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Sollte ich eine freiwillige Steuererklärung machen?

Nicht jede*r ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dennoch lohnt es sich für viele, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.

Mach den Test: Lohnt sich eine Steuererklärung für dich?

Finde in nur wenigen Klicks mit unserem Steuerrechner heraus, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt oder nicht – ganz egal, ob du dazu verpflichtet bist oder nicht. Beantworte nur ein paar einfache Fragen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung) kannst du abgeben, auch wenn du nicht dazu verpflichtet bist.
  • Sie lohnt sich besonders, wenn du dir zu viel gezahlte Steuern zurückholen willst, z. B. durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.
  • Typische Fälle sind Arbeitnehmer*innen mit hohen Werbungskosten, Studierende, Berufseinsteiger*innen, Pendler*innen oder Personen mit unterjährigem Jobwechsel.
  • Für die freiwillige Steuererklärung gilt eine Frist von vier Jahren: Du kannst sie rückwirkend abgeben und dir Erstattungen sichern.
  • Es gibt keine Nachteile, wenn du freiwillig abgibst – kommt keine Erstattung raus, musst du nichts nachzahlen (solange du nicht verpflichtet bist).

Mit Taxfix prüfst du einfach im Frage-Antwort-Verfahren, ob sich eine freiwillige Steuererklärung für dich lohnt, und siehst vorab deine voraussichtliche Erstattung.

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Wer ist zu einer Steuererklärung verpflichtet?

Für einige Arbeitnehmer*innen besteht eine gesetzliche Abgabepflicht der Steuererklärung: die Veranlagungspflicht. Dabei geht das Finanzamt davon aus, dass zu wenig Steuern abgezogen wurden.

Gründe für eine solche Abgabepflicht können vielseitig sein. So ist beispielsweise …

  • …bei mehreren Arbeitgebern eine Abgabe verpflichtend, wenn man von mehreren Arbeitgebern nebeneinander Arbeitslohn erhalten hat und der Arbeitslohn für die Berechnung der Lohnsteuer nicht zusammengerechnet wurde.
  • …das Einreichen verpflichtend, wenn Verheiratete beide Arbeitslohn erhalten haben und eine Person Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor hatte.

Im Beitrag zur Abgabepflicht findest du die Fälle, in denen du die Steuererklärung einreichen musst und kannst überprüfen, ob du selbst sehr genau auf Abgabefristen achten solltest

Lohnersatzleistungen sind durch die Corona-Pandemie in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Viele Arbeitnehmer*innen erhalten oder erhielten Kurzarbeitergeld oder beziehen nach einer Kündigung Arbeitslosengeld I. In diesen Fällen gilt die Grenze von 410 Euro, die viele überschreiten werden. Du bist dann zu einer Steuererklärung verpflichtet!

Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann sie freiwillig einreichen. In den meisten Fällen zahlt sich eine freiwillige Steuererklärung aus. Oft können diejenigen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, mit einer Steuererstattung rechnen und sich die zu viel gezahlten Steuern vom Staat zurückholen.

Wann lohnt sich die Steuererklärung und wann nicht?

Eine Steuererklärung freiwillig abzugeben, kann sich lohnen, wenn:

  • du Werbungskosten hast, die über dem Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro.
  • du Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen , Handwerker*innen oder Haushaltshilfen hast.
  • du zusätzliche Sonderausgaben wie zum Beispiel Spenden oder Kinderbetreuungskosten hattest.
  • du nicht ununterbrochen im selben Dienstverhältnis gewesen bist.

So hoch kann deine Steuererstattung im Durchschnitt sein

Das Statistische Bundesamt hat ausgewertet, dass im Jahr 2019 von rund 14,4 Millionen Menschen in Deutschland, die eine Steuererklärung abgegeben haben, 12,7 Millionen eine Steuererstattung erhalten haben. Im Durchschnitt lag diese bei 1.063 Euro .

Dich erwartet somit im Durchschnitt eine Rückzahlung von

1.172

Euro. Wie hoch deine voraussichtliche Steuererstattung ausfällt, kannst du bei Taxfix einfach durch das Beantworten der leicht verständlichen Fragen herausfinden. Statt umfangreicher Formulare gibst du in App oder Browser per Antworten deine Steuersituation ein und Taxfix errechnet kostenlos und unverbindlich die voraussichtliche Steuererstattung. Im Anschluss kannst du entscheiden, ob du mit Taxfix einreichen willst – das ist sicher per ELSTER-Schnittstelle.

