Julian Schwarzmann
Lesezeit: 5 Minuten
Duales Studium: Ausbildung finanzieren und Steuern sparen
Das duale Studium verbindet eine Ausbildung mit einem Studium. Hierbei wird man im Gegensatz zu Studierenden an Universitäten und Hochschulen bereits mit einem regulären Einkommen vergütet – und das hat auch Auswirkungen auf die Steuererklärung.
Julian Schwarzmann
Lesezeit: 5 Minuten
Was ist ein duales Studium
Ein duales Studium ist gewissermaßen eine Mischform von Ausbildung und Studium: So hast du einerseits Unterrichtsperioden, in denen du theoretisches Wissen auf Hochschulniveau vermittelt bekommst; andererseits sammelst du parallel praktische Erfahrungen in deinem Unternehmen. In der Regel schließt du dieses Studium nach drei bis fünf Jahren mit einem Bachelor ab. In manchen Fällen kannst du außerdem einen Ausbildungsabschluss ablegen.
Praktisch ist diese Studienform für all jene, die sich nach der Schule nicht zwischen Studium und Ausbildung entscheiden möchten – beispielsweise um auf eigenen Beinen zu stehen, ohne dabei auf einen Studienabschluss zu verzichten. Bei einem dualen Studium bekommst du nämlich auch von Anfang an ein Ausbildungsgehalt – unabhängig davon ob die gerade im Unternehmen tätig bist oder deinem Studium nachgehst. So kombinierst du in gewisser Weise die Vorteile beider Seiten: Bildung und geregeltes Einkommen.
Sonderausgaben vs. Werbungskosten: Deine Steuervorteile im dualen Studium
Während Studierende im Zweitstudium ihre Studienkosten stets in vollem Umfang absetzen können, hat das Bundesverfassungsgericht erst Anfang 2020 sein lang erwartetes Urteil bezüglich der Absetzbarkeit von Kosten im Erststudium bekannt gegeben. Während viele andere Bachelor-Studierende dabei leer ausgehen, stellen Studierende im dualen Ausbildungssystem eine Ausnahme dar:
Dual Studierende befinden sich in einem sogenannten Dienstverhältnis – somit können anfallende Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten eingetragen werden. Dasselbe gilt auch für Studierende oder Azubis, die sich in ihrer Zweitausbildung befinden. Als Werbungskosten gelten alle Aufwendungen, die du zur Erwerbung und Erhaltung deiner Einnahmen aufbringen musst. Das Finanzamt zieht einen Betrag von 1.230 Euro automatisch als Arbeitnehmerpauschbetrag für mögliche Unkosten ab.
Dual Studierende - evtl. mit einem zweiten Wohnsitz oder vielen Fahrten zwischen Arbeits- und Studienort - besitzen aber vermutlich höhere Ausgaben.
Streng genommen kann zwar jede*r Studierende oder Azubi Ausgaben in Zusammenhang mit dem Studium von der Steuer absetzen; nach dem Urteil des BVerfG können die meisten Studierende in der Erstausbildung ihre Studienkosten aber lediglich als Sonderausgaben absetzen. Im Gegensatz zu dir können diese Studierenden ihre Kosten nicht in Form eines Verlustvortrags in die Zukunft schieben lassen, falls sie weniger als den Grundfreibetrag verdienen.
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Absetzbare Kosten im dualen Studium
Die Liste der Ausgaben, die vom Finanzamt anerkannt werden, ist umfangreich. Beispielsweise zählen zu den Studienkosten:
- Zinsen für einen Bildungskredit
- Studien- oder Prüfungsgebühren
- Fachbücher oder Computer
- Arbeits- oder Büromaterialien
- Studienreisen und Praktika
- Auslandssemester und -aufenthalte, die für das Studium notwendig sind
- Ausgaben für die zusätzliche Unterbringung und Reisekosten, sofern deine Hochschule in einer anderen Stadt liegt
Fahrtkosten zur Hochschule oder Universität
Dafür lohnt sich ein Blick in deinen Arbeitsvertrag: Wird der Betrieb, mit dem du als dualer Student ein Dienstverhältnis eingehst, als deine erste Tätigkeitsstätte genannt, können die Fahrten dorthin nur mit der normalen Entfernungspauschale abgerechnet werden. Dafür gelten die Fahrten, die du zur Uni oder deiner Hochschule unternimmst, als Reisekosten. Dann stehen dir statt der Pauschale für die einfache Fahrt 0,30 Euro für jeden zurückgelegten Kilometer zu.
Achtung:
Denk daran, die Belege und Nachweise für deine Ausgaben aufzubewahren. Du musst sie zwar nicht sofort mitschicken - das Finanzamt kann sie aber ggf. zu einem späteren Zeitpunkt anfordern.
Verlustvortrag: Ausgaben in die Zukunft schieben
Wenn du weniger als den Grundfreibetrag verdienst, dann zahlst du keine Steuern und kannst nichts absetzen. Eventuell hast du aber trotzdem hohe Ausgaben, die in Zusammenhang mit deiner Ausbildung stehen. Für diesen Fall kannst du diese mit einem Verlustvortrag feststellen und in die Zukunft schieben lassen, um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt mit deinem Gehalt zu verrechnen.
Beispiel:
Du studierst als dualer Student im ersten Ausbildungsjahr und verdienst 700 Euro monatlich. Damit liegst du unter dem Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro) und zahlst keine Steuern. Dennoch hast du einen hohen Kostenaufwand, da Betrieb und Hochschule nicht in derselben Stadt liegen.
Womöglich ist damit die Summe der Einkünfte und Ausgaben negativ. Hier bietet es sich an, diesen Verlust in der Steuererklärung feststellen und in Form des Verlustvortrags auf das nächste Jahr übertragen zu lassen.
Falls du im nächsten Jahr auch nicht mehr verdienen solltest, kannst du die Verluste auch weiter in das übernächste Jahr schieben. Sobald du mit der Ausbildung fertig bist und ein volles Gehalt erhältst, wird dieses bei der Steuerberechnung um die aufgestauten Verluste der Vorjahre gemindert. Dadurch sinkt ihre Steuerlast und es winkt eine entsprechende Rückerstattung.
Übrigens:
Es gibt auch den sog. Verlustrücktrag, bei dem Verluste in das Vorjahr verschoben werden und die Steuerlast rückwirkend neu berechnet wird. Womöglich bringt das eine unerwartete Rückzahlung und mindert etwas den Schmerz über ein kostenreiches Jahr!
Disclaimer
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