Erika Küspert
Veröffentlicht am: 17.07.2025
Aktualisiert am: 17.07.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was ist ELStAM? – Alles über die elektronische Lohnsteuerkarte
Seit 2013 ersetzt ELStAM – die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – die alte Lohnsteuerkarte aus Papier. Damit wird die Abrechnung der Lohnsteuer digital und zentral über das Bundeszentralamt für Steuern organisiert. Arbeitgeber*innen rufen dabei direkt die steuerlich relevanten Daten ihrer Beschäftigten elektronisch ab. Was das für dich bedeutet, wie du deine Daten selbst einsehen kannst und worauf du achten musst, liest du hier.
Erika Küspert
Veröffentlicht am: 17.07.2025
Aktualisiert am: 17.07.2025
Lesezeit: 4 Minuten
Was ist ELStAM?
ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Dabei handelt es sich um ein zentrales Datensystem, in dem die Finanzverwaltung bestimmte Lohnsteuerdaten aller Arbeitnehmer*innen speichert. Diese Daten ersetzen die frühere Lohnsteuerkarte und werden bei jeder Lohnabrechnung durch die Arbeitgeberinnen automatisch über ELSTER abgerufen.
Ziel: eine vereinfachte, fehlerfreie und einheitliche Berechnung der Lohnsteuer – angepasst an persönliche Merkmale wie Steuerklasse oder Kinderfreibeträge.
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Welche Daten sind in ELStAM enthalten?
In ELStAM sind folgende Angaben gespeichert:
- Steuerklasse (I bis VI)
- Faktor bei Steuerklasse IV mit Faktor
- Kinderfreibeträge
- Kirchensteuermerkmal (Konfession)
- Freibeträge (z. B. wegen Behinderung oder Pendlerpauschale)
- Hinweisinformationen (z. B. Zweitjob)
Diese Merkmale beeinflussen unmittelbar die Höhe deiner monatlichen Lohnsteuer und können bei Änderungen automatisch angepasst werden.
Wie funktioniert ELStAM für Arbeitnehmer*innen?
Du musst deinem/r Arbeitgeber*in zu Beginn deines Arbeitsverhältnisses lediglich deine Steuer-ID und dein Geburtsdatum mitteilen. Über diese Daten kann dein Arbeitgeber*in deinen ELStAM-Datensatz beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Wichtig ist auch die Information, ob es sich um dein erstes (Haupt-) oder ein weiteres (Neben-)Arbeitsverhältnis handelt. Davon hängt ab, welche Steuerklasse gilt.
Deine Arbeitgeber*in ist verpflichtet, die Daten monatlich zu überprüfen – so fließen etwa Änderungen bei der Steuerklasse automatisch in deine Lohnabrechnung ein.
Deine Checkliste für die Steuererklärung-Unterlagen
Öffne die Unterlagen-Checkliste über den Button und speichere das Dokument einfach auf deinem Rechner. Hinweis: Es kann sein, dass sich die benötigten Unterlagen mit der Zeit ändern.
Checkliste downloadenWie kannst du deine ELStAM einsehen oder ändern?
Du kannst deine gespeicherten ELStAM-Daten jederzeit im Elster-Online-Portal („Mein ELSTER“) einsehen. Dort siehst du auch, welche Arbeitgeber*innen deine Daten abgerufen haben. Änderungen wie ein Wechsel der Steuerklasse oder die Beantragung eines Freibetrags musst du jedoch beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Daten aus dem Melderegister – etwa zur Konfession oder zum Familienstand – werden automatisch übernommen. Du solltest also bei Änderungen immer zeitnah dein Einwohnermeldeamt informieren.
FAQ: Häufige Fragen zu ELStAM
Was musst du bei einem Jobwechsel beachten?
Informiere deinen neuen Arbeitgeber*in über deine Steuer-ID und ob das neue Arbeitsverhältnis dein Hauptjob ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die richtige Steuerklasse verwendet wird. Die Datenübermittlung an das Bundeszentralamt erfolgt dann automatisch.
Wie kannst du deine ELStAM-Daten vor unbefugtem Zugriff schützen?
Du kannst beim Finanzamt festlegen, dass deine ELStAM-Daten nur von bestimmten Arbeitgeber*innen abgerufen werden dürfen („Positivliste“). Auf Wunsch kannst du einzelne Arbeitgeber auch ganz sperren lassen. Aber Achtung: Ist dein Arbeitgeber gesperrt, erfolgt die Besteuerung automatisch mit Steuerklasse VI .
Was passiert, wenn dein Arbeitgeber deine ELStAM nicht abrufen kann?
Dann muss er dich nach Steuerklasse VI besteuern – mit dem höchsten Abzug. Du solltest daher sicherstellen, dass dein Arbeitgeber deine Daten rechtzeitig und korrekt abrufen kann.
Hinweis: Bei Steuerklasse VI lohnt sich eine Steuererklärung besonders, um zu viel gezahlte Steuern zurück zu holen.
Disclaimer
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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