Werbungskosten = Erstattung? So errechnet sich die Steuerrückzahlung

Eine weitverbreitete Annahme lautet: Wer mehr Werbungskosten hat, bekommt nach der Steuererklärung mehr Geld vom Finanzamt erstattet. Doch sind Werbungskosten gleich Erstattung und bekommt man die Pauschale einfach ausbezahlt? Wir erklären dir, wie und durch welche Aufwendungen du weniger Steuern zahlst.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Kosten, die Arbeitnehmer*innen entstehen, um Einnahmen zu generieren. Dabei ist das Feld der Aufwendungen so weit wie die Formulierung des §9 EStG (Einkommensteuergesetz) – von Bewerbungskosten bis zur Zweitwohnung zählt einiges dazu. Zu den einzelnen, absetzbaren Kosten kommen wir später.

Allgemein gilt: die Werbungskosten stehen in direktem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit und sie sind viel diskutiert. Mit ihnen können Arbeitnehmer*innen die Steuerlast beeinflussen. Wie das genau funktioniert, zeigen wir dir jetzt.

Werden Werbungskosten erstattet? Wie werden sie verrechnet?

Von einer Erstattung der Werbungskosten spricht man grundsätzlich nicht. Vielmehr geht es um das geltend Machen dieser Ausgaben.

Um die Wirkung von (höheren) Werbungskosten (WK) zu verstehen, betrachten wir, wo sie in der Berechnung des Finanzamts auftauchen.

Die Grundlage für die Berechnung der Steuerlast bilden die Einkünfte. Sie ergeben sich wie folgt:

Einnahmen (wie Arbeitslohn) – Werbungskosten = Einkünfte

Beispiel:

35.000 € (Bruttogehalt als Einnahme) – 2.000 € (Preis für eine Fortbildung als WK) = 33.000 €

33.000 € – 1.000 € (Fahrtkosten als WK) = 32.000 € (Einkünfte)

Werbungskosten schmälern steuerlich betrachtet also die Einkünfte. Die Summe der Einkünfte wiederum ist essentiell, um das zu versteuernde Einkommen zu berechnen.

Für das zu versteuernde Einkommen werden mögliche Posten wie Freibeträge, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Dazu erfährst du in unserem Beitrag zur Berechnung der Steuerlast mehr.

32.000 € (Einkünfte) – 8.000 € (Kinderfreibetrag) – 200 € (Spenden als Sonderausgaben) = 23.800 € (zu versteuerndes Einkommen)

Nach Abzug der möglichen Posten steht also das zu versteuernde Einkommen. Auf dieser Grundlage berechnet das Finanzamt mit einer relativ komplexen Formel die Einkommensteuer.

Wir gehen für unseren Fall fiktiv von 4.000 € Einkommensteuer aus.

Die Einkommensteuer wird mit der bereits gezahlten Lohnsteuer verglichen. Diese hat dein Arbeitgeber jeden Monat von deinem Bruttogehalt an das Finanzamt abgeführt.

4.600 € (bereits gezahlte Lohnsteuer) – 4.000 € (Einkommensteuer) = 600 € (zu viel geleistete Vorauszahlung)

Die Differenz aus Lohnsteuer und (berechneter) Einkommensteuer (hier 600 Euro) definiert das Finanzamt als Steuer-Rückerstattung (oder eben Steuernachzahlung).

Fazit: So wirken die Werbungskosten

Die Werbungskosten sind nicht gleich der (möglichen) Erstattung des Finanzamts. Mehr geltend gemachte Werbungskosten schmälern aber die Einkünfte und damit das zu versteuernde Einkommen. Deshalb empfehlen wir genau zu prüfen, welche Werbungskosten du im vergangenen Jahr tragen musstest.

Mit Taxfix geht das einfach und zuverlässig. Das von Steuer-Expert*innen entwickelte System stellt dir leicht verständliche Fragen und überprüft deine Eingaben. So findet Taxfix heraus, mit welcher Höhe an Erstattung oder Nachzahlung du ungefähr rechnen kannst und übermittelt deine Daten auf Wunsch an das Finanzamt.

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Was bekomme ich von den Werbungskosten zurück?

WK beeinflussen den Betrag auf deinem Steuerbescheid. Die Rechnung ist jedoch von vielen Faktoren abhängig. Dementsprechend ist es von Fall zu Fall unterschiedlich, wie das Ergebnis vom Finanzamt ausfällt und wie stark die WK aus der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Das liegt auch daran, dass der Fiskus nicht immer alle angegebenen Kosten akzeptiert.

