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Steuererklärung für Soldat*innen

Auch bei Personen der Bundeswehr schaut das Finanzamt hin. Welche Steuern Soldat*innen zahlen und wie sie Steuer sparen können. So setzt du Uniform, Verpflegung, Fahrten und Versicherungen ab.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch Soldat*innen der Bundeswehr können mit einer Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurückbekommen.

  • Besonders relevant sind Werbungskosten, z. B. für Fahrtkosten, Dienstkleidung, Arbeitsmittel oder doppelte Haushaltsführung bei Versetzungen.

  • Auslandsverwendung oder Lehrgänge können die Steuererklärung zusätzlich beeinflussen; hier lohnt sich genaues Hinschauen.

  • Einige Soldat*innen sind nicht zur Abgabe verpflichtet, können die Steuererklärung aber freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.

Mit Taxfix machst du deine Steuererklärung einfach per Frage-Antwort-Prinzip. Passende Angaben für Soldat*innen werden automatisch berücksichtigt.

01.

Müssen Soldat*innen Steuern zahlen?

Ja, das müssen sie. Auch Personen bei der Truppe führen Steuern an den Staat ab. Als Staatsbedienstete müssen Soldat*innen aber genau wie verbeamtete Personen keine Sozialversicherungsbeiträge von ihrem Gehalt abführen. Damit fallen die Kosten für Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung weg und es bleibt mehr übrig vom Bruttogehalt. Steuern zahlen Soldat*innen trotzdem und das bedeutet auch, dass sie Steuern sparen können.

02.

Als Soldat*in Steuern sparen: Arbeitsweg absetzen

Mit der Pendlerpauschale  kannst du die Kosten für die Fahrten zwischen deinem Wohnort und deinem Arbeitsplatz mit 0,38 Euro je Kilometer bzw. 0,38 Euro (ab dem 21. Kilometer) von der Steuer absetzen.

Gemessen wird dabei nicht die Luftlinie der beiden Standorte, sondern die Autofahrtstrecke, selbst wenn du gar nicht mit dem Auto kommst. Es zählen nur der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, also deinem Hauptarbeitsplatz wie beispielsweise deiner Kaserne und die Tage, an denen du gearbeitet hast.

Wenn du außerdem noch an einem anderen Standort wie einem Fliegerhorst gearbeitet hast, zum Beispiel, um an einer Übung teilzunehmen, dann kannst du die Fahrtkosten ebenfalls absetzen – dann aber für die gesamte Strecke, also Hin- und Rückweg.

Bist du auf diesen Fahrten, beispielsweise zu einer anderen Kaserne als der Stammkaserne, nicht mit Auto unterwegs, kannst du deine tatsächlich entstandenen Fahrtkosten in die Steuererklärung eintragen. Bewahre also am besten alle Bahn-, Bus- oder Flugtickets gut auf. Das Finanzamt kommt nach deiner erledigten Steuererklärung womöglich auf dich zu und verlangt die Belege nach. Eine Abgabe bspw. von Quittungen mit der Steuererklärung ist seit dem Wechsel von Belegvorlage- auf Belegvorhaltepflicht  nicht mehr notwendig.

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03.

Kosten für Uniform und Arbeitsmittel steuerlich geltend machen

Wie andere Berufsgruppen auch, können Personen, die als Soldat*in arbeiten, ihre Arbeitsmittel und deren Instandsetzung von der Steuer absetzen. Das gilt auch für deine Uniform. Egal ob Anschaffung oder Reinigung, hier lohnt es sich wirklich jeden Beleg aufzuheben und die Kosten anzugeben. Zur Reinigung zählt übrigens auch der eigene Waschaufwand. Wie das geht, verraten wir in Artikel über die absetzbare Berufskleidung .

Tipp:

Du kannst natürlich auch einen Großteil aller anderen Arbeitsmittel steuerlich geltend machen. Dazu zählen zum Beispiel Schreibwaren, Computer, Fachliteratur, Software, Werkzeug und sogar das Telefon. All diese Arbeitsmittel sind Teil der Werbungskosten . In diesem Beitrag sagen wir dir Schritt für Schritt, wie du sie absetzt .

04.

Wichtig für die Steuererklärung: Umzüge in/aus der Kaserne

Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, weil du zum Beispiel in die Kaserne ziehst, aus der Kaserne ausziehst oder den Standort wechselst, dann können auch diese Kosten deine Steuerlast mindern. Selbst, wenn du einfach nur umziehst, um näher an deinem Einsatzort zu sein, kannst du die Kosten in deiner Steuererklärung angeben.

Zu den vom Finanzamt anerkannten Umzugskosten  gehören beispielsweise folgende Ausgaben:

  • Anzeigen- / Inseratskosten / Wohnungsvermittlung
  • Reisekosten
  • Beförderungskosten (z.B. Umzugswagen, Umzugshelfer*innen, Trinkgeld für Umzugshelfer*innen)
  • Doppelte Mietkosten
  • Ummelden PKW
  • Umschreibung Personalausweis
  • An- und Abbringen von Fernsehantenne, Lampen, Gardinen
  • Kosten für einen Kochherd, falls in der alten Wohnung einer gestellt wurde und in der neuen Wohnung keiner vorhanden ist

Noch mehr zu absetzbaren Umzugskosten  und wie du die Ausgaben in der Taxfix-App angibst (inkl. Video-Erklärung), findest du in unserem Beitrag.

