Antrag auf schlichte Änderung: Steuerbescheid nachträglich korrigieren

Dein Steuerbescheid ist da – und dann der Schreck: Ein Fehler hat sich eingeschlichen oder wichtige Angaben fehlen. Was jetzt? Neben dem klassischen Einspruch gibt es noch eine oft unterschätzte, aber sehr wirksame Möglichkeit: den Antrag auf schlichte Änderung. Damit kannst du deinen Steuerbescheid ganz unkompliziert korrigieren lassen – ganz ohne langwieriges Einspruchsverfahren.

Was bringt der Antrag auf schlichte Änderung?

Der Antrag auf schlichte Änderung ist schnell erklärt: Du hast etwas vergessen – zum Beispiel eine Werbungskostenposition oder eine Bescheinigung ist dir erst jetzt ins Auge gefallen? Kein Problem. Mit einem formlosen Antrag bittest du das Finanzamt einfach darum, den Steuerbescheid an genau dieser Stelle zu korrigieren.

Der Clou: Im Gegensatz zum Einspruch ist der Antrag kein förmlicher Rechtsbehelf. Das heißt, er ist weniger streng in der Form, verursacht weniger bürokratischen Aufwand und kann vom Finanzamt schnell und unkompliziert bearbeitet werden – natürlich nur, wenn deine Angaben nachvollziehbar sind.

Steuererklärung selbst erstellen

Ab 39,99 €

Kostenlos bis zur Berechnung der Erstattung, dann ab 39,99 € für die Übermittlung.

Kostenlos testen Button mit Häkchen

Verständliche Fragen

Plausibilitätsprüfung

Berechnung der voraussichtlichen Erstattung

Geld sparen und exklusive Vorteile sichern mit Taxfix+

Gemeinsam abgeben und 25% sparen (Paare zahlen zusammen ab nur 59,99€)

Mit Experten-Service machen lassen

Ab 99,99 €

Für 20% deiner Rückerstattung (Mindestgebühr 99,99 €, auch für Paare).

20 % deiner Erstattung für Experten-Service

Zertifizierte, erfahrene, unabhängige Steuerberater*innen

Detaillierte Vorbereitung der Steuererklärung

Sicherer Dokumenten-Upload

Abgeben, bezahlen, entspannen.

Was ist der Unterschied zum Einspruch?

Einspruch
Ein offizieller Rechtsbehelf: Du erklärst, dass du mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden bist. Das Finanzamt muss dann den gesamten Bescheid erneut prüfen – und das kann auch zu deinem Nachteil ausgehen.

Schlichte Änderung
Ein formloser Änderungswunsch: Das Finanzamt prüft nur den konkret genannten Punkt. Eine sogenannte „Verböserung“ (also eine Verschlechterung des Bescheids) ist hier nicht erlaubt – es sei denn, du hast zusätzlich Einspruch eingelegt.

Kurz gesagt: Die schlichte Änderung ist risikoärmer und oft der schnellere Weg, um kleinere Fehler zu korrigieren.

Wichtig:
Eine schlichte Änderung ist nur innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids möglich – zumindest, wenn sie zugunsten des Steuerpflichtigen wirkt (z. B. die nachträgliche Anerkennung von Werbungskosten).

Wenn es sich hingegen um Sachverhalte handelt, die sich zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirken, kann eine Änderung auch nach Ablauf der Frist noch erfolgen.

Gute Gründe für einen Antrag auf schlichte Änderung

Ein solcher Antrag lohnt sich zum Beispiel, wenn:

Wichtig: Deine Begründung muss sachlich und nachvollziehbar sein. Vermutungen oder bloße Wünsche reichen nicht aus.

So sieht ein Antrag auf schlichte Änderung aus

Der Antrag sollte schriftlich und formlos beim Finanzamt eingehen. Diese Angaben gehören rein:

  • Deine persönlichen Daten (Name, Steuernummer, Steuerjahr)

  • Der betroffene Steuerbescheid (mit Datum und Aktenzeichen)

  • Beschreibung des Sachverhalts und der gewünschten Änderung

  • Eine kurze, aber klare Begründung

  • Falls möglich: Verweis auf entsprechende Belege

  • Bitte um Änderung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 AO

Hier gibts eine Vorlage zum Kopieren:

An das Finanzamt [Ort]
[Deine Adresse]
[PLZ Ort]

[Datum]

Betreff: Antrag auf Änderung des Steuerbescheids gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 AO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Änderung meines Einkommensteuerbescheids für das Steuerjahr [Jahr], Az. [Aktenzeichen], datiert vom [Datum des Bescheids].

