Anlage Kind – Kinder in der Steuererklärung
Für Kinder gibt es in der Steuererklärung mit der Anlage Kind ein eigenes Formular, in dem du zum Beispiel Kinderbetreuungskosten eintragen kannst. Wir sagen dir, was du dabei beachten musst.
Allgemeine Hinweise und Tipps
Die meisten Kinderbetreuungskosten fließen als Sonderausgaben in deine Steuererklärung ein. Einige Ausgaben kannst du auch als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.
Lesetipp:
Welche Kosten du absetzen kannst und welche Voraussetzungen es dafür gibt, haben wir dir im Steuertipp „Kinderbetreuungskosten – was man wissen muss“ zusammengestellt.
1. Unterlagen und Belege sammeln
Kleidung, Essen, Spielzeug, Sportverein, Kindergarten, Schulgeld – Für ein Kind fallen viele Ausgaben an. Einige davon kannst du direkt in deine Steuererklärung eintragen und bekommst wenigstens einen Teil davon zurück.
Sammle über das Jahr alle Quittungen und Nachweise. Achte darauf, dass du die Rechnungen immer per Überweisung zahlst und du dies mit Kontoauszügen nachweisen kannst. Barzahlungen werden in keinem Fall vom Finanzamt anerkannt.
Tipp:
Die Rechnungen, Kontoauszüge und andere Belege musst du nicht direkt deiner Steuererklärung beilegen. Das Finanzamt wird im Zweifel nachfragen und die erforderlichen Unterlagen sehen wollen. Du solltest sie also griffbereit haben und auf Verlangen vorlegen können.
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2. Formular ausfüllen - Seiten 1 & 2
Die meisten deiner Kosten trägst du in die Anlage Kind ein. Solltest du mehrere Kinder haben, musst du für jedes Kind eine eigene Anlage ausfüllen. Die Anlage besteht aus drei Seiten:
Seite 1: Angaben zum Kind
Hier werden allgemeine Daten des Kindes, wie Name, Geburtstag oder die Steuer-Identifikationsnummer , aber auch das Verwandtschaftsverhältnis und der Kindergeldanspruch erfasst.
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. während einer Ausbildung) können auch volljährige Kinder steuerlich berücksichtigt werden. Diese Fälle sind im Formular aufgeführt und müssen nachgewiesen werden.
Seite 2: Versicherungsbeiträge und Entlastungsbetrag
Auf der zweiten Seite der Anlage Kind können übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder eingetragen werden. Ebenfalls auf dieser Seite beantragen Alleinerziehende einen steuerlichen Entlastungsbetrag. Dieser liegt für das erste Kind bei 1.908 Euro.
3. Formular ausfüllen - Seite 3
Für die meisten Eltern ist die dritte Seite der Anlage die entscheidende. Hier werden die Ausgaben für die Betreuung der Kinder erfasst:
Schulgeld
Wenn dein Kind eine Privatschule besucht, kannst du deine Ausgaben hier eintragen. Voraussetzung ist, dass der Schulbesuch mit einem anerkannten Schulabschluss endet. 30 Prozent der Kosten bis maximal 5.000 Euro jährlich sind absetzbar. Deine Kosten für die Verpflegung und Unterbringung deines Kindes sind davon jedoch ausgenommen.
Kinderbetreuungskosten
Besucht dein Sohn oder deine Tochter eine Kindertagesstätte, kannst du deine Aufwendungen in die Anlage Kind eintragen. Zu den Kinderbetreuungskosten zählen auch:
- Die Ausgaben für die Tagesmutter, einen Babysitter oder Hausaufgabenbetreuung
- Gebühren für die Kinderkrippe, den Kindergarten
- Kosten wie beispielsweise Fahrtkosten, die betreuenden Personen entstehen.
Achtung:
Zwischen Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfeunterricht besteht steuerlich ein großer Unterschied. Denn Nachhilfe und andere Formen von Unterricht sind keine Betreuungsleistung. Eine reine Hausaufgabenbetreuung ist dagegen komplett steuerlich absetzbar. Sollte dein Kind sowohl Hausaufgabenbetreuung als auch Nachhilfe erhalten, muss die Rechnung den Umfang der Betreuung inkl. der zugehörigen Kosten aufschlüsseln. Weitere Tipps zum Thema findest du in unserem Kinderbetreuungskosten-Ratgeber.
4. Abschicken und Nachbearbeitung
Du hast die Anlage Kind komplett für jedes einzelne Kind ausgefüllt? Dann steht dem Versand deiner Steuerunterlagen von dieser Seite nichts mehr im Weg.
Beachte in diesem Zusammenhang auch die Hinweise in unserer Anleitung „Meine erste Steuererklärung“. Die darin beschriebenen Schritte gelten auch für die Steuererklärung mit Anlage Kind.
Das betrifft nicht nur das Ausfüllen der weiteren Steuerformulare und das Abschicken der Steuererklärung. Das gilt ganz besonders für die Prüfung des Steuerbescheids und einen möglichen Einspruch.
DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.