Steuererklärung für Alleinerziehende: Ein Fallbeispiel
Im folgenden Artikel möchten wir anhand eines konkreten Beispiels aufzeigen, welche zusätzlichen Einnahmequellen offen stehen, um mehr Geld für die Familie zur Verfügung zu haben.
Immer mehr Alleinerziehende: Die aktuelle Situation
Die Zahl der alleinerziehenden Mütter und Väter ist im Vergleich zum Jahr 2000 stark gestiegen. Jedes fünfte Kind (rund 2,4 Millionen) lebt nur bei der Mutter oder dem Vater. Für viele ist diese Lebenssituation mit zahlreichen finanziellen Herausforderungen verbunden.
Ein Beispiel
Nina ist 37 und alleinerziehend. Sie arbeitet als Zahnarzthelferin in Hamm, nördlich von Dortmund. Ihr kleiner Sohn Alexander ist gerade 5 Jahre alt geworden. Sie wohnen in einer Zwei-Zimmer-Wohnung unweit vom Kindergarten. Um wegen der Öffnungszeiten des Kindergartens rechtzeitig nach Feierabend bei ihrem Sohn zu sein, hat Nina sich vor zwei Jahren ein Auto gekauft. Sie kann ihre Ausgaben rund um Miete, Essen und Versicherungen noch decken. Mit dem Ziel, mit ihrem Sohn endlich mal in den Urlaub zu fahren, geht die alleinerziehende Mutter in diesem Jahr sparsamer mit Ihrem Geld um. Zum Beispiel kocht sie spät abends noch für die Mittagspause am nächsten Tag und sucht ständig nach günstigen Angeboten und Rezepten. Das Sparen kostet viel Zeit, zumal sich Nina auch um ihren Haushalt und natürlich um Alexander kümmern muss.
Wo bleibt da also noch Zeit, um sich detailliert mit den Finanzen auseinanderzusetzen, geschweige denn für das Finanzamt? Oder anders gefragt: Muss die Steuererklärung wirklich sein?
Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben, aber für die meisten lohnt es sich. Das gilt für Geringverdiener genauso wie für Gutverdiener, für Alleinstehende und Alleinerziehende genauso wie für Verheiratete. Denn entscheidend ist nicht der Beziehungsstatus oder die Einkommenshöhe, sondern die Steuerlast sowie die weitere finanzielle Belastung in dem Jahr, für das man die Steuererklärung einreicht. Mit der Steuererklärung hat man dann die Möglichkeit, die zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen.
Bei der Gehaltsabrechnung wird, wie bei jedem anderen Angestellten auch, ein Teil des Lohnes vom Arbeitgeber an das Finanzamt für Sozial- und Krankenversicherungen und für Steuern überwiesen. Wie hoch der Abzug ist, hängt vom Verdienst und der Steuerklasse ab. Als Alleinstehende hat Nina zum Beispiel die besondere Steuerklasse II.
Diese erhältst du, wenn …
- du beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerklasse II stellst.
- ein minderjähriges Kind bei dir im Haushalt lebt, für das ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld beansprucht werden kann.
- keine weitere volljährige Person mit im Haushalt wohnt, die als zusätzlicher Erziehungsberechtigter fungieren kann.
Hinweis:
Sobald eine volljährige Person, die einen zusätzlichen Erziehungsberechtigten (z. B. der/die Lebensgefährte/in) darstellen kann, ihren Hauptwohnsitz in deinem Haushalt anmeldet, steht dir die Steuerklasse II nicht mehr zu. Der Gesetzgeber erkennt dich nicht mehr als alleinerziehend an.
Mit der Steuerklasse II bekommen Single Eltern eine zusätzliche Steuerentlastung in Form des "Alleinerziehendenentlastungsbetrag". Dieser gilt neben allen weiteren Steuerfreibeträgen und beträgt jährlich 4260 Euro bei einem minderjährigen Kind. Für jedes weitere minderjährige Kind steigt der jährliche Betrag um 240 Euro.
Durch den Entlastungsbetrag hat Nina im Vergleich zur Steuerklasse I in der monatlichen Lohnabrechnung einige Hundert Euro mehr von ihrem Bruttogehalt zur Verfügung. Den Alleinerziehendenentlastungsbetrag kann rückwirkend in der Steuererklärung geltend gemacht werden, auch wenn man noch nicht in der Steuerklasse II ist, jedoch alle Bedingungen erfüllt.
Was passiert, wenn das Kind in mehreren Haushalten aufwächst?
Generell gilt, dass nur ein Elternteil den Entlastungsbetrag desselben Kindes für denselben Monat in Anspruch nehmen kann. Wird ein Kind, je nach Wechselmodell gleichwertig in beiden Haushalten betreut, können die Eltern untereinander aufteilen, wem der Entlastungsbetrag zustehen soll. Treffen die Eltern keine Entscheidung darüber, bekommt derjenige Elternteil den Alleinerziehendenentlastungsbetrag, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.Der Entlastungsbetrag ist nicht die einzige Möglichkeit, um Steuern zu sparen. Beim Ausfüllen der Steuererklärung gibt es viele Möglichkeiten, durch Angabe von Werbungskosten und Sonderausgaben der Steuerlast zu senken und nachträglich gezahlte Steuern zurückzuholen. So konnte Nina zum Beispiel für das Jahr 2022 durch Angabe der Betreuungskosten, der Fahrtkostenpauschale, einiger Arbeitsmittel und anderer Werbungskosten und Sonderausgaben eine Steuerrückerstattung von über 1.800 Euro erreichen.
Hinweis:
Um die Steuerklasse II zu beantragen, muss die Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausgefüllt werden.
Fazit
Um als Alleinstehende/r einen Steuervorteil zu erhalten, muss das Finanzamt die Person zunächst als alleinstehend anerkennen. Das erreicht man, indem die Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausgefüllt, mindestens eines der Kinder minderjährig ist und keine weitere volljährige Person im Haushalt gemeldet ist, die erziehungsberechtigt sein könnte.
Wurde dem Antrag stattgegeben, erhält man automatisch einen zusätzlichen Jahresfreibetrag in Höhe von 4260 Euro für das erste minderjährige Kind sowie 240 Euro für jedes weitere minderjährige Kind.
Welcher Elternteil den Alleinerziehendenentlastungsbetrag erhält, ist frei wählbar. Normalerweise ist es der Elternteil, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt.
Neben dem Entlastungsbetrag können Alleinerziehende genauso wie alle anderen Steuerzahler auch bestimmte Werbungskosten und Sonderausgaben steuerlich geltend machen und somit ihre Steuerlast noch weiter senken. Das Leben als alleinerziehender, berufstätiger Elternteil ist eine finanzielle Herausforderung. Ein Steuervorteil kann zur Entlastung beitragen. Somit ist es wichtig, die zahlreichen Sonderbelastungen steuerlich geltend zu machen und sich zu viel bezahlte Steuern zurückzuholen.
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