So wechselt ihr als Ehepaar eure Steuerklasse

Wenn du die Steuerklasse wechseln willst, ist das ohne Probleme möglich! Allerdings solltest du genau aufpassen, ob sich ein Wechsel für dich bzw. euch lohnt!

Womöglich willst du deine Steuerklasse ändern, weil frisch vermählte Ehepaare automatisch die Steuerklasse 4 bekommen. Es existieren aber auch andere Fälle, in denen ein Wechsel sinnvoll sein kann. Wir erklären dir hier, wie die Änderung der Steuerklasse funktioniert.

1. Steuerklasse wechseln: Welche ist die richtige?

Ehepaare haben die Wahl aus drei Steuerklassen-Varianten:

  • Steuerklasse 4 – Für Verheiratete mit etwa gleichem Gehalt.
  • Steuerklasse 4 mit Faktor – Wenn ihr den Splittingvorteil schon während des Jahres nutzen wollt.
  • Steuerklassenkombination 3/5 bzw. 5/3 – Für Verheiratete mit höherem Gehaltsunterschied. Steuerklasse 3 für den*die Partner*in mit hohem Einkommen mit weniger Besteuerung und Steuerklasse 5 für den*die Partner*in mit niedrigerem Einkommen mit hoher Besteuerung.

In unserem Steuerklassen-Artikel kannst du noch einmal nachlesen, was es mit diesen Steuerklassen genauer auf sich hat.

Hinweis: Eure Steuerklasse könnt ihr immer nur bis zum 30. November des jeweiligen Jahres stellen. Ein solcher Wechsel ist nur ein Mal im Jahr möglich.

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2. ELSTER nutzen oder Formular für Steuerklassenwechsel besorgen

Um die Steuerklasse zu wechseln, gibt es zwei Wege.

Option 1 (vom Finanzamt empfohlen): Antrag auf Steuerklassenwechsel online per Mein Elster stellen

Diese Variante ist tatsächlich komplett online möglich. Über das Online-Programm des Finanzamts, ELSTER, nutzt du das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel“. Dieses fügst du unter „Formulare & Leistungen“ --> „Alle Formulare“ und wählst dann das unter „Lohnsteuer Arbeitnehmer“ das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel". Nach Wahl des Jahres geht es mit dem Ausfüllen los.

Schritt für Schritt füllst du die Felder aus. Die Aspekte, die du ausfüllst, ähneln dabei stark dem Vorgehen, wenn du ein Formular als PDF herunterlädst und ausfüllst.

Option 2: Das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartner“ am Computer oder in Papierform ausfüllen

Die Steuerverwaltung wirbt aktiv dafür, den Prozess über Mein Elster durchzuführen. Das Formular gibt es allerdings auch weiterhin zum Download oder ihr besorgt es euch in einem Finanzamt in Papierform.

Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ online herunterladen: Ihr besucht die Formular-Website der Bundesfinanzverwaltung und sucht dort im Suchfeld (oben rechts) nach „wechsel“. Dann sollte euch das Formular angezeigt werden.

3. Steuerdaten in ELSTER oder das Formular eintragen

In das (Online-)Formular tragt ihr folgende Daten ein:

  • Steuernummer – falls ihr schon einmal eine Steuererklärung als Ehepaar abgegeben habt, bekommt ihr von eurem Finanzamt eine gemeinsame Steuernummer zugeordnet. Diese findet ihr auf dem euch zugesandten Steuerbescheid. Auf ELSTER könnt ihr auch die Datenübernahme aus einem Profil nutzen.Für das PDF-/Papier-Formular gilt: Habt ihr noch keine Steuererklärung zusammen gemacht, lasst ihr dieses Feld frei. ELSTER: Habt ihr eures Wissens nach keine Steuernummer, könnt ihr „Steuernummer nicht bekannt“ auswählen.
  • PDF: Finanzamt oder bisheriges Finanzamt bei Wegzug – das ist das Finanzamt, das für euch an eurem Wohnort zuständig ist. Ihr könnt im Internet nach eurem Finanzamt suchen. Machst du den Wechsel über Mein Elster, wird das Finanzamt automatisch ermittelt.

4. Persönliche Angaben beider Ehepartner*innen eintragen

Das sollte euch leicht von der Hand gehen: Namen, Geburtsdatum, Wohnort und eventuell Telefonnummern beider Ehepartner*innen eintragen.

Zusätzlich will das Finanzamt noch wissen, seit wann ihr verheiratet seid.

Online besteht hier die Möglichkeit, eine*n abweichende*n Absender*in des Antrags anzugeben.

5. Die Steuerklasse auswählen

Im Abschnitt B bzw. dem nächsten ELSTER-Schritt gebt ihr zuerst an, in welcher Steuerklasse ihr aktuell seid.

