• Inhalt
  • Wer kann absetzen?

  • Wo eintragen?

  • Unterscheidung

  • Privatnutzung

  • Berufl. Nutzung

  • Dopp. Haushaltsf.

  • Selbstständige

  • Haftpflicht vs. Kasko

Kfz Haftpflicht Steuererklärung: Was muss man beim absetzen beachten?

Kfz-Versicherungen können von Fahrzeughaltern steuerlich abgesetzt werden: Privatpersonen dürfen nur die Haftpflichtversicherung geltend machen, während Gewerbetreibende auch die Kosten für Teil- und Vollkaskoversicherungen absetzen können. Privatpersonen tragen dies als Sonderausgaben ein, Gewerbetreibende als Betriebskosten. Hier gibt es mehr zum Thema.


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  • Haftpflicht vs. Kasko

Wer kann die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?

Jede*r – vorausgesetzt, die Person ist Halter*in des Fahrzeugs. Allerdings können: 

  • ...Privatpersonen nur die Haftpflichtversicherung absetzen
  • ...Gewerbetreibende auch die Kosten für die Teil- und Vollkasko-Versicherung steuerlich geltend machen

Wo gibt man die KFZ-Versicherung in der Steuererklärung an?

Kfz-Versicherung als Privatperson in die Steuererklärung eintragen

In der Taxfix App kannst du deine Haftpflichtversicherung-Kosten ohne Probleme angeben. Dafür beantwortest du einfach die entsprechenden Fragen nach deinem Fahrzeug. Alle relevanten Antworten gibst du im Durchschnitt in unter einer halben Stunde und auch komplett ohne Steuervorwissen. So sparst du dir die undurchsichtigen Formulare! Schau dir hier gerne an, wie die App deine Steuersituation herausfindet.

Nutzt du Mein Elster oder Papierformulare, ist die Anlage Vorsorgeaufwand der richtige Ort. Im Punkt der „Unfall- und Haftpflichtversicherungen...“ trägst du die Kosten ein.

 

Kfz-Versicherung als Gewerbetreibende*r in die Steuererklärung eintragen

Bei Gewerbetreibenden kommt es darauf an, ob das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört. Dann gibst du sie als Betriebskosten an. Andernfalls kann das Fahrzeug als Nutzungseinlage abgesetzt werden.

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Angestellt oder selbstständig: Was ist von der Kfz-Versicherung steuerlich absetzbar?

Angestellte können die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Deine Autoversicherung stellt dir jedes Jahr eine Beitragsbescheinigung aus. Dieser Bescheinigung kannst du den Anteil für die Kfz-Haftpflichtversicherung entnehmen.

Voraussetzung: Du hast ein steuerpflichtiges Einkommen und bist selbst Halter*in des Fahrzeugs. Die Haftpflichtversicherung für das Auto deines Kindes kannst du beispielsweise nicht absetzen.

Selbstständige können neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung in der Steuererklärung angeben.

Private Nutzung: Kfz-Haftpflicht als Sonderausgabe absetzbar

Nutzt du dein Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke, erkennt das Finanzamt die Kfz-Haftpflicht als „sonstige Vorsorge­aufwendungen“ im Rahmen der Sonderausgaben an.

Die Summe deiner insgesamt im Jahr absetzbaren Vorsorgeaufwendungen ist für Angestellte allerdings auf 1.900 Euro begrenzt. Bei Selbstständigen liegt die Höchstgrenze bei 2.800 Euro. Wurde diese Höchstgrenze noch nicht durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft, kann man die Differenz bis zur Höchstgrenze für andere Versicherungen nutzen, wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Welche anderen Versicherungen du absetzen kannst, erklären wir dir in unserem Beitrag.

Lohnt sich das Eintragen der Haftpflicht-Kfz-Kosten in der Steuererklärung?

Da deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu den Vorsorgeaufwendungen zählen, ist die Grenze vor allem bei gut verdienenden Arbeitnehmer*innen leider meist schnell erreicht.

