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Julian Schwarzmann

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 16.01.2025

Aktualisiert am: 08.07.2025

Lesezeit: 3 Minuten

Erinnerungsbriefe: Mahnbescheide vom Finanzamt

Die deutschen Finanzämter haben im Oktober vermehrt Briefe versandt, um Steuerzahlende an die Abgabe ihrer Steuererklärung zu erinnern. Hast du einen dieser Briefe erhalten? Dann informiere dich in diesem Beitrag darüber, was du jetzt unbedingt machen und beachten solltest.

Mahnbescheid: Was ist das?

Falls du deine Einkommensteuererklärung für 2025 nicht rechtzeitig abgegeben hast, dann hast du höchstwahrscheinlich in den letzten Wochen einen Brief von deinem Finanzamt im Briefkasten entdeckt. Denn pünktlich zum Herbstbeginn mahnt das Finanzamt alle Steuerzahler ab, die zur Abgabe ihrer Steuererklärung verpflichtet sind, jedoch noch nichts eingereicht haben. Nach Informationen des Statistischen Bundesamts machen rund 50 % aller Steuerpflichtigen keine Steuererklärung.

Für manche Briefe braucht man einfach einen Ghostwriter.

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Welche Strafen können auf mich zukommen?

Für “Zuspätkommer” und mögliche Steuerhinterziehende kann ein Verspätungszuschlag angesetzt werden. In unserem Beitrag zu dem Thema Verspätungszuschlag findest du heraus, wie er berechnet wird. Soviel hier: Der Zuschlag ist abhängig vom festgesetzten Steuerergebnis und es gibt eine Mindesthöhe dieser Zahlung bei verspäteter Abgabe! Geregelt ist der Verspätungszuschlag im ( § 152 AO Verspätungszuschlag ).

Bei Steuernachzahlungen werden ab einem gewissen Punkt nach der Abgabe zusätzlich Zinsen fällig. Genaue Details dazu und die Höhe der möglichen Zinszahlungen findest du in unserem dedizierten Beitrag zu den Zinsen vom Finanzamt , die du bei gegebenen Voraussetzungen zahlen musst, aber auch erhalten kannst.

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Was sollte ich jetzt unbedingt tun?

Vorab: Falls du noch keinen Brief vom Finanzamt bekommen hast, du jedoch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, dann werde jetzt aktiv. Reiche schnellstmöglich deine Steuererklärung nach, falls die Abgabefrist bereits überschritten ist.

Grundsätzlich solltest du einer Aufforderung vom Finanzamt Folge leisten, auch wenn du der Meinung bist, nicht zur Abgabe verpflichtet zu sein. Wenn du die neue Frist ebenfalls verstreichen lässt, kannst du in aller Regel nicht mehr damit rechnen, dass das Finanzamt den Ermessensspielraum zu deinen Gunsten auslegt.

In Zweifelsfällen hast du die Möglichkeit, mit einem plausiblen Grund die verspätete Abgabe der Steuererklärung aufzuklären. Dann kannst du sogar eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Die Gewährung der Fristverlängerung liegt jedoch abermals im Ermessensspielraum des Finanzamtes.

Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Es gibt einige Kriterien, die eine*n Steuerzahler*in dazu verpflichten, eine Steuererklärung einzureichen:

Entscheidungsbaum zur Prüfung, ob eine Steuererklärung verpflichtend ist, basierend auf Einkommen, Leistungen, Beschäftigungen und Freibeträgen


Zusammenfassung


DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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