Der Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid
Du hast deinen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten, aber dieser ist mit einem Vorläufigkeitsvermerk gekennzeichnet? Welche Gründe verbergen sich dahinter und mit welchen Konsequenzen solltest du rechnen?
Was ist ein Vorläufigkeitsvermerk?
Ein Vorläufigkeitsvermerk zeigt an, dass dein Steuerbescheid nicht endgültig ist und eventuell seitens der Behörde noch geändert werden kann. Der Vermerk lautet etwa „Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig“. In der Regel gilt er nicht für deinen kompletten Bescheid, sondern listet einzelne Punkte mit Begründungen auf, die unter die Vorläufigkeit fallen. In allen anderen Punkten hat er Bestandskraft.
Was sind die Gründe für einen Vorläufigkeitsvermerk?
Die Gründe, warum dieses Gesetz angewandt wurde und du einen Vermerk auf deinem Bescheid findest, liegen meist darin, dass die Voraussetzungen, die zur Berechnung der Steuer angenommen wurden, zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest beschlossen sind.
So wartet das Finanzamt beispielsweise auf ein ausstehendes Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts, des Gerichtshofs der Europäischen Union oder eines obersten Bundesgerichts. Eventuell ist das Urteil auch bereits ergangen, aber eine geforderte Neuregelung des Gesetzgebers noch nicht erfolgt.
Laufende Musterverfahren und neue Abkommen
In Bezug auf laufende Musterverfahren gibt das Bundesministerium der Finanzen einen Katalog heraus, für welche noch nicht geklärten Punkte die Festsetzung der Steuer nur vorläufig erfolgen kann.
Weitere Gründe
Bist du als Steuerpflichtiger davon betroffen ist, kann auch deshalb ein Vermerk vorgenommen werden. Möglich ist auch, dass der Vermerk deine persönliche Situation betrifft: Beispielsweise möchtest du innerhalb einer Selbstständigkeit eine Investition als Verlust abschreiben, aber das Finanzamt sieht noch nicht deine Gewinnerzielungsabsicht als eindeutig gegeben. Zunächst muss es also feststellen, ob diese wirklich vorhanden ist oder ob es sich um „Liebhaberei“ handelt. Wichtig ist, dass dein Steuerbescheid den Umfang und die Gründe genau aufzeigt, denn ansonsten ist er ungültig.
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Welche Konsequenzen hat ein Vorläufigkeitsvermerk?
Der Steuerbescheid darf durch den Vermerk in den aufgelisteten Punkten später noch überarbeitet werden. Das hat für dich die Konsequenz, dass deine Besteuerung des jeweiligen Jahres sich im Nachhinein ändern kann. Als Steuerpflichtiger kannst du somit noch Jahre später Rückzahlungen vom Finanzamt erhalten oder aber zu Nachforderungen verpflichtet werden.
Zwischenzeitlich darf der Fiskus auch den einen Vorläufigkeitsvermerk durch einen neuen ersetzen. Welche Punkte deines Steuerbescheids dann wiederum als vorläufig gelten und warum, wird im neuen Vermerk festgelegt. Hieraus kann natürlich auch eine andere, vorläufige Besteuerung erfolgen.
Wie lange gilt der Vorläufigkeitsvermerk?
Ein einfacher Änderungsbescheid ohne zusätzlichen Vermerk dagegen hebt die Vorläufigkeit in der Regel nicht auf. Die Vorläufigkeit endet erst, wenn beispielsweise die Sachlage über ein Urteil oder eine abgeschlossene Prüfung entschieden wurde. Dann muss das Finanzamt die strittigen Punkte überarbeiten und einen endgültigen Steuerbescheid ausstellen.
Kann man Einspruch gegen der Vorläufigkeitsvermerk einlegen?
Du solltest den Vermerk sorgfältig prüfen. Wenn du der Meinung bist, dass die Einordnung als vorläufiger Bescheid schlicht falsch ist oder die aufgelisteten Punkte nicht vollständig sind, solltest du direkt Einspruch einlegen. Und natürlich auch dann, wenn du mit dem Steuerbescheid – unabhängig des Vermerks – nicht einverstanden bist. Dafür hast vier Wochen Zeit.
Gegen die in dem Vermerk selbst genannten Punkte musst du normalerweise keinen Einspruch einreichen, da in der Vorläufigkeit dein Rechtsschutzbedürfnis gewahrt wird. In Ausnahmefällen kann ein Widerspruch trotzdem sinnvoll sein, um ein Verfahren ruhen zu lassen. Wenn beispielsweise das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung fällt, die nur für die Zukunft gültig ist und nicht rückwirkend greift. Dann kannst du mit einem vorläufigen Bescheid nicht mehr davon profitieren.
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