Tipp:

Gib die Haftpflicht-Kosten in deiner Steuererklärung trotzdem an. Es ist die Aufgabe deines Sachbearbeiters beim Finanzamt, zu berechnen, ob dir ein Steuervorteil entsteht.

Berufliche Nutzung: Kfz-Haftpflicht auch als Werbungskosten absetzbar

Wenn du als Arbeitnehmer*in dein Auto auch für Fahrten zum Büro nutzt, gelten deine Ausgaben für die Kfz-Haftpflichtversicherung als Werbungskosten. Dann kannst du die Vorteile der Entfernungspauschale beanspruchen.

So funktioniert die Entfernungspauschale:

Mit der sogenannten „Pendlerpauschale“ berücksichtigt das Finanzamt pauschal 0,30 Cent für jeden Kilometer, den du für den einfachen Weg zur Arbeit zurücklegst. Sobald der Weg länger als 20 km ist, werden ab dem 21. Kilometer 0,38 Cent pro Kilometer steuerlich anerkannt (gültig ab dem Steuerjahr 2021).

Nutzt du die Entfernungspauschale, sind damit auch die anteiligen Versicherungskosten abgedeckt. Aus Vereinfachungsgründen darfst du den Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung aber in der Steuererklärung nochmal in voller Höhe als Sonderausgabe aufführen. Du kannst die Haftpflicht in diesem Fall also quasi zweimal in der Steuererklärung angeben.

Es gibt neben der Kfz-Versicherung übrigens noch weitere Fahrzeug-Kosten, mit denen du Steuern sparen kannst – zum Beispiel für Umzüge oder Fahrten zum*r Arzt*Ärztin.

Auch doppelte Haushaltsführung zählt zu Werbungskosten

Zu den beruflichen Fahrten zählen auch die Familienheimfahrten, wenn du beruflich bedingt einen zweiten Haushalt bewohnst. Hierbei wird allerdings nur die einfache Strecke für eine Heimfahrt pro Woche gezählt. Gedeckelt sind die Werbungskosten übrigens nicht, aber:

Achtung, Nachweise erforderlich

Übersteigt die berechnete Entfernungspauschale insgesamt 4.500 Euro, musst du die Kilometer mithilfe eines Fahrtenbuches oder einer Arbeitgeberbescheinigung nachweisen können. Aber auch unter diesem Betrag kann das Finanzamt Belege verlangen.

Wie können Selbstständige die Kfz-Versicherung absetzen?

Wenn du selbstständig bist, dann gelten alle für das betrieblich genutzte Fahrzeug anfallenden Kosten als Betriebsausgaben – also auch die Kfz-Versicherung. Diese Ausgaben mindern in voller Höhe deinen Gewinn. Du kannst dann neben der Haftpflichtversicherung beispielsweise auch die Kasko-Beiträge und den Autoschutzbrief geltend machen.

Wenn du das Fahrzeug auch privat nutzt, kannst du die Kfz-Kosten nur anteilig als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Der private Teil der Haftpflichtversicherung ist wiederum als Sonderausgabe abziehbar – maximal jedoch bis 2.800 Euro pro Kalenderjahr, sofern der Höchstbetrag nicht bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft wurde. Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, sind es 5.600 Euro. Die „privaten“ Kasko-Kosten musst du dann aber komplett aus der eigenen Tasche finanzieren.

Haftpflichtversicherung und Kasko, wo liegt der Unterschied?

Die Haftpflichtversicherung deckt fremde Personen- oder Sachschäden und ist zudem gesetzlich vorgeschrieben. Fahrzeughalter können darüber hinaus freiwillig eine Kaskoversicherung abschließen, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Das ergibt vor allem dann Sinn, wenn das Fahrzeug noch recht neu, sehr wertvoll, geleast oder kreditfinanziert ist.

Da nur die Haftpflicht persönliche Lebensrisiken des*r Steuerzahler*in abdeckt, können Privatpersonen nur diese als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Deine Kfz-Versicherung kannst du ganz einfach mit Taxfix von der Steuer absetzen. Die App fragt dich gezielt nach deinen Ausgaben. Einfacher geht es nicht. Steuererklärung starten

DISCLAIMER

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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