Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.03.2025
Aktualisiert am: 27.03.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Ist Urlaubsgeld steuerfrei?
Urlaubsgeld – für viele eine willkommene Sonderzahlung, die die Vorfreude auf die Ferienzeit zusätzlich versüßt. Doch die Euphorie kann schnell getrübt werden: Beim Blick auf die Lohnabrechnung zeigt sich, dass vom Bruttobetrag deutlich weniger übrig bleibt. Der Grund: Urlaubsgeld ist nicht steuerfrei. In diesem Beitrag erfährst du, wie Urlaubsgeld steuerlich behandelt wird, in welchen Fällen du Anspruch darauf hast – zum Beispiel während der Elternzeit oder nach einer Kündigung – und wie du damit clever umgehst.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 27.03.2025
Aktualisiert am: 27.03.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was ist Urlaubsgeld überhaupt?
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzleistung deines Arbeitgebers, die meist im Frühsommer oder vor der Haupturlaubszeit gezahlt wird. Anders als das Urlaubsentgelt, das dein reguläres Gehalt während des Urlaubs sichert, ist das Urlaubsgeld ein Bonus, den dir dein Arbeitgeber zusätzlich gewährt.
Ob du Anspruch auf Urlaubsgeld hast – und in welcher Höhe –, hängt meist von folgenden Regelungen ab:
- Tarifverträge (z. B. IG Metall oder öffentlicher Dienst)
- Betriebsvereinbarungen
- Individueller Arbeitsvertrag
- Betriebliche Übung – wenn das Urlaubsgeld über mindestens drei Jahre hinweg regelmäßig und ohne Vorbehalt gezahlt wurde
Je nach Branche, Unternehmensgröße und Beschäftigungsdauer kann das Urlaubsgeld stark variieren – von rund 150 Euro bis hin zu einem vollen Monatsgehalt.
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Wie wird Urlaubsgeld versteuert?
Lohnsteuer und Sozialabgaben
Urlaubsgeld zählt steuerlich zu den sogenannten „sonstigen Bezügen“ – genau wie Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen. Es ist deshalb voll steuerpflichtig. Dazu gehören:
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer (wenn zutreffend)
- Sozialabgaben ( Renten , Kranken -, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
Das bedeutet: Dein Netto-Urlaubsgeld fällt meist deutlich geringer aus als der Bruttobetrag. Grund dafür ist die sogenannte Jahrestabelle, nach der sonstige Bezüge besteuert werden – dabei wird dein gesamtes Jahreseinkommen für die Berechnung herangezogen.
Beispielrechnung:
Bruttourlaubsgeld | Steuerklasse I | Nettoauszahlung (ca.) |
500 € | ca. 35 % | 325 € |
1.000 € | ca. 42 % | 580 € |
(Steuersätze und Netto variieren je nach Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und Versicherung.)
Ausnahme: Minijobber
Bei 520-Euro-Minijobs kann Urlaubsgeld steuerfrei bleiben, wenn es in der Pauschale enthalten ist und du durch die Zahlung nicht über die Geringfügigkeitsgrenze kommst. Achte hierbei auf die korrekte Gestaltung durch deinen Arbeitgeber.
Bekommst du Urlaubsgeld auch in der Elternzeit?
Das kommt auf die Vereinbarung an. Grundsätzlich gilt:
Während der Elternzeit ruhen deine Arbeitspflichten – und damit auch alle Gehaltsansprüche. Urlaubsgeld wird nur dann gezahlt, wenn dies explizit im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
In vielen Fällen wird der Anspruch anteilig berechnet – abhängig von den Monaten, in denen du im Jahr tatsächlich gearbeitet hast.
Unser Tipp: Wenn du bald in Elternzeit gehst, sprich das Thema Urlaubsgeld frühzeitig beim Arbeitgeber oder Betriebsrat an. So lassen sich spätere Überraschungen vermeiden.
Gibt’s Urlaubsgeld auch nach einer Kündigung?
Ein Anspruch auf Urlaubsgeld nach einer Kündigung besteht nur dann, wenn:
- keine anderslautende Regelung im Vertrag oder Tarifvertrag steht,
- die Kündigung nicht vor einem Stichtag (z. B. 30. Juni) erfolgt ist,
- du im maßgeblichen Zeitraum gearbeitet hast oder der Anspruch bereits entstanden war
Viele Verträge enthalten sogenannte Stichtagsklauseln, die besagen: Urlaubsgeld wird nur gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum noch besteht. Ob solche Klauseln wirksam sind, hängt von der Formulierung ab – im Zweifel hilft hier ein juristischer Blick.
FAQ: Häufige Fragen rund ums Urlaubsgeld
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung?
- Urlaubsentgelt: Dein reguläres Gehalt während des Urlaubs – also eine Form der Lohnfortzahlung.
- Urlaubsabgeltung: Die Auszahlung von nicht genommenen Urlaubstagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese ist in der Regel steuerpflichtig.
Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?
Nein – auch Weihnachtsgeld ist eine sonstige Leistung und wird voll versteuert. Eine steuerfreie Variante ist nur im Rahmen bestimmter Gestaltungen möglich, z. B. als Sachzuwendung oder Gutschein bis 50 € monatlich.
Kann man Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gleichzeitig bekommen?
Ja, das ist in vielen Betrieben üblich – vor allem in tarifgebundenen Unternehmen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Ob beides gezahlt wird, regeln:
- Tarifvertrag
- Arbeitsvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Betriebliche Übung
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