Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 09.06.2023

Aktualisiert am: 23.11.2023

  • Inhalt
  • Video

  • Was ist das?

  • Welche Abzüge?

  • Alternativen

  • Steuerklasse-Rechner

  • Zusammenfassung

Steuerklasse 4: Nur für verheiratete Paare

Nach der Hochzeit werden du und dein*e Partner*in automatisch in die Steuerklasse 4 eingeteilt. Welche Vor- und Nachteile das hat und ob es Alternativen gibt, erfährst du hier. Finde außerdem mit dem Steuerklasse-Rechner heraus, wie viel du mit der richtigen Klasse sparen kannst.

Julian Schwarzmann

Veröffentlicht am: 09.06.2023

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Video: So funktionieren die Steuerklassen

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Was ist die Steuerklasse 4?

Die Steuerklasse 4 gilt ausschließlich für Ehepaare beziehungsweise homosexuelle Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Direkt nach der Hochzeit wechselst du automatisch in die Steuerklasse 4.

Die Abgaben in dieser Steuerklasse sind relativ hoch. In der Regel ist der Verbleib in dieser Steuerklasse empfehlenswert, wenn du und dein*e Partner*in ein ähnliches Einkommen habt.

Welche Abzüge gibt es in der Steuerklasse 4?

Die Abzüge in der Klasse 4 unterscheiden sich nicht von denen in anderen Steuerklassen und hängen natürlich von der Höhe des Gehaltes und von deinem persönlichen Steuersatz ab.

Folgende Sozialabgaben werden vom Bruttogehalt abgezogen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung

Zu den steuerlichen Abzügen zählen:

  • Solidaritätszuschlag
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer

Welcher Betrag dir tatsächlich von deinem Bruttoeinkommen abgezogen wird, kannst du mit dem Lohnrechner des Bundesfinanzministeriums prüfen.

Welche Alternativen gibt es für Ehepaare?

Die Zuordnung in eine Steuerklasse wird vom Finanzamt vorgenommen und richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand.

Wenn du beispielsweise ledig und kinderlos bist, landest du immer in der Steuerklasse 1. Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, kannst du zwischen mehreren Varianten wählen:

Lohnsteuerklassen-Kombination 3 & 5

Sehr beliebt ist die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Sie eignet sich für Paare, bei denen entweder die Ehepartner*innen sehr unterschiedliche Gehälter aufweisen oder nur einer von beiden ein Einkommen erwirtschaftet.

Vorteil: Der*die höher Verdienende, der*die mindestens 10 % mehr zu den gesamten Haushaltseinkünften beiträgt, wählt die Steuerklasse 3. Das Finanzamt überträgt dann alle Freibeträge beider Partner*innen auf das höhere Gehalt.

Der*die Partner*in mit dem geringeren Einkommen wechselt in die Steuerklasse 5. Er hat dann keine Freibeträge mehr und sein Einkommen wird vom ersten Cent an besteuert.

Da aber das höhere Einkommen von einem größeren Freibetrag profitiert, ergibt sich hieraus in vielen Fällen, durch die Steuerprogression bedingt, ein höheres Netto-Gesamteinkommen.

Um diesen Wechsel durchzuführen, müsst ihr bei eurem Finanzamt bis zum 30. November einen Antrag stellen.

Lohnsteuerklassen-Kombination 4 & 4 mit Faktor

Während sich die Steuerklasse 4 lohnt, wenn beide Partner*innen einen ähnlichen Verdienst haben, kommt das Faktorverfahren, das erst seit 2010 existiert, für Paare infrage, bei denen eine deutliche Differenz vorliegt.

Mit der Kombination der Steuerklassen 3 und 5 bevorzugt der Staat die Ehe finanziell gegenüber Alleinstehenden, egal, ob mit oder ohne Kind. Da es sich aber für denjenigen in der Steuerklasse 5 kaum mehr lohnt, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen, kann mit der Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor ein etwas gleichberechtigteres Modell gewählt werden.

Die Steuerklasse IV (mit Faktor) berücksichtigt das Ehegattensplitting ebenso, wie die Kombination 3 & 5. Die Steuerschuld wird aber gerechter auf die beiden Ehepartner*innen verteilt, eben nach einem Faktor, der das gleiche Verhältnis ausdrückt wie jenes, das zwischen den jeweiligen Gehältern besteht.

Die Vorteile liegen vor allem in der faireren Verteilung und darin, dass die Wahrscheinlichkeit für hohe Nachzahlungen an das Finanzamt sinkt.

Beide Ehepartner*innen müssen zu Jahresbeginn die voraussichtliche Höhe ihres Jahresgehalts melden. Anhand dieser Angaben berechnet das Finanzamt einen Faktor mit drei Nachkommastellen. Die Lohnsteuer entspricht somit genauer der tatsächlich fälligen Einkommenssteuer.

Nachteile: Die geringeren Nachzahlungen gehen natürlich einher mit einem geringeren monatlichen Netto vom Brutto. Im Gegensatz zu Steuerklasse 4 (ohne weitere Einkünfte) bist du bei 4 mit Faktor verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung einzureichen.

Steuerklasse 4 mit Faktor besser? Per Steuerklasse-Rechner herausfinden

Lohnt sich die Steuerklasse 4 mit Faktor? Das kannst du mit unserem Brutto-Netto-Rechner herausfinden.

Gebe einfach deine Daten sowie die deines*r Partner*in in den Rechner ein und verändere die Steuerklasse. So siehst du, wie sich dein Steuerergebnis je nach Steuerklasse verändert. So vergleichst du Steuerklasse 4 mit 4 mit Faktor.

Zusammenfassung

Zwischen den Steuerklassen 1 und 5 gibt es keine großen Unterschiede. Ob eine Alternative zur Steuerklasse 4 für euch infrage kommt, hängt von eurer Einkommensverteilung ab und was ihr in eurer Zukunft plant. Wollt ihr zum Beispiel Kinder haben und Elterngeld beantragen, lohnt sich ein vorheriger Wechsel in Steuerklasse V keinesfalls! Du bist in der Steuerklasse 4? Dann erledige deine Steuererklärung mit Taxfix. Schnell, einfach und ganz ohne Steuerwissen. Steuererklärung starten

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