Das EStG misst den WK aber einen hohen Stellenwert zu. Die Steuerlast kann also deutlich gesenkt werden, wenn Aufwendungen wie Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden. Dafür gibt es eine Pauschale von 1.230 Euro. Allgemein gilt: Erst wenn diese überschritten ist, lohnt sich die Angabe der einzelnen Werbungskosten. Mehr dazu findest du im folgenden Abschnitt.

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Welche Werbungskosten sind absetzbar?

Wir haben gezeigt, wie die Kosten mit der Erstattung oder Forderung des Finanzamts zusammenhängen: Höhere Kosten zahlen sich in der Einkommensteuererklärung in aller Regel für dich aus.

Übliche Aufwendungen sind Fahrtkosten, Ausgaben für Weiterbildungen oder auch ein häusliches Arbeitszimmer. Weitere Werbungskosten findest du in unserem Spezialbeitrag zu diesem Thema.

Das EStG erkennt solche Kostentreiber grundsätzlich durch eine Pauschale an. Die Steuerbehörde gewährt Arbeitnehmern den sogenannten Werbungskosten-Pauschbetrag. Dieser liegt bei 1.230 Euro pro Jahr.

Liegen deine kombinierten WK unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, brauchst du nichts zu tun. Die 1.230 Euro werden pauschal für dich berücksichtigt und mindern deine steuerlichen Einnahmen schon in der abgeführten Lohnsteuer.

Kommst du – z.B. mithilfe der Taxfix-App – auf höhere tatsächliche Werbungskosten, lohnt es sich, diese in der Steuererklärung geltend zu machen.

Genug gelesen? Dann probiere es einfach aus: Die Taxfix-App hilft, Werbungskosten zu identifizieren und fehlerfrei abzusetzen. Auf Wunsch übermittelt sie deine Daten noch dazu sicher an die Finanzverwaltung.

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Wie machen Arbeitnehmer ihre Werbungskosten steuerlich geltend?

Der erste Schritt liegt darin, herauszufinden, wie viele WK man im betreffenden Steuerjahr hatte. Liegen diese über dem pauschalen Betrag von 1.230 Euro, sollten die WK geltend gemacht werden.

Den Pauschbetrag musst du übrigens nicht extra beantragen oder ausweisen, er wird automatisch für Personen berücksichtigt, die Einnahmen haben. Viele Arbeitnehmer profitieren jedoch davon, die Aufwendungen anzugeben.

Aber Achtung: Einige Werbungskosten sind nur zu einem gewissen Anteil oder bis zu einem Maximalbetrag steuerlich absetzbar! Durch die Taxfix-App wirst du aktiv gefragt, welche Kosten du hattest und vergisst dadurch keine Ausgaben anzugeben. Auch die anteilige Berechnung erledigt das Programm für dich.

Mehr dazu, wie man die Werbungskosten absetzt, findest du in unserem Ratgeber-Beitrag

Schritt zwei: die WK angeben. Dafür sind erst einmal nur die gesammelten Ausgaben des Vorjahres wichtig. Die Belege dafür solltest du auf jeden Fall haben. Für das Anfertigen und Abgeben der Steuererklärung stehen dir dann verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • Die staatliche Lösung ELSTER ermöglicht die kostenlose Abgabe der Steuererklärung, wird aber von vielen kritisiert. Die Gründe: unverständliche Fachbegriffe, langwierige Registrierung und komplizierte Formulare – speziell im Zusammenhang mit den Werbungskosten.

    Entscheidest du dich für diese Option, sind die WK teilweise zu verrechnen und in die betreffenden Felder einzutragen. Mehr zu ELSTER.
  • Abhilfe schaffen Steuer-Apps wie Taxfix. Durch einen geführten Prozess aus gezielten Fragen beantwortest du nur das, was für deine Situation wirklich relevant ist. Deine Eingaben werden korrekt verrechnet und auf mögliche Fehler gecheckt, damit du dir sicher sein kannst, dass die Steuererklärung richtig beim Finanzamt ankommt.Bei den Kosten in der App ist Risikovermeidung ebenso wichtig: Nachdem deine Steuerrückerstattung geschätzt wurde, kannst du dich entscheiden, die Daten deiner Steuererklärung sicher an das Finanzamt zu übermitteln. Reichst du nicht ein, entstehen auch keine Kosten.

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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