Bis zu 4 Jahre rückwirkend freiwillig Steuererklärung abgeben

Ein großer Vorteil bei der freiwilligen Abgabe der Steuererklärung ist, dass du nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden bist. Du kannst dir dabei viel mehr Zeit lassen. Bis zu 4 Jahre rückwirkend kannst du deine

Steuererklärung freiwillig einreichen .

Bis Ende 2026 kannst du deine Steuererklärung damit noch für das Jahr 2022 bei deinem zuständigen Finanzamt abgeben.

Die freiwillige Steuererklärung lohnt sich

In den meisten Fällen erwartet dich bei einer freiwilligen Abgabe eine Steuerrückzahlung. Das ist Grund genug, um es selbst auszuprobieren!

Bist du dir beim Ausfüllen der Steuerformulare unsicher,

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Die freiwillige Steuererklärung lohnt sich. Leg am besten gleich los. Jetzt kostenlos starten

FAQ Steuererklärung

Nein. Nur weil du einmal freiwillig eine Steuererklärung abgegeben hast, wirst du nicht automatisch in Zukunft verpflichtet. Eine Abgabepflicht entsteht nur, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel bei Nebeneinkünften über dem Freibetrag, Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld) oder bestimmten Steuerklassenkombinationen. Solange keiner dieser Fälle zutrifft, kannst du jedes Jahr neu entscheiden, ob du freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchtest.

Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich vor allem dann, wenn du dir zu viel gezahlte Einkommensteuer zurückholen kannst. Das ist häufig der Fall bei:

  • hohen Werbungskosten, etwa durch lange Arbeitswege, Arbeitsmittel oder Fortbildungen,
  • einem Umzug aus beruflichen Gründen,
  • Studium oder Ausbildung, vor allem bei Nebenjobs oder späterem Berufseinstieg,
  • unterjährigem Jobwechsel, Arbeitsbeginn oder -ende mitten im Jahr,
  • Teilzeit, Elternzeit oder Krankheit, wenn nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde,
  • Sonderausgaben wie Spenden oder Versicherungsbeiträge.

Gerade Arbeitnehmer*innen bekommen bei einer freiwilligen Steuererklärung häufig eine Erstattung.

Der Ablauf ist identisch. Egal ob freiwillig oder verpflichtend: Du nutzt dieselben Formulare, dieselben Anlagen (z. B. Anlage N) und reichst die Steuererklärung genauso ein – etwa über ELSTER oder eine Steuersoftware wie Taxfix. Auch bei der Belegvorlage gibt es keinen Unterschied: Belege musst du in der Regel nicht direkt mitschicken. Du solltest sie aber aufbewahren, falls das Finanzamt später Nachweise anfordert.

Pauschbeträge sorgen dafür, dass sich eine freiwillige Steuererklärung auch ohne Nachweise lohnen kann. Besonders wichtig ist die Werbungskostenpauschale (aktuell 1.230 € pro Jahr). Sie wird automatisch berücksichtigt, auch wenn du keine einzelnen Kosten nachweist. Das bedeutet: Selbst wenn deine tatsächlichen Ausgaben niedriger waren oder du nichts einträgst, wirkt sich die Pauschale steuermindernd aus. Erst wenn deine tatsächlichen Kosten über der Pauschale liegen, lohnt es sich, diese einzeln anzugeben.

Der Nachweis lohnt sich immer dann, wenn deine tatsächlichen Ausgaben die Pauschbeträge übersteigen. Bei Werbungskosten also ab dem Moment, in dem du mehr als die Werbungskostenpauschale hattest - zum Beispiel durch Pendelkosten, Arbeitsmittel, Homeoffice oder Fortbildungen. Dann zählt jeder zusätzliche Euro steuermindernd. Bei einer freiwilligen Steuererklärung ist das besonders attraktiv, weil du kein Risiko hast: Ergibt sich keine Erstattung, musst du in der Regel nichts nachzahlen.

Ob du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, erfährst du hier  . Trifft keiner dieser Fälle auf dich zu, musst du keine Steuererklärung abgeben. Lohnen kann sich eine freiwillige Steuererklärung für dich aber dennoch.

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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