Dann wählt ihr die Steuerklasse, in die ihr wechseln wollt

6. Option beim Steuerklassenwechsel: Das Faktorverfahren

Habt ihr die Steuerklasse 4 mit Faktor beantragt? Wenn ja, dann müsst ihr im Abschnitt C bzw. dem ELSTER-Schritt „Angaben zum Faktorverfahren“ weitere Angaben machen.

Habt ihr eine andere Steuerklasse gewählt, könnt ihr gleich zum letzten Punkt springen!

Nun gebt ihr das Jahr an, für das der Steuerklassenwechsel zu Steuerklasse 4 mit Faktor stattfinden soll. In Mein Elster handelt es sich um andere Zeilennummern.

  • Zeile 32/33: Weiterhin gebt ihr euren jeweiligen voraussichtlichen Bruttoarbeitslohn für dieses Jahr an sowie darin enthaltene Versorgungsbezüge, falls ihr diese erhalten solltet.
  • Zeile 38: Seid ihr in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versichert? Kreuzt Entsprechendes an.
  • Zeile 39: Wenn ihr Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung seid, kreuzt ihr das hier entsprechend an.
  • Zeile 40: Falls ihr privat krankenversichert seid, gebt ihr eure Beiträge hier an.
  • Zeile 41: Wenn ein Arbeitgeber von jemandem von euch einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung geleistet hat, müsst ihr das hier ankreuzen.
  • Zeile 42: Habt ihr keine Kinder, seid 23 Jahre alt und älter, leistet ihr den Beitragszuschlag für Kinderlose automatisch. Das kreuzt ihr hier an. Wenn ihr noch nicht 23 Jahre alt seid oder Kinder habt, zahlt ihr diesen Beitrag nicht. Also kreuzt ihr „nein“ an.

Im Anschluss besteht im Onlineprozess die Möglichkeit, die ELStAM ausgedruckt zu erhalten.

7. Formular unterschreiben – Fertig!

Wenn euch eine Steuerberatung beim Ausfüllen dieses Antrags geholfen habt, tragt ihr ihn im entsprechenden Feld noch mit ein, wenn sie das nicht schon getan hat. Online habt ihr zudem die Option, weitere Anhänge anzuhängen.

Nun fehlen bei der Papierform nur noch eure Unterschriften und das Datum. Handelt es sich um ELSTER, könnt ihr den Antrag versenden. Das war es auch schon!

Achtung: wenn ihr die Steuerklasse 4 mit Faktor oder Steuerklasse 3/5 bzw. 5/3 beantragt, müsst ihr eine Steuererklärung für das Beantragungsjahr und jedes weitere Jahr, in dem die Steuerklassen gelten, machen. Steuerklasse 4 mit Faktor hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und muss für Folgejahre neu beantragt werden.

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FAQ: Als Ehepaar Steuerklasse wechseln

Seit Oktober 2021 ist es möglich, den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ auch komplett online auszufüllen und an das Finanzamt zu übermitteln. Das funktioniert per Mein Elster, dem Online-Portal des Finanzamts.

Auf unserer Themenseite zu ELSTER haben wir zusammengefasst, was das Tool ausmacht und wie das Einreichen von Formularen über den Online-Dienst funktioniert. Dafür, sowie für das Einreichen des Antrags, braucht es bei Mein Elster nämlich ein Zertifikat. Wir erklären dir, wie du es erhältst.

Daneben kannst du auch die Option des Formulars nutzen, das du am Computer oder ausgedruckt ausfüllst. Anschließend schickst du es dem Finanzamt auf dem Postweg zu; digital und online ist dieser Prozess also nicht wirklich. Deshalb empfiehlt die Steuerverwaltung den Prozess über ELSTER. Beide Prozesse beschreiben wir auf dieser Seite.

Wie und wo ändere ich meine Steuerklasse?

Für Verheiratete, die ihre Steuerklasse wechseln wollen, gilt:

Empfänger eures Antrags auf Steuerklassenwechsel ist immer eurer Finanzamt. Das läuft über Mein Elster oder ein Formular, das du per Post an dein Finanzamt schickst. Wie du es ausfüllst, erklären wir dir auf dieser Seite.

Welche Unterlagen braucht man, um die Steuerklasse zu ändern?

Diese Unterlagen brauchst du, um die Steuerklasse zu wechseln:

  • Den Antrag auf Steuerklassenwechsel (den ihr entweder in ELSTER oder als PDF/in Papierform ausfüllt)
  • Einige steuerlichen Informationen zu euch als Paar: Verdienste, eventuell Beiträge zur privaten Krankenversicherung, allgemeine Angaben zu euch sowie die Steuerklasse, aus der und in die ihr wechseln wollt.
  • eure Steuernummer

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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