Kann ich Meister-BAföG von der Steuer absetzen?

Das Meister-BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG bietet dir bei einer Fortbildung finanzielle Entlastung. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du es auch von der Steuer absetzen. Welche das sind, erfährst du hier.

Das kannst du vom Meister-BAföG absetzen

Das Meister-BAföG besteht zu 50 % aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und zu 50 % aus einem niedrig verzinsten Darlehen. Somit unterscheidet es sich vom BAföG für Auszubildende , das unverzinst ist.

Die Zinsen des Darlehensanteils vom Meister-BAföG kannst du von der Steuer absetzen. Die gesamten Rückzahlungen des Darlehens werden allerdings nicht als steuermindernde Kosten anerkannt. Mit der Darlehenstilgung zahlst du nur deine Schulden zurück und hast keine richtigen Ausgaben.

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Was ist das Meister- bzw. Aufstiegs-BAföG genau?

Das Meister-BAföG unterstützt seit 1996 Berufstätige bei der Weiterqualifikation in einem der 700 anerkannten Abschlüsse wie z. B. Meister, Fachwirt oder Erzieher. Seit dem 1. August 2016 heißt es offiziell Aufstiegs-BAföG. Vielen ist es weiterhin unter seinem alten Namen bekannt. Als Aufstiegs-BAföG umfasst es auch die Unterstützung von Bachelor-Absolventen, Studienabbrechern und Abiturienten mit Berufserfahrung. Ausländer mit Bleibeperspektive können diese Förderung ebenfalls erhalten.

Voraussetzungen für die Förderung sind, dass du durch die Fortbildung eine höhere berufliche Qualifikation erwirbst und diese einen bestimmten Stundenumfang hat. Die öffentlich-rechtliche Prüfung muss den Richtlinien des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder eines gleichwertigen Abschlusses nach Bundes- oder Landesrecht entsprechen.

Wie hoch ist die Förderung?

Seit dem 1. August 2016 gelten diese Konditionen für die Förderung durch das Meister-BAföG:

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

  • 15.000 € maximale Fördersumme
  • 50% als Zuschuss
  • 50% als zinsgünstiges Darlehen (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • 50% Darlehenserlass bei Prüfungserfolg

Meisterprüfungsprojekt (Meisterstück)

  • 50% der Materialkosten, maximal 2.000 €
  • 40% als Zuschuss

Absolvierst du deine Fortbildung in Vollzeit, gibt es zusätzlich Förderungen des Unterhaltsbedarfs wie z.B. einen Aufschlag für Kinder. Wenn der neue Meister im Anschluss an die geförderte Fortbildung innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen gründet, können 100% des Darlehens eingespart werden.

Meister-BAföG in der Steuererklärung

Das Meister-BAföG selbst gibst du nicht in der Steuererklärung an. Ausbildungsbeihilfen sind steuerfreie Bezüge ( § 3 Nr. 11 EStG ). Nimmst du das verzinste Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau wahr, kannst du die Zinsen im jeweiligen Rückzahlungsjahr in der Anlage N als Werbungskosten absetzen. Dies gilt auch, wenn du die Zinsen nach dem Ausbildungsabschluss zahlst.

Diese Kosten kannst du zusätzlich absetzen

Generell kannst du Fort- und Weiterbildungskosten während und nach der Bildungsmaßnahme als Werbungskosten absetzen. Wirst du mit dem Meister-BAföG gefördert, geht das auch. Du kannst daher Fortbildungskosten wie z. B. Kurs- und Prüfungsgebühren in der Steuererklärung angeben, da nicht relevant ist, ob du diese selbst oder mit einem Kredit bezahlst. Du musst jedoch den Zuschussanteil des Meister-BAföG abziehen. Steuerfreie Bezüge für den Lebensunterhalt musst du nicht verrechnen und nicht in der Steuererklärung angeben.

Arbeitsmittel

Kosten für alle Arbeitsmittel , die du für deine Fortbildung angeschafft hast, kannst du als Werbungskosten absetzen, wie z.B.:

Fahrtkosten

Des Weiteren kannst du die Fahrtkosten für Abend- und Wochenendkurse absetzen. Anders als beim Arbeitsweg, bei dem du nur den einfachen Weg berechnest, gelten hierbei die Ausgaben für den gesamten Weg mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer.

Beispiel:

Du fährst wegen deiner Lehrveranstaltungen 40 Kilometer hin und zurück an fünf Tagen die Woche.

40 km x 0,30 € x 5 Tage = 60 € pro Woche

Verpflegungsmehraufwand

Fährst du für Wochenendkurse weg, entsteht dir ein Verpflegungsmehraufwand, den du ebenfalls absetzen kannst. Auch wenn du dich mit Mitschülern zu einer privaten Lerngruppe zusammenschließt, kannst du die Fahrt- und Verpflegungskosten geltend machen.

Je nachdem, wie lang dein Aufenthalt ist, gelten Pauschalbeträge:

  • für mehr als 8 Stunden: 14 Euro
  • für mehr als 24 Stunden: 28 Euro

Wie du den Verpflegungsmehraufwand genau berechnest, erfährst du in unserem Artikel Verpflegungsmehraufwand absetzen .


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