von 17 Monaten nach Ende des Steuerjahres abgegeben wird.

„Kann-Festsetzung“: Es bleibt beim Ermessen des Finanzamtes, wenn der Steuerbescheid auf 0 Euro oder eine Erstattung festgesetzt wird. Hierbei kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, muss aber nicht.

Was tun gegen Verspätungszuschlag?

Gegen einen Verspätungszuschlag kannst du bei deinem zuständigen Finanzamt Einspruch einlegen, den musst du aber gut begründen. Letztendlich liegt die Entscheidung darüber aber beim Finanzamt und   dieses hat nur noch einen geringen Spielraum.

Worin unterscheiden sich der Verspätungs- und der Säumniszuschlag?

Ein Verspätungszuschlag wird festgesetzt, wenn du eine Steuererklärung oder Steueranmeldung verspätet abgibst. Der Säumniszuschlag wird auf eine verspätete Zahlung erhoben.

DISCLAIMER

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