Auslandssemester: Das kannst du absetzen

Auslandssemester gehen richtig ins Geld. Zum Glück kannst du Ausgaben wie Miete oder Verpflegung steuerlich geltend machen. Dafür gelten gewisse Voraussetzungen, für deren Erfüllung es aber gar nicht so viel braucht!

Wann Ausbildungskosten absetzbar sind

Wichtiger Hinweis:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Az: 2 BvL 22/14 und weitere) , dass Ausgaben für das Erststudium und die erste Ausbildung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen!
Sie gelten stattdessen als Sonderausgaben . Diese sind auf jährlich 6.000 Euro begrenzt. Sonderausgaben wirken sich jedoch nur steuerlich aus, wenn im selben Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte bestehen.

Wenn du einen Teil deines Studiums im Ausland verbringst, kannst du viele Kosten in deiner Steuererklärung angeben. Damit du die Kosten deines zweiten Wohnsitzes absetzen kannst, ist es dringend erforderlich, dass du in Deutschland weiterhin eine Unterkunft hast. Dafür reicht auch ein Zimmer im Haus der Eltern.

Erhältst du BAföG, während du im Ausland bist? Wenn es dir für den Aufenthalt gewährt wurde, musst du die Beträge mit den Kosten verrechnen.

Welche Voraussetzungen gelten fürs Absetzen des Auslandssemesters?

Durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Mai 2020 wurde es leichter, das Auslandsstudium steuerlich geltend zu machen. So gelten beispielsweise die Anforderungen der Doppelten Haushaltsführung nicht mehr. Diese Voraussetzungen bzw. Anforderungen bleiben aber bestehen:

  • in Deutschland muss weiterhin eine Unterkunft vorliegen. Diese muss jedoch nicht Lebensmittelpunkt sein und es muss kein eigener Hausstand vorliegen
  • Damit entfällt die Pflicht, sich an den Kosten für die Unterkunft in Deutschland zu beteiligen
  • Während des Auslandssemesters solltest du an der inländischen Hochschule eingeschrieben bleiben. So wird deutlich, dass das Semester im Ausland nur vorübergehend und von begrenzter Dauer ist

Diese Kosten machst du im Rahmen einer "Auswärtstätigkeit" geltend

Belege sammeln

Auslandssemester kannst du in vielen Fällen von der Steuer absetzen, einige Voraussetzungen gibt es aber eben doch. Das Finanzamt prüft diese Voraussetzung nach. Bewahre also Unterlagen wie den Semesterwochenplan und Bescheinigungen über erfolgreich abgeschlossene Prüfungen gut auf.

Außerdem musst du als Vollzeitstudent*in auch an deiner inländischen (eigentlichen) Hochschule weiterhin eingeschrieben sein. Auch die Ausgaben solltest du belegen können, falls das Finanzamt nachfragt. Wenn du an deinen Studienort fliegen musst, musst du zum Beispiel die Flugtickets aufbewahren. Die Kosten für deine Unterkunft weist du mit einem (Unter-)Mietvertrag nach.

Wichtig:

Die Scheine, die du während deines Auslandssemesters machst, müssen in Deutschland anerkannt sein. Erkundige dich also vorher, ob das Studium nach dem Hochschulrahmengesetz als gleichrangig anerkannt ist. Für Universitäten in Mitgliedsstaaten der EU, aber auch in Ländern wie den USA oder Kanada ist das meistens der Fall.

Kosten für Verpflegung

Für die Lebensmittel, die du während deines Auslandssemesters verbrauchst, benötigst du keinen eigenen Beleg, sondern kannst den sogenannten Verpflegungsmehraufwand nutzen. Dafür gibt es Pauschbeträge, die je nach Zielland unterschiedlich ausfallen und vom Bundesfinanzministerium jedes Jahr aktualisiert und in Tabellenform veröffentlicht werden. Diese Pauschalen werden nur für die ersten 3 Monate deines Aufenthalts anerkannt, aber in dieser Zeit können schon einige tausend Euro zusammenkommen, die du steuerlich geltend machen kannst.
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