Veranlagungsart
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, die im Veranlagungsjahr der Steuererklärung zusammen gewohnt haben, können wählen, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten.
Bei einer gemeinsamen Veranlagung wird das Ehegattensplitting genutzt. Dabei addiert das Finanzamt dein Einkommen zu dem deines Partners und teilt diese Summe durch zwei. Für dieses Ergebnis wird dann die Einkommensteuer berechnet.
Diese wird nun wieder verdoppelt. Heraus kommt die Einkommensteuer, die ihr als Ehepaar zahlen müsst.
Dieses lohnt sich vor allem dann, wenn der Einkommensunterschied zwischen dir und deinem Partner besonders groß ist.
Weitere Information findest du in unserem Artikel zu den Steuervorteilen einer Ehe.