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Werbungskosten: Büromaterial absetzen

Als Arbeitnehmer*in hast du auch Ausgaben für Büro- und Schreibbedarf. Diese Ausgaben sind Werbungskosten. Wie du Büromaterial absetzen kannst, erklären wir dir in fünf Schritten.
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1. Was kann ich als Büromaterial absetzen?

Grundsätzlich gelten alle Büromaterialien, die zur Erledigung der Arbeit erforderlich sind, als steuerlich absetzbar, soweit sie nicht schon vom Arbeitgeber bezahlt wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du diese auf Arbeit oder Zuhause nutzt. Es sind Arbeitsmittel, die zu den WerbungskostenWerbungskosten sind Ausgaben, die bei der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen entstehen. Sie werden bei der Berechnung der Einkommensteuer von den Einkünften abgezogen und vermindern somit die zu zahlende …
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zählen. Unter anderem kannst du folgendes Büromaterial absetzen:

  • Druckerpapier, Schreibblöcke
  • Ordner, Hefter
  • Stifte, Heftklammern

Auch technische Geräte und Software lassen sich absetzen. Mehr dazu in unserer Anleitung Computer absetzen.

2. Im ElsterFormular die richtige Anlage hinzufügen

Du findest das Formular Anlage N bei ElsterFormular unter dem Reiter weitere Vordrucke.

Mit einem Rechtsklick auf das Feld Anlage N und der Auswahl Anlage N zu meiner Steuererklärung hinzufügen kannst du dieses Formular jetzt bearbeiten.

3. Ausgaben für Büromaterial unter Werbungskosten eintragen

Einfach in Zeile 41 der Anlage N unter Werbungskosten: Aufwendungen für Arbeitsmittel die Summe aller Ausgaben für Büromaterial eintragen.

4. Belege aufheben

Die Quittungen und Belege für dein gekauftes Büromaterial musst du nicht mit der Steuererklärung mitschicken. Nur wenn das Finanzamt Rückfragen hat und die Belege anfordert, reichst du diese nach. Es heißt also: Quittungen aufheben!

5. Steuererklärung abgeben

Geschafft! Bei Abgabe der Steuererklärung zieht das Finanzamt deine Ausgaben für Büromaterial als Werbungskosten von deinem zu versteuernden Einkommen ab und berechnet deine Steuerlast. Je mehr WerbungskostenWerbungskosten sind Ausgaben, die bei der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen entstehen. Sie werden bei der Berechnung der Einkommensteuer von den Einkünften abgezogen und vermindern somit die zu zahlende …
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du geltend machst, desto geringer ist die zu zahlende Steuer.

DISCLAIMER
Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Julian Schwarzmann
von Julian Schwarzmann
veröffentlicht am: 18.08.2022
aktualisiert am: 19.08.2022

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