Brutto-Netto-Rechner – Lohn und Gehalt berechnen
Wenn von ganz schön viel Lohn nur ein Bruchteil bleibt… hast du einen Blick auf deine Gehaltsabrechnung oder den Kontoauszug geworfen. Wir zeigen dir mit dem Gehaltsrechner, welche Abgaben auf dich zukommen und wie viel vom Brutto übrig bleibt.
Dein Gehaltsrechner – was vom Brutto übrig bleibt
Wie viel Netto vom Bruttolohn auf deinem Konto landet, ist sehr individuell. So spielen Faktoren wie die Steuerklasse und Freibeträge eine ebenso wichtige Rolle wie die Höhe des Gehalts – Stichwort Spitzensteuersatz. Ein Brutto-Netto-Rechner gibt erste Anhaltspunkte, erfordert allerdings exakte Angaben, um das Nettogehalt korrekt wiederzugeben.
Diese gibst du einfach im unten stehenden Rechner an und erhältst deinen Nettolohn!
Du hast gerade keine Zeit, deine Daten in den Rechner einzugeben und ein genaueres Ergebnis zu erhalten? Grob kannst du mit etwa 40—50 % Abzügen rechnen. Um genauere Angaben zu erhalten, bleibt jedoch nichts anderes übrig, als exakt zu rechnen bzw. die Daten bequem einzugeben.
Im Folgenden wollen wir dich darüber aufklären, welche Angaben ein Gehaltsrechner benötigt und erläutern, welche Rolle sie bei der Ermittlung deines Nettolohns spielen, kurzum, welches Kriterium für mehr oder weniger große Abzüge sorgt!
Was ist ein Brutto-Netto-Rechner?
Du gibst dein Bruttogehalt ein, verrätst einige Eckdaten, unter anderem hinsichtlich Wohnort und Steuerklasse, und schon wenige Sekunden später erfährst du deinen Nettolohn.
Mit einem Online-Programm zur Brutto-Netto-Berechnung, auch bekannt als Gehalts- oder Lohnrechner, ist es simpel, die Abzüge zu ermitteln. Interessant ist das zum Beispiel in folgenden Situationen:
- wenn du einen neuen Job antrittst,
- eine Lohnerhöhung erwartest,
- oder dich auf das Gehaltsgespräch mit deinem*r Chef*in vorbereitest.
Das Nettogehalt zu ermitteln erfordert zahlreiche Größen, Zahlen und Prozentsätze. Die Berechnung ist komplex und bei jedem*r Arbeitnehmer*in kommen individuelle Faktoren zum Tragen. Aus dem Bruttolohn die spätere Überweisung nach allen Abzügen zu errechnen, ist auf manuelle Weise kaum möglich. Das hat mehrere Gründe.
Erstens wissen viele Beschäftigte nicht, welche Kriterien für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge relevant sind. Zweitens ist dir mit Sicherheit zwar deine Steuerklasse bekannt, nur wenigen jedoch der Prozentsatz.
Dazu kommt, dass etwa der Kranken- und Sozialversicherungssatz im Laufe der Jahre schwankt, abhängig von Entscheidungen der Politik.
Der Brutto-Netto-Rechner von Taxfix ist damit eine wertvolle Hilfestellung für deine Finanzplanung und kann unter Umständen sogar Kostentreiber aufdecken. Ein Beispiel für einen solchen Posten ist ein Firmenwagen.
Dienstfahrzeuge lassen sich auf zwei Wegen versteuern – der Ein-Prozent-Regel und mittels eines Fahrtenbuchs – und die gewählte Methode ist nicht zwingend die vorteilhafteste.
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Welche Angaben erfordert der Nettorechner?
Ein Brutto-Netto-Rechner macht es dir einfach: Er fragt alle erforderlichen Informationen nach der Reihe ab. Du entscheidest darüber hinaus, für welches Jahr die Berechnung erfolgen soll und hast so die Möglichkeit, einen Vergleich anzustellen. Für die Höhe des Nettogehalts sind neben dem Abrechnungsjahr die folgenden Eingaben notwendig:
- das Bruttogehalt als jährliche oder monatliche Angabe
- die Steuerklasse
- ein eventuell vorhandener geldwerter Vorteil
- der jährliche Steuerfreibetrag, falls vorhanden (dieser muss beantragt werden)
- Mitgliedschaft in der Kirche (für die Berechnung der Kirchensteuer)
- dein Wohnsitz-Bundesland
- Vorhandensein bzw. Anzahl der Kinder
- Art der Krankenversicherung (gesetzlich, privat, freiwillig gesetzlich)
- eventueller Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
- Rentenversicherung (gesetzlich, nicht gesetzlich, Arbeitnehmer*innen- oder Arbeitgeberanteil)
- Arbeitslosenversicherung
Im Folgenden erfährst du, was hinter den Angaben steckt und welchen Einfluss sie auf deinen Nettolohn haben.
Die Steuerklassen im Überblick
Es gibt in Deutschland insgesamt sechs Steuerklassen, die dir anhand des Familienstatus und weiterer Faktoren zugewiesen werden. Das übernimmt das Finanzamt und zieht dabei deinen Familienstand heran. So sind kinderlose Singles in einer anderen Klasse eingeordnet als etwa verheiratete Paare.
Darüber hinaus spielt unter Umständen dein Beschäftigungsverhältnis eine Rolle – zum Beispiel, wenn du zwei Einkommen erwirtschaftest. Die Nettolohnunterschiede zwischen den verschiedenen Klassen sind zum Teil immens. Es kann sich daher lohnen, die Steuerklasse zu wechseln. Unter bestimmten Umständen ist das möglich. Zunächst fassen wir die wichtigsten Merkmale der sechs Steuerklassen zusammen.
Steuerklasse 1 – Alleinstehende
Steuerklasse I gilt grundsätzlich für ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer*innen mit und ohne Kindern. Aber auch in Trennung lebende verheiratete Personen fallen unter diese Klasse mit vergleichsweise hoher Steuerbelastung. Ein Wechsel hieraus ist kaum möglich, es sei denn, dein Familienstand ändert sich. Hast du Kinder, wirf gerne einen Blick auf den nächsten Abschnitt.
Für das Jahr 2023 ist Steuerklasse 1 ein Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro zugeordnet. Diesen Betrag darfst du verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen (der Grundfreibetrag gilt jedoch für die Summe aller Einkünfte; hast du neben dem Arbeitslohn noch andere Einnahmequellen, kann es sein, dass du Steuern zahlen musst). Dazu kommen verschiedene weitere Pauschbeträge wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag – auch unter der Bezeichnung Werbungskosten-Pauschbetrag bekannt.
Hier erfährst du mehr zu Steuerklasse I.
Steuerklasse 2 – Alleinstehende mit Kindern
Für alleinerziehende Elternteile (ohne weitere erwachsene Person im Haushalt) mit Kindern im eigenen Haushalt gilt Steuerklasse II. Die Belastung ist prozentual grundsätzlich niedriger als die in Steuerklasse 1.
Grund hierfür ist der Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in Höhe von aktuell [tv]entlastungsbetrag-alleinerziehende[/tv] Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind steigt der Entlastungsbetrag um je [tv]entlastungsbetrag-alleinerziehende-weiteres-kind[/tv] Euro an. Und: von den in Steuerklasse 1 geltenden Freibeträgen profitierst du auch mit Steuerklasse 2.
Finde hier alles zur Steuerklasse II heraus.
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Steuerklasse 3 – verheiratete Allein- und Doppelverdiener*innen
Steuerklasse III gilt in Verbindung mit Steuerklasse 5 – und zwar für verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebende, sofern der*die Partner*in Klasse V beantragt. Während du in Steuerklasse 3 die geringsten Abzüge erwarten darfst, steigen die Belastungen für den Eheteil in Klasse 5.
Der Grundfreibetrag ist in Steuerklasse III besonders hoch –, er liegt beim doppelten "normalen" Freibetrag, also im Steuerjahr 2023 bei 2 x 10.908. Dafür fehlt er in Steuerklasse 5, weshalb die Abzüge dort höher sind.
Die Annahme, durch die Kombination beider Klassen die Steuerlast zu senken, hält sich hartnäckig, stimmt jedoch nicht. Im Gegenteil: Derjenige, der über ein geringeres Einkommen verfügt, hat deutlich höhere Steuern zu erwarten.
Unter Umständen kann eine Versteuerung beider Partner mit Klasse 4 vorteilhafter sein – insbesondere dann, wenn das Gehalt ähnlich hoch ist. Die Kombination III / V lohnt sich meist nur, wenn einer der Ehegatten mindestens 60 % zum Gesamteinkommen beiträgt.
Steuerklasse 4 – verheiratete Doppelverdiener*innen
Anders als in Steuerklasse 3 ist die finanzielle Last in Klasse IV gerecht auf beide Partner*innen verteilt. Das heißt: Jede*r zahlt lediglich den Steuersatz, der dem eigenen Einkommen entspricht.
Insbesondere für den*die Partner*in, der*die weniger verdient, bleibt so mehr Netto vom Brutto. Pro Partner*in gibt es im Steuerjahr 2023 einen Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro. Dazu kommen weitere Freibeträge, wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und unter Umständen der Kinderfreibetrag.
Hier findest du weitere Informationen zur Steuerklasse IV.
Steuerklasse 5 – Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften
Wie oben erklärt, ist Steuerklasse V der Gegenpart zu Steuerklasse 3 und lässt sich ausschließlich in Verbindung mit dieser beantragen. Der*die Partner*in mit dem geringeren Einkommen wählt Klasse 5 – inklusive höherer Abzüge. Die Klasse sieht keine Freibeträge vor, lediglich der Arbeitnehmerpauschbetrag sowie die Vorsorgepauschale für die Sozialabgaben sind abzuziehen.
Weitere Informationen zur Steuerklasse V.
Steuerklasse 6 – Arbeitnehmer*innen mit zwei Gehältern
Arbeitnehmer*innen, die für zwei oder mehr Arbeitgeber tätig sind, haben in Steuerklasse VI die höchsten Abzüge. Ein Grund dafür ist, dass du praktisch keine Freibeträge geltend machen kannst. Dazu kommt, dass du vermutlich wegen deines zweiten Jobs auch ein höheres Gehalt hast. Der Familienstand spielt für die Höhe der Abzüge keine Rolle.
Planst du, ein zweites Arbeitsverhältnis einzugehen, ist es unbedingt ratsam, mithilfe eines Lohnrechners zuvor zu prüfen, ob sich die Anstellung bei einem weiteren Arbeitgeber finanziell überhaupt lohnt.
Dabei hilft dir unser Ratgeberartikel zur Steuerklasse VI.
Hintergründe zum Wechsel der Lohnsteuerklasse
Eine andere Steuerklasse kann finanzielle Vorteile mit sich bringen. Ein Wechsel geht in aller Regel mit einer Änderung des Familienstands einher, sprich, durch eine Heirat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft sowie durch Kinder. Bist du bislang mit deinem*r Partner*in in den Klassen 3 und 5 eingeteilt und möchtest auf 4 und 4 wechseln, stellst du beim Finanzamt den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatt*innen/Lebenspartner*innen“.
Bitte beachte, dass ein Antrag nur einmal im Jahr möglich ist. Ein Wechsel kann sich für die Berechnung des Elterngelds lohnen, da sich dieses am Nettogehalt orientiert. Der Antrag muss allerdings weit im Voraus gestellt werden. Mehr zu den verschiedenen Steuerklassen und Besonderheiten bei Studierenden und Azubis erfährst du in diesem Artikel.
Die Steuerklasse ist eine wichtige Größe der Steuererklärung, aber eben auch nur ein Aspekt. Bei Werbungskosten, Sonderausgaben und Co. kann es schnell unübersichtlich werden. Die Taxfix ermöglicht eine einfache und korrekte Steuererklärung in weniger als einer Stunde. Du beantwortest dazu einfach ein paar verständliche Fragen! Jetzt unverbindlich starten
Das steckt hinter Freibeträgen und geldwerten Vorteilen
Im deutschen Steuerrecht sind zahlreiche Freibeträge vorgesehen, die deine Steuerlast senken. Neben dem Grundfreibetrag pro Arbeitnehmer*in können folgende weitere Pauschbeträge geltend gemacht werdem.
So zieht das Finanzamt automatisch bei jedem*r Angestellten den Arbeitnehmer- beziehungsweise Werbungskosten-Pauschbetrag ab. Das erfolgt, wie die Bezeichnung vermuten lässt, „pauschal“, sprich, ohne individuelle Berechnung.
Der Sonderausgaben-Pauschbetrag berücksichtigt Kosten für Erstausbildung, Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kinderbetreuung sowie die Kirchensteuer. Im Jahr darfst du als Single mit Abzügen von pauschal 36 Euro rechnen, als Verheiratete/r mit 72 Euro.
Für Steuerpflichtige mit Kindern kann darüber hinaus der Kinderfreibetrag ein relevanter Faktor im Lohnrechner sein. Je nach Konstellation wird er bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt, falls er zu einem günstigeren Ergebnis führt als der Anspruch auf Kindergeld.
Er beträgt aktuell pro Elternteil 3.192 Euro. Mit 1.464 Euro berücksichtigt das Finanzamt den Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf pro Elternteil.
Freibeträge eintragen lassen und direkt die Steuerlast senken
Stehen dir Freibeträge zu, kannst du diese eintragen lassen. Das gilt nicht nur für Kinderfreibeträge, sondern etwa auch für Fahrtkosten zur Arbeit. Lässt du diese eintragen, darfst du dich monatlich über eine geringere Steuerlast freuen.
Alternativ machst du die Kosten in deiner Steuererklärung geltend. Sie stehen dir folglich auf jeden Fall zu – die Frage ist nur, ob du monatlich eine geringere Last bevorzugst, oder eine Erstattung zum Ende des Steuerjahres.
Hinweis:
Mit Taxfix brauchst du keine umfassende Recherche zu Freibeträgen und möglichen Pauschalen. Im Frage-Antwort-Prozess gibst du zuverlässig und intuitiv deine Steuersituation an und Taxfix berücksichtigt solche Kosten automatisch und korrekt für dich.
Der Einfluss der Kranken-, Renten- und Sozialversicherungsbeiträge auf den Nettorechner
Arbeitnehmer*innen sind in der Regel gesetzlich kranken- und sozialversichert. Brutto-Netto-Rechner berücksichtigen allerdings auch private Krankenversicherungen und Arbeitnehmende, die aus unterschiedlichen Gründen nicht gesetzlich rentenversichert sind.
Die Abzüge machen im Durchschnitt 20 Prozent der Abgaben aus und variieren mit den Berechnungsjahren sowie der Art der Rentenversicherung. So ist der Betrag bei der allgemeinen Rentenversicherung geringer als bei einer knappschaftlichen.
Sparen mit dem Gehaltsrechner – die höchsten Einflussfaktoren auf den Nettolohn
Dein Nettogehalt steht und fällt mit dem Bruttolohn. Er entscheidet über die Höhe der Sozialabgaben und Krankenversicherung sowie die Steuerlast. Wie hoch diese in der Praxis ausfällt, hängt unter anderem von deiner Steuerklasse ab, auf die du wiederum nur in geringem Maße Einfluss ausübst.
Die höchsten Abzüge sind in der Regel in den Klassen 1 und 6 zu erwarten, wobei du die Klasse 1 lediglich durch eine Heirat oder Kinder beeinflussen kannst. Inwieweit sich dein Zweitjob mit der Steuerklasse 6 lohnt, ist eine reine Rechenfrage. Hier kommt es auf das Gehalt an, dass du mit dem Nebenjob erzielst.
Geldwerter Vorteil durch den Firmenwagen – Hintergründe und Tipps
Kannst du ein Dienstfahrzeug auch privat nutzen, entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil, den du zu versteuern hast. Anders sieht es aus, wenn du das Fahrzeug gar nicht privat nutzen kannst und ausschließlich für berufliche Belange einsetzt. In diesem Fall lässt du das entsprechende Feld im Brutto-Netto-Rechner leer.
Es gibt zwei Arten, einen Firmenwagen zu versteuern. Welche zu dir passt, hängt vom Neuwert des Fahrzeugs ab, aber auch von den privat zurückgelegten Kilometern. Bei der 1-Prozent-Regelung versteuerst du monatlich pauschal 1 Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises.
Ein Fahrtenbuch ist bei dieser Option nicht notwendig. So sparst du dir einen hohen administrativen Aufwand – zahlst allerdings mitunter mehr als notwendig.
Insbesondere bei hochpreisigen Firmenwagen ist die 1-Prozent-Regelung eine teure Angelegenheit. Das liegt auch daran, dass die wenigsten Käufer*innen den tatsächlichen Bruttolistenpreis für ein Fahrzeug bezahlen – das Finanzamt diesen jedoch bei der Versteuerung heranzieht.
Obwohl ein Fahrtenbuch mehr Einsatz erfordert, ist es mitunter die günstigere Lösung. Eine Alternative kann ein elektronisches Fahrtenbuch sein, das Wege via GPS automatisch ermittelt und dokumentiert. Entsprechende Lösungen akzeptiert der Fiskus in der Regel, wenn die Daten im Nachhinein nicht änderbar sind.
Steuern sparen mit der Einkommensteuererklärung
Ein Brutto-Netto-Rechner verrät dir blitzschnell, welche Summe du auf deinem Konto erwarten darfst, allerdings nicht, ob sich eine Steuererklärung lohnt. Hier kommen wir von Taxfix ins Spiel. Wir bieten dir nicht nur einen einfach zu bedienenden Gehaltsrechner, sondern auch unseren Steuersimulator. Nach wenigen Klicks erfährst du, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt.
Sofern du nicht zu einer Erklärung verpflichtet bist, kannst du dir aussuchen, ob du eine einreichst. Keine Erklärung abgeben müssen in der Regel Arbeitnehmende ohne weitere Einkünfte. Mehr dazu findest du in unserem Artikel "Wer muss eine Steuererklärung abgeben". Anders sieht es aus, wenn du weitere Einkünfte hast, im fraglichen Steuerjahr zum Beispiel Arbeitslosengeld bezogen hast und / oder mehrere Jobs hast. Verheiratete Personen sind insbesondere dann zu einer Steuererklärung verpflichtet, wenn die Steuerklassenkombination III / V gewählt wurde, zumindest wenn beide arbeiten.
Gibst du eine freiwillige Erklärung ab, prüfst du mit der Taxfix App oder über die Browseranwendung zunächst, wie hoch deine Erstattung voraussichtlich ausfällt. Dafür sind lediglich einige Angaben von dir notwendig, darunter dein Bruttoeinkommen, deine Steuerklasse und die zur Arbeit zurückgelegten Kilometer.
Nach der Schätzung folgt die eigentliche Erklärung. Auch die führst du einfach mit Taxfix durch. Im Schnitt hast du das Frage-Antwort-Verfahren in unter einer halben Stunde erledigt. Und das lohnt sich in den meisten Fällen. Die Erfahrung zeigt: Insbesondere, wenn du nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet bist, winkt häufig eine Erstattung.
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