Meine persönlichen Daten:
Name: [Vor- und Nachname]
Steuernummer: [Steuernummer]
Steuerjahr: [Jahr]

Sachverhalt:
[Hier kurz den Sachverhalt schildern, z. B.: "Bei der Veranlagung wurde der Werbungskostenabzug für mein häusliches Arbeitszimmer nicht berücksichtigt."]

Gewünschte Änderung:
[Zum Beispiel: "Berücksichtigung der Werbungskosten in Höhe von [Betrag] Euro."]

Begründung:
[Zum Beispiel: "Die Kosten sind nach § 4 Abs. 5 EStG als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig, da das Arbeitszimmer den Mittelpunkt meiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt."]

Belege:
[Zum Beispiel: "Entsprechende Nachweise (z. B. Grundriss, Kostenaufstellung) liegen diesem Schreiben bei."]

Ich bitte daher um eine Änderung des Steuerbescheids nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 AO.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]
[Unterschrift, falls per Post]

Müssen Belege eingereicht werden?

Ja, in den meisten Fällen solltest du deine Angaben mit Nachweisen belegen. Das können zum Beispiel sein:

  • Quittungen zu Werbungskosten

  • Spendenbescheinigungen

  • Kontoauszüge für haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Steuerbescheinigungen von Banken oder Versicherungen

Je vollständiger deine Unterlagen, desto schneller die Bearbeitung. Achte auf gute Lesbarkeit und Vollständigkeit!

FAQ – Häufige Fragen zur schlichten Änderung

Kann sich der Steuerbescheid verschlechtern?

Nein – solange du nur einen Antrag auf schlichte Änderung stellst, ist eine Verschlechterung ausgeschlossen. Anders sieht es aus, wenn du auch Einspruch eingelegt hast – dann ist eine sogenannte Verböserung möglich.

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Kein Problem! Dann kannst du – sofern die Frist noch läuft – immer noch Einspruch einlegen. Hast du vorsorglich Einspruch eingelegt, wird dieser automatisch weiterverfolgt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Je nach Finanzamt und Umfang deines Antrags kann es ein paar Tage bis mehrere Wochen dauern. Klare Anträge mit guten Belegen werden in der Regel schneller bearbeitet.

Achtung: Der Antrag hemmt nicht die Einspruchsfrist! Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lege zusätzlich vorsorglich Einspruch ein.

Unser Tipp: Mit der Taxfix App kannst du deine Steuererklärung einfach digital erledigen Wieso startest du nicht gleich kostenlos? Jetzt Steuererklärung machen und bares Geld zurückholen!

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verlängere die Frist mit dem Experten-Service

Steuerfrist verpasst? Lass deine Steuer von einem unserer unabhängigen Steuerprofis erledigen und verschaff dir mehr Zeit.

Jetzt starten
Frau am Strand mit Smartphone

Das könnte auch dich interessieren

Zinsen vom Finanzamt: Kosten & Gewinne durch die Steuererklärung

Eine Steuererklärung lohnt sich doppelt: Nicht nur winkt in vielen Fällen eine Rückerstattung – es können auch Zinsen ins Spiel kommen. Diese entstehen immer dann, wenn das Finanzamt sich mit dem Steuerbescheid Zeit lässt oder wenn ein Bescheid noch nicht bestandskräftig ist und sich später ändert. Was das genau bedeutet und wie du davon profitieren oder auch betroffen sein kannst, erklären wir dir hier.

Apr 11, 2025 - von Julian Schwarzmann

Werbungskostenpauschale ganz einfach überschreiten

Mit Werbungskosten kannst du viel Steuern sparen. Richtig interessant werden diese Ausgaben erst, wenn mehr als 1.230 Euro zusammenkommen. Denn nach oben sind keine Grenzen gesetzt.

Apr 11, 2025 - von Julian Schwarzmann

Finanzierungskosten: Was steckt dahinter und wann sind sie absetzbar?

Wer ein Darlehen aufnimmt oder eine größere Anschaffung finanziert, kommt um sie kaum herum: Finanzierungskosten. Doch was genau zählt dazu – und noch wichtiger: Welche dieser Kosten lassen sich steuerlich geltend machen? Wir erklären, welche Arten von Finanzierungskosten es gibt, wie sie sich unterscheiden und wann du dir einen Teil davon über die Steuer zurückholen kannst.

Apr 3, 2025 - von Erika Küspert

Steuern in verständlich

Weil niemand wie ein Steuerformular redet, haben wir komplizierte Steuerbegriffe für dich übersetzt. Beantworte einfache Fragen und sichere dir im Schnitt 1.063 € Erstattung – auch ohne Vorwissen.

Jetzt kostenlos starten