Steuertipps für Familien & Alleinerziehende 2025

Neue Kleidung, Ausbildung, Musikunterricht, Ferienlager und vieles mehr – Kinder bereichern unser Leben, bringen aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Zum Glück unterstützt der Staat Familien und Alleinerziehende mit zahlreichen steuerlichen Vorteilen. In diesem Artikel erfährst du, welche Ausgaben du steuerlich geltend machen kannst, welche Freibeträge 2025 gelten und welche Neuerungen du kennen solltest.

Video: So können Eltern Steuern sparen

Kindergeld & Kinderfreibetrag 2025: Das ist neu

Ab Januar 2025 gelten neue Werte:

  • Kindergeld : Pro Kind erhältst du jetzt 255 Euro pro Monat, unabhängig von der Anzahl deiner Kinder.
  • Kinderfreibetrag : Der steuerliche Freibetrag steigt auf 3.336 Euro je Elternteil und Jahr (bestehend aus dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung sowie dem sächlichen Existenzminimum).

Tipp

Ob für dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung.

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Grundfreibetrag: Mehr Netto vom Brutto

2025 steigt der Grundfreibetrag auf:

  • 12.084 € (voraussichtlich) für Alleinstehende
  • 24.192 € für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften

Dieser Freibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Du musst also erst ab diesem Einkommen Steuern zahlen.

Kinderbetreuungskosten: Mehr absetzbar

Eltern können 2025 bis zu 80 % der Betreuungskosten steuerlich absetzen – bisher waren es nur 66 %. Maximal sind 4.800 Euro pro Jahr pro Kind abziehbar.

Voraussetzungen:

  • Das Kind lebt im selben Haushalt
  • Du hast Anspruch auf Kindergeld
  • Das Kind ist unter 14 Jahre alt (bei Behinderung auch älter)

Absetzbar sind zum Beispiel:

  • Kita-Gebühren
  • Tagesmutter/-vater

Nicht absetzbar sind:

  • Musik- oder Sportunterricht
  • Nachhilfe
  • Verpflegungskosten

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten weiterhin einen Entlastungsbetrag von 4260 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro zusätzlich hinzu.

Wichtig

Der Betrag muss aktiv über die Steuerklasse II oder in der Steuererklärung beantragt werden.

Elterngeld: Neue Einkommensgrenzen

Ab dem 1. April 2025 gelten neue Einkommensgrenzen :

  • Anspruch auf Elterngeld haben künftig nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 175.000 Euro (vorher: 300.000 Euro bei Paaren).

Das Elterngeld bleibt eine Lohnersatzleistung – es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt . Dadurch kann dein Steuersatz steigen, was zu Nachzahlungen führen kann.

Unterhaltsleistungen: Steuerlich geltend machen

Wenn du Unterhalt an dein Kind oder den geschiedenen Ehepartner zahlst, kannst du dies als außergewöhnliche Belastung absetzen – maximal 11.784 Euro jährlich.

Wichtig: Für Kinder gilt das nur, wenn kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.

Für Kinder in Ausbildung , für die noch Kindergeld gezahlt wird, kannst du stattdessen den Ausbildungsfreibetrag von 1.200 Euro jährlich nutzen – sofern du die Ausbildungskosten trägst und das Kind nicht selbst ausreichend Einkommen erzielt.

Tipp

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Schulgeld: Teilweise absetzbar

Privatschulen verursachen oft zusätzliche Kosten – das Finanzamt erkennt 30 % des Schulgelds (max. 5.000 Euro pro Jahr und Kind) als Sonderausgaben an.

Anerkannt werden nur:

  • Unterrichtskosten
  • Gebäude- und Verwaltungskosten

Nicht absetzbar sind:

  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Betreuung
  • Lernmaterialien

Beiträge zur Kranken- & Pflegeversicherung

Zahlst du zusätzliche Beiträge für dein Kind, etwa bei einer privaten Krankenversicherung, kannst du diese ebenfalls geltend machen. Bei gesetzlich versicherten Kindern ist das meist nicht der Fall, da sie beitragsfrei familienversichert sind.

Krankheitskosten & Behinderung

Krankheitsbedingte Ausgaben wie Medikamente, Arztkosten, Behandlungen und Fahrten zum Arzt kannst du als außergewöhnliche Belastung angeben – bei entsprechend hoher Eigenbelastung.

Bei Behinderung deines Kindes kannst du dir den Behindertenpauschbetrag übertragen lassen, was deine Steuerschuld deutlich mindern kann.

Altersvorsorge: Riester-Zulage für Kinder

Wenn du riesterst , bekommst du pro Kind jährlich 300 Euro Zulage (für Kinder, die ab 2008 geboren wurden). Du musst dafür mindestens 4 % deines Bruttoeinkommens in deinen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten.

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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