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05.

Lehrgänge und Ausbildung

Die Kosten für Lehrgänge und Ausbildung kannst du ebenfalls in deiner Steuererklärung angeben. Das funktioniert genauso wie bei den Reisekosten (siehe Arbeitsweg) und bei der Angabe der Arbeitsmittel. Sollte dich der Lehrgang selbst ebenfalls Geld gekostet haben, dann kannst du auch diese von der Steuer absetzen. Welche Fortbildungen das betrifft und in welchem Umfang, das erfährst du hier .

Hinweis

Kosten, die dein Arbeitgeber trägt, kannst du nicht steuerlich geltend machen.

06.

Auslandseinsatz

Soldat*innen, die auf Beschluss der Bundesregierung in einen Auslandseinsatz geschickt werden, erhalten je nach Ort und Umstand einen Auslandsverwendungszuschlag , der über das Bundesbesoldungsgesetz geregelt ist. Dieser Gehaltsbonus ist komplett steuerfrei.

Eine weitere Besonderheit bei Auslandseinsätzen ist die Angabe des Verpflegungsmehraufwands. Für die ersten 3 Monate kannst du einen bestimmten Betrag absetzen, wenn es dort keine Gemeinschaftsverpflegung gibt. Wie hoch der Betrag in welchem Land ist, findest du in der Tabelle zur Verpflegungspauschale des Bundesfinanzministeriums .

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07.

Versicherungen

Einige Versicherungen kannst du als Soldat*in von der Steuer absetzen. Dabei sind manche als Werbungskosten, andere als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. 

Zu den absetzbaren Versicherungen gehören die Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder die Krankenversicherung. Auch die Arbeitsrechtschutz-Versicherung oder die Berufshaftpflichtversicherung kannst du steuerlich geltend machen. Mehr zum Absetzen von Versicherungskosten  findest du in unserem Beitrag.

08.

Ausnahme Marinesoldat*in

Als Marinesoldat*in kannst du die Verpflegungsmehraufwendungen für die gesamte Zeit, die du auf dem Schiff verbringst, geltend machen, auch wenn dieser Einsatz auf See länger als 3 Monate dauert. Zudem kannst du die Telefonkosten  in der Steuererklärung angeben, wenn deine dienstliche Schiffsreise länger als 1 Woche dauert.

09.

Ausnahme Diensthundeführer*in

Diensthundeführer erhalten ebenfalls Steuererleichterungen. Sie können Materialien wie Leine, Transportbox oder Futter absetzen und müssen keine Hundesteuer bezahlen. Ein weiterer Posten, der in deiner Steuererklärung nicht fehlen sollte, ist die Angabe deiner Versicherungsaufwendungen  sowie die Angabe der Beiträge für Berufsverbände.

FAQ: Steuererklärung für Soldat*innen

Häufig ja – vor allem bei (Berufs-)Soldat*innen. Der Grund: Beim Lohnsteuerabzug wird oft eine Vorsorgepauschale (für Kranken-/Pflegeversicherung) berücksichtigt, obwohl du über Heilfürsorge abgesichert bist und meist keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge zahlst. Das wird in der Steuererklärung korrigiert – dadurch entsteht in vielen Fällen die Pflicht zur Abgabe.

Trotzdem kann sich die Erklärung lohnen: Mit Werbungskosten (z. B. Fahrten, Auswärtstätigkeiten/Verpflegung, Fortbildung, Arbeitsmittel, Verbandsbeiträge) kannst du Nachzahlungen ausgleichen oder sogar eine Erstattung bekommen.

Typische absetzbare Werbungskosten sind z. B. Fahrtkosten, Dienst- und Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Umzugskosten bei Versetzung, doppelte Haushaltsführung oder Kosten für Lehrgänge und Fortbildungen. Welche Posten anerkannt werden, hängt von deiner individuellen Situation ab.

Gut geeignet sind Steuertools, die besondere berufliche Situationen abfragen und korrekt einordnen. Taxfix führt dich per Frage-Antwort-Prinzip durch die Steuererklärung und berücksichtigt typische Fälle von Soldat*innen automatisch und ohne Formularwissen.

Das Grundgehalt von Soldat*innen ist einkommensteuerpflichtig. Bestimmte Zulagen oder Zuschläge (z. B. für Auslandseinsätze) können jedoch steuerfrei oder steuerbegünstigt sein – das hängt von der Art der Zahlung ab.

Steuervorteile ergeben sich vor allem durch absetzbare Werbungskosten, etwa bei Versetzungen, doppelter Haushaltsführung oder berufsbedingten Ausgaben. Zusätzlich können steuerfreie Zulagen und eine freiwillige Steuererklärung mit Erstattung finanzielle Vorteile bringen.

Philipp und Ana, erfahrene Steuerexpert*innen, mit Hinweis auf 15+ weitere